Hundehaltung verboten oder muss erlaubt werden ?

Ich habe zu dem Thema bereits eine Frage gestellt, hier nochmal alles in Kurzfassung:
In dem Gebäude in dem unsere Mietwohnung ist, wohnt bereits ein Hund. In unsrem Mietvertrag steht das Tierhaltung nur mit Triftigem Grund verboten werden kann. Alle Aussagen unsres Vermieters konnten revidiert werden, er erlaubt jedoch immer noch keine Hundehaltung in unserer Wohnung. Müssen wir das so hinnehmen obwohl bereits ein Hund in der anderen Wohnung wohnt oder
können wir da noch irgendetwas tun? Muss er durch den anderen Hund unseren nicht auch erlauben?

Hallo,

nachdem in diesem Gebäude Hundehaltung in einem anderen Fall schon erlaubt ist, kann der Vermieter nach meiner Meinung nur einen Hund verbieten,von dem eine Gefahr für andere Bewohner ausgeht (z.B.Kampfhund).

Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser

Hallo Mirri666;
ich denke, es liegt wirklich im Ermessen des Vermieters, ob er Hundehaltung erlaubt oder nicht. Einen Grund wird er immer finden, wenn er will. Vielleicht ist der andere Hund ein Therapiehund, dann wäre das verständlich, das dieser Hund dort geduldet wird.
Vielleicht bemühst du dich, persönlich mit dem Vermieter ins Gespräch zu kommen uns fragst einfach nach, warum dort der Hund erlaubt ist.
Ich selbst bin vor 4 Jahren (nach dem Tod meines Mannes) aus einem Mietshaus in eine Mietwohnung gezogen. Dort war generell Hundehaltung nicht gestattet. Ein vernünftiges Gespräch mit der Vermietung hat dann ergeben, das mein Hund ( damals 5 Jahre, Bernerdiner-Retriever-Mix) mit einziehen durfte. Im Mietvertrag wurde dann vermerkt, das ich nach diesem Hund, kein anderen Hund mehr dort halten darf.
Ich wünsch dir viel Glück und einen verständnisvollen Vermieter, der dir erlaubt einen Hund anzuschaffen.

Hunde bereichern unser Leben und unsere Gesundheit.

LG Honey

Hallo und guten Abend,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen im folgenden Text lediglich meine Ansicht über Ihr Problem, also nur meine private Meinung zu Ihrer Frage mitteilen kann. Diese Mitteilung erfolgt ohne Gewähr und auch ohne Anspruch auf eine juristisch korrekte Einschätzung meinerseits. Sie stellt insbesondere in keiner Weise eine juristische Beratung dar.

Die meisten Mietverträge sehen für die Haltung von Hunden und Katzen die vorherige Zustimmung des Vermieters vor. Nur Kleintiere wie z. Kanarienvögel, Hamster, Meerschweinchen etc. dürfen ohne spezielle Erlaubnis des Vermieters gehalten werden.

Da in Ihrem Wohnhaus bereits ein Hund vorhanden ist, sollte man auf den ersten Blick annehmen, dass sich daraus ein allgemeines Recht ableitet, Hunde zu halten.
Dies ist aber nach Ansicht vieler Gerichte eben nicht der Fall, weil ein zusätzlicher Hund in einer Wohnanlage gerade dann Probleme bereiten könnte, wenn dort bereits andere Hunde gehalten werden.

Sofern in einem Mietvertrag geregelt ist, dass Haustiere nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen, kann der Vermieter die Abschaffung eines Hundes, der ohne vorherige Erlaubnis angeschafft wurde, verlangen.

Das gilt, wie bereits erwähnt, sogar dann, wenn der Vermieter bei einem oder mehreren anderen Mietern die Haltung eines Hundes genehmigt hat.
(LG Köln, Az. 6 S 269/09)

Weil der Vermieter bei der Erlaubnis zur Hundehaltung immer eine Entscheidung im Einzelfall trifft, haben andere Mieter dadurch kein Recht auf Gleichbehandlung und keinen Anspruch auf Tierhaltung allgemein.

Möglicherweise entscheiden andere Gerichte in ähnlichen Fällen anders als das Kölner Landgericht, eine höchstrichterliche Entscheidung existiert nach meinem Kenntnisstand (noch) nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ich habe zu dem Thema bereits eine Frage gestellt, hier nochmal alles in Kurzfassung:

In dem Gebäude in dem unsere Mietwohnung ist, wohnt bereits ein Hund. In unsrem Mietvertrag steht…

Hallo!
Tut mir leid, mit dem Thema kenne ich mich nicht aus. Kommt auch oft auf den Einzelfall an und es gibt bestimmte Unterschiede wg. Schulterhöhe des Tieres.
Aber gerade die Existenz eines anderen Hundes könnte Grund genug sein einen weiteren Hund zu verbieten.
Die eventuelle Geräuschentwicklung bei einem Aufeinandertreffen will man sicherlich verhindern.
Ich empfehle, den Vermieter ganz konkret zu eurem geplanten Hund zu befragen und sich an die Antwort zu halten.
Andernfalls würde ich umziehen. Denn der Hund wird keine Freude werden, wenn dadurch das Mietverhältnis dauerhaft in Mitleidenschaft gezogen wird und man ständig Gerichte braucht.
Viel Erfolg!

Hallo,

Hier wären verschiedene Fragen wichtig, wie z.b. Ob es sich um ein Mietshaus oder um eine WEG handelt, um was für einen Hund es sich handelt u was der VM als Gründe angibt.

Lieben Gruss mitredenwill

Hallo Mirri66,

das Thema Tierhaltung hat schon häufig die Gerichte beschäftigt.
Wichtig ist der Text im Mietvertrag und das Gesetz.
Ein Beispiel zeigt der nachfolgende Text:

Das Interesse an einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses ist nicht vorrangig gegenüber dem Interesse des Mieters an der mietvertraglich nicht verbotenen Tierhaltung, solange das Tier den Hausfrieden nicht stört.

…selbst der Mietvertrag sprach gegen den Vermieter. Dort war nämlich die Hundehaltung nicht ausdrücklich verboten.

Die fristlose Kündigung des Vermieters wegen der unerlaubten Hundehaltung lehnte das Gericht deswegen ab. Bevor der Vermieter zu diesem harten Mittel griff, hätte er den Mieter auf Unterlassung verklagen müssen.

Dennoch musste das Gericht über die Frage entscheiden, ob die Kündigung nun zulässig war oder nicht. Schließlich ging es darum, ob der Mietvertrag nun per Kündigung beendet wurde oder nicht. Justitias Waage schlug eindeutig zugunsten des Mieters aus.

Der aktuelle Praxis-Hinweis:

Mit einer fristlosen Kündigung wegen einer unerlaubten Tierhaltung kommen Sie nur durch, wenn laut Mietvertrag die Tierhaltung verboten und das Tier nachweisbar störend ist.

Und selbst dann müssen Sie zunächst den „milderen Weg“ über eine Unterlassungsklage einschlagen!

In Ihrem Fall sollten Sie eine Beratungsstelle aufsuche, die Ihnen den mietvertraglichen Text und die Situation vor Ort beschreibt.

Gruß Fred

Werter Fragesteller!
Hunde zählen nicht zu Kleintieren. Bei diesen braucht der Mieter keine Zustimmung zur Haltung in der Wohnung.
(Hamster, Kanninchen, Papageienvögel) Ein Hund zählt nicht dazu. Hier braucht es die Zustimmung des Vermieters. Ein Tipp gilt immer:
Besorgen Sie sich die Zustimmung der restlichen Mieter zu einemweiterem Hund im Haus, und reden Sie dann nochmals in aller Ruhe mit Ihrem Vermieter. Bedenken Sie auch, dass ein Hund, gleich welcher Größe, für eine bestimmte Aufgabe gezüchtet wurfde. Können Sie dem Hund diese Aufgabenstellung vermitteln? Also artgerechte Haltung ist angesagt.
Der Vermieter kann seine Zustimmung verweigern, auch wenn bereits ein Hund im Hause gehalten wird.
Eine bessere Antwort habe ich nicht für Sie,
mit freundlichem Gruß „Großer Sucher“:

Nein, denn Gleichheit gibt es nur im Recht und nicht im Unrecht.
Bedaure MfG pete88

Hallo,

es kommt auf den triftigen Grund an. Wenn der Vermieter dem jetzigen Hund noch bis zu seinem natürlichen Ableben (Bestandsschutz) duldet und danach keine Hunde mehr in seinem Mietshaus möche, ist dies ein triftiger Grund.

Wer wei0 ob die Hundehalter einen weiteren Hund später genehmigt bekommen, da nach Versterben des jetzigen Hundes, erneut gefragt werden muss und dies nicht bedeutet, das diese automatisch einen neuen Hund anschaffen dürften.

Ebenso, wenn es sich um einen sogenannten Listenhund handelt.

Sollte dem nicht so sein, kann man argumentieren, das man ja im Gegensatz zu anderen Mietern, denen die Hundehaltung erlaubt wurde, benachteiligt werde.
Ein Recht auf einen Gleichheitsgrundsatz gibt es jedoch nicht.

Der Vermieter kann von Fall zu Fall entscheiden und wenn dieser der Meinung ist, das bereits genug Hunde im Haus sind, muss man sich überlegen eine Wohnung zu suchen, wo man Hunde halten darf.

Letztendlich hat der Vermieter das letzte Wort, da es sich um sein Eigentum handelt. Haben sich bereits andere Mieter über den bereits bestehenden Hund (Lärm oder Dreck) beschwert, ist auch das nachvollziehbar, da diese ggf. auch die Miete mindern können.

Selbst wenn man als Mieter eine Hundehaltung irgendwie durchdrückt, kann der Vermieter die Abschaffung fordern, wenn dadurch Belästigungen oder Verunreinigungen eintreten sollten.
Man sollte sich immer im Klaren sein, das eine Hundehaltung auch widerrufen werden kann!

Viele Grüße

ich meine, er kann die zustimmung kaum verweigern, wenn es im haus bereits einen hund gibt. außer, dass der neue hund den hausfrieden stört, was bei einem staff oder einem anderen sog. kampfhund möglicherweise der fall sein könnte. ansonsten wäre das ja dann irgendwie willkürlich gegen einen mieter, und da wird ein guter anwalt wahrscheinlich rechtsmissbräuchliches handeln draus machen. jedenfalls las ich von etlichen urteilen, die in diesem sinne getroffen wurden: lg berlin wum 87-213, lg hamburg wum 82-254… das problem ist allerdings in diesem fall, dass die genehmigung eben VOR beginn der tierhaltung eingeholt und nicht verweigert werden darf. das jetzt rückwirkend ausfechten zu müssen macht alles etwas wackelig.
viele grüße
salomo

Es handelt sich um eine Mietwohnung in einem umgebauten Lagerhaus in welchem mehrere Wohnungen eingebaut wurden. Es handelt sich um einen Goldenredriever oder einen Bordercolli, also wir haben noch keinen Hund. Er wurde mir allerdings wegen Depressionen empfohlen und daher würde ich ihn unteranderem aus gesundheitlichen gründen halten. Hunde Erfahrung mit den Rassen, ist auch vorhanden und er würde auch artgerecht gehalten werden.

Hallo

Muss er durch den anderen Hund unseren nicht auch erlauben?

Dass ist eine Fehleinschätzung - gerade, dass bereits eine andere Partei hält könnte ja ein triftiger Grund sein, dass noch ein Hund im Haus zuviel wäre.
Im übrigen z.B. dazu:
„Bei der Einzelfallentscheidung, ob die Haltung eines Hundes zulässig ist, ist eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten vorzunehmen (BGH, Urteil vom 14.11.2007 Aktenzeichen– VIII ZR 340/06). Das gilt auch dann, wenn bereits andere Hunde in der Wohnanlage geduldet werden. Es existiert kein allgemeiner Gleichheitsgrundsatz dergestalt, daß der Vermieter dann, wenn er einem Mieter die Hundehaltung gestattet hat, auch anderen Mietern die Hundehaltung gestatten muß. So die nahezu einhellige Meinung vieler Gerichte. Vergleiche LG Berlin, Urteil vom 26. Oktober 1993, Az: 64 S 188/93; OLG Hamm, 13. Januar 1981, 4 ReMiet 5/80, NJW 1981, 1626, OLG Hamm, 13. Januar 1981, 4 ReMiet 6/80, NJW 1981, 1626, OLG Hamburg, 17. Juli 1962, 7 U 20/62, ZMR 1963, 40 und LG Mannheim, 11. Juli 1962, 5 S 71/62, MDR 1962, 989; AG Neukölln, Urteil vom 17. Oktober 1991, Az: 7 C 204/91.“
Quelle:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hund.htm

Es ist halt immer zu bedenken:
Eine Zustimmung kann nicht erzwungen werden und selbst wenn der Vermieter seine Zustimmung erteilen würde, könnte die Zustimmung zurückgezogen werden, wenn andere Hausbewohner durch den Hund beeinträchtigt werden (z.B. wenn er häufig bellt - aus weiss-Gott-welchen-Gründen).

Liebe Ratsuchende,
das Vorhandensein des Nachbarhundes könnte schon ein triftiger Grund sein, Ihnen die Hundehaltung nicht auch noch zu gestatten. Es kommt auf die örtlichen Wohnverhältnisse an, auf die Art des Hundes, auf Ihre Lebensweise (sind Sie z.B. den ganzen Tag nicht zu Hause, bellt und heult der Hund vor Einsamkeit und macht die Nachbarschaft verrückt), auf die Nachbarn insgesamt usw…
Ehrlich gesagt, tut niemand einem Hund einen Gefallen, wenn er ihn in einer Mietwohnung hält.
Trotzdem viel Glück!

Hallo,
dann handelt es sich nicht um eine WEG u es liegen auch keine Gründe in der Rasse vor. Was gibt denn der Vermieter als Gründe an? Denn aus meiner Sicht kann er mit dem Mietvertrag nichts unternehmen.

Lieben Gruss

mitredenwill

Zusammengefasst:
Einzelfallentscheidung; es gilt die Gesamtsituation abzuwägen. Prinzipiell sind andere Wohnungen egal; es zählt zunächst mal nur euer Mietvertrag.
Nötigenfalls müsst ihr auf Erlaubnis klagen.

Hallo Mirri666, sorry,aber habe Deine Frage erst eben bemerkt. Da in Deinem Mietvertrag steht das Tierhaltung nur mit triftigem Grund verboten werden darf, und bereits ein Hund im Haus wohnt,kann Euch die Hundehaltung nicht verboten werden!! Ihr kkönnt Euch ein Hund halten und braucht auch nicht lange fragen!! Er sollte hallt nich bissig oder übermäßig laut sein. Hoffe ich konnte Dir damit noch helfen.
Liebe Grüße, RehleinRic

nochmal alles in Kurzfassung:
In dem Gebäude in dem unsere Mietwohnung ist, wohnt bereitsein Hund.