Hundehaltungserlaubnis widerrufen

Also es ist so: A hat vom Vermieter für einen zweiten Hund nachträglich eine Hundehaltungserlaubnis bekommen in der aber drinsteht, dass diese auch widerrufen werden kann.

  1. Nun ist es so das die Hunde von A angeblich gebellt haben und Nachbarn damit gestört haben. Der Vermieter hat A unter Bezugnahme auf die angezeigte Lärmbelästigung angewiesen den Hund innerhalb von 6 Tagen abzuschaffen. Darf er das?

  2. A hat beim Vermieter angerufen und sich erkundigt, ob es sicher ist das es seine Hunde seien da in dem Mietshaus ja noch einen Hund wohnt und dieser wirklich ausgeprägt heult also auch tlw mal spätabends was die Hunde von A nicht machen denn A ist da zu hause und da heulen seine Hunde nicht. A bekam nur zur Antwort ach an den habe ich ja gar nicht gedacht. Die wird dann aber dasselbe Schreiben bekommen. A hat auch mit einer Nachbarin bei im Haus gesprochen und diese hat A das auch nochmal bestätigt das die Hunde von A zwar anschlagen wenn einer im Flur hochgeht aber nicht ununterbrochen heulen oder bellen.

  3. Was kann A jetzt blühen wenn A den Hund nicht abschafft? Kann der Vermieter A fristlos kündigen? oder kann er A fristgerecht kündigen?

LINI 05

Hallo,

grundsätzlich kann er die Erlaubnis widerrufen wenn es konkrete Gründe dafür gibt. Das kann wiederholte Lärmbelästigung (einfaches kurzes Anschlagen reicht nicht aus) aber auch eine vom Tier ausgehende Gefahr sein.
Eine angemessene Frist zur Abschaffung wäre einzuräumen. 6 Tage scheint mir da relativ knapp.
Auch das Ganze ohne vorangegangene Abmahnung zu tätigen und vor allem mit dem Hintergrund, dass er gar nicht weiß welcher Hund nun tatsächlich den Hausfrieden stört und stattdessen einfach nach dem Giesskannenprinzip anderen vermeintlichen Störern ebenfalls die Erlaubnis widerruft ist das schon sehr fragwürdig.

Die Mieterin sollte sich rechtlich beraten lassen (Mieterschutz)
Zeugen, die beweisen können, dass die Hunde nicht dauerhaft bellen sind hier sehr nützlich.

Gruß
M.
Rechtliches Sammelsurium:
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