Nochmals, ich bin Ingenieur und kein Jurist, also verzeihe man mir
bitte meine Unwissenheit.
Also wenn man Absatz 1 und 2 im Kontext liest, so denkt man sich :
Die „schwere Körperverletzung“ nach 1 ist ein „Unfall“ bei der Körperverletzung. Kann also demnach nicht angedroht werden, denn dann
wäre es ja nach Absatz 2 beabsichtigt gewesen.
Daraus folgt für mich : Man muss schon genau drohen …
Demnach hätte der Muskelmann sagen müssen : Ich tret dir so in die
Eier dass du keine Kinder mehr bekommst oder so.
Hallo…
um zu verhindern, dass der Bodybuilder X oder Familienmitglieder
körperlich angreift, könnte er eine einstweilige Verfügung einreichen,da solche Drohungen verboten sind.
LG Jonas