Liebe Gemeinde,
zu folgender Fragestellung finde ich im Internet in den verschiedenen Rechtsforen einfach keine Hinweise. Es werden lediglich Ansprüche der Kommunen lt. Gebührenordnung an Hundehalter behandelt, nicht aber solche von Privatpersonen.
Folgende Situation: Der Hauseigentümer M vermietet (gewerblich) einen Teil seines Hauses, einen anderen Teil bewohnt er selbst. Daneben nutzt er mit seiner Familie einen Garten hinterm Haus. Die Tochter eines gewerblichen Mieters (nennen wir sie P), die diesem in seiner Praxis hilft, lässt ihre 2 kleinen Hunde vorsätzlich und auch nach mehrfachem Verbot in den (leider für M aus der Wohnung uneinsehbaren) Garten hinterm Haus ihr Geschäft verrichten.
Welche Ansprüche hat M an P (bzw. Vater von P)?
Danke.