angenommen, in einem Mehrfamilienhaus herrscht eigentlich Hundeverbot laut Mietvertrag. Sohn der Vermieterin wohnt im Haus und hat sich aber nun Hund zugelegt. Dr Hund wird zum verrichten seiner Geschäfte ständig zur Terasse raus in den Garten geschickt. Dort verunreinigt der Hund immer wieder Nachbars Terrasse und den gemeinschaftlichen Garten. Nachbar hat Vereinbarung zur Gartennutzung im Mietvertrag.
Verhältnis ist sehr angespannt. Gespräche haben nichts gebracht.
angenommen Nachbar plant nun Mietminderung wegen eingeschränkter Gartennutzung-sowie Terrasse um 5%. Klingt das Real ? oder zu wenig ?
Danke
Hallo.
Wem steht welcher Teil des Gartens und der Terrasse vertraglich zur Verfügung?
Der Vermieter und Eigentümer kann einzelfallabhängig die Haltung von Haustieren gestatten. Wenn der Hund des Nachbarn nur die Terrasse des Nachbarn verschmutzt, hat der Mieter keinen Mietminderungsanspruch.
Bei der Verschmutzung des Gartens stellt sich die Frage, welchen Teil der Mieter nutzen darf, wie stark der Garten verschmutzt wird und wie sehr der Mieter tatsächlich beeinträchtigt wird. 5 % erscheinen mir persönlich als zu viel, zumal der Garten beispielsweise im Winter gar nicht bis nur sehr gering genutzt werden dürfte. Die Frage ist daher, ob die Wesentlichkeitsgrenze überhaupt erreicht wird. Bei einer unwesentlichen Beeinträchtigung hat der Mieter keinen Mietminderungsanspruch.
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dem Mieter steht laut Mietvertrag die Nutzung des Gartens und der Spielanlagen für die Kinder zu
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der Mieter muss hinnehmen das seine Terrasse vollgekotet UND VERPIESELT wird ?
Zitat aus Antwort leopold: Wenn
der Hund des Nachbarn nur die Terrasse des Nachbarn verschmutzt,
hat der Mieter keinen Mietminderungsanspruch.
auch im Winter spielen Kinder gerne im Schnee, schade das sie dabei statt Schnee auch ständig gelben Schnee und Kotschnee haben.
Im Sommer wissen sie nicht mehr wo sie hinlaufen sollen vor lauter Kotballen.
die Frage war, ob die Terrasse des Mieters oder die Terrasse des Hundebesitzers in Mitleidenschaft gezogen wird.
naja, derjenige will die Miete mindern, dessen Terrasse verschmutzt wird, ist doch eigentlich klar. was interessiert den Mieter die Terrasse des Hundebesitzers?
das diese zwei Partein Nachbarn sind ist auch logisch.
also Mieter fragte, ob eine Mietminderung von 5% real klingen , wenn Terrasse und garten ständig vom Nachbarshund verschmutzt wird, im Winter sowohl auch im Sommer liegen Kotmienen verteilt im Garten und Terrasse. Kind und Miter sind beeinträchtigt dieses beides zu nutzen.
Danke
Man sollte zunächst den Vermieter auffordern, Abhilfe zu schaffen. Gelingt das nicht, sollte man zu Beweiszwecken Fotos anfertigen und auch Zeugen hinzubitten. Die Höhe der Mietminderung hängt von dem Ausmaß der Beeinträchtigung statt und kann nicht pauschal festgelegt werden. Die Reinigungs-/Beseitigungskosten sollten jedenfalls dem Verursacher auferlegt werden.
angenommen, in einem Mehrfamilienhaus herrscht eigentlich
Hundeverbot laut Mietvertrag.
Hi,
wieviele Eigentümer gibt es in diesem Haus? Hat die Eigentümergemeinschaft ein Hundeverbot ausgesprochen? Oder gibt es nur einen Eigentümer. Dann hätte er das Recht Hundehaltung auch nachträglich zu erlauben. Auch für einzelne Wohnungen.
Sohn der Vermieterin wohnt im
Haus und hat sich aber nun Hund zugelegt. Dr Hund wird zum
verrichten seiner Geschäfte ständig zur Terasse raus in den
Garten geschickt. Dort verunreinigt der Hund immer wieder
Nachbars Terrasse und den gemeinschaftlichen Garten. Nachbar
hat Vereinbarung zur Gartennutzung im Mietvertrag.
Um welche Form der Gartennutzung handelt es sich? Um eine unentgeltliche Mitbenutzung, die vielleicht auch widerrufbar ist oder ist der Garten mitvermietet?
Verhältnis ist sehr angespannt. Gespräche haben nichts
gebracht.
Schon mal an Auszug gedacht?
angenommen Nachbar plant nun Mietminderung wegen
eingeschränkter Gartennutzung-sowie Terrasse um 5%. Klingt das
Real ? oder zu wenig ?
Das käme jetzt darauf an, wieweit eine Belästigung vorliegt und ob der Garten Bestandteil der Mietsache ist. Ist der Garten mitgemietet, könnte folgendes Interessant sein:
- Hundekot; Garten
Seiner Verpflichtung zur Gebrauchsgewährung kommt der Vermieter bereits dann nicht in vollem Umfang nach, wenn er seinen Hund in dem vom Mieter gemieteten Gartenbereich sein „Geschäft“ verrichten läßt. Zur Gewährung des Gebrauchs eines mitvermieteten Gartens gehört es, daß der Garten frei von Hundekot ist. Einmal abgesehen von der optischen Beeinträchtigung durch herumliegenden Hundekot, stellt sich Hundekot auch als Quelle gesndheitlicher Gefährdung dar. Dies gilt jedenfalls für den Fall, daß ein Garten in typischer Weise, nämlich auch durch Liegen auf dem Rasen und Barfußgehen, genutzt wird.
AG Köln , v. 18.02.94, Az.: 217 C 483/9
Gruß
Tina