Hundemist auf Balkon in Mehrfamilienhaus

Seit ca. 3 Wochen wohnt in der Wohnung unter mir ein junges Pärchen mit einem Hund. Abgesehen davon, dass die beiden mit Zimmerlautstärke wenig am Hut haben und ihre dreckigen Schuhe vor der Wohnungstür großzügig im Treppenhaus verteilen, beginnen sie auch noch, ihren Balkon, auf den ich von meinen Küchenfenstern schaue, nach allen Regeln der Kunst zu zu müllen, offenbar dient er als „begehbarer Mülleimer“. Das ist zwar unschön, aber prinzipiell zu ertragen, ich muss ja nicht darauf schauen, auch wenn sich das manchmal nicht ändern lässt.

Mittlerweile liegt nun aber auch der ganze Balkon voll mit dicken Hundemist-Haufen und da hört für mein Empfinden der Spaß auf. Gibt es diesbzgl. irgendeine Rechtsprechung?

Gemäß meinem gesunden Menschenverstand würde ich sagen, dass Hundescheiße auf einem Balkon in einem Mehrfamilienhaus unzulässig ist, ich kann allerdings jetzt im Winter nicht das Argument der Geruchsbelästigung geltend machen. Die beiden machen auch nicht den Eindruck, als wären sie einsichtig, an ihre Vernunft kann man hier also auch nicht appellieren.

Wer weiß Rat? Vielen Dank!

Meine Empfehlung, sofort den Tierschutz einschalten, denn hier geht es nicht nur um eine Belästigung der Mitbewohner, sondern vielmehr um nicht artgerechteTierhaltung.
Betreffs der Anderen Unzulässigkeiten unbedingt den Eigentümer bzw. die Hausverwaltung einschalten.
Auch könnte man die Übeltäter persönlich ansprechen, aber die Erfahrung zeigt,
dass das für solche Leute eine „normale“ Lebensführung ist.
Viel Glück, aber unbedingt etwas unternehmen!
Freundliche Grüße

Setzen sie doch erst mal den Vermieter in Kenntnis.Der könnte wegen unsachgemäßen Gebrauchs der Mietsache abmahnen.

Hallo bacchalaureus,

hier mein erster Tipp als Sofortmaßnahme:
Fertige Fotos von dieser Müllhalde an und schicke sie mit der Bitte um Abhilfe an Deinen Wohnungsvermieter. Hier ist dringend Abhilfe geboten, weil nicht auszuschließen ist, dass das Haus sehr schnell durch Insekten- Mäuse- und Rattenbefall heimgesucht werden kann. Siehe hierzu auch den folgenden Link über das Nutzungsrecht eines Balkons:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/balkon…

Liebe Grüße, Micha.

guten tag,
das klingt lästig, Sie armer.
ich rate

  • einmal auf die nachbarn zugehen+um ruhe, schuhfreies treppenhaus und kackfreien balkon bitten (bei diesen temperaturen müssten die haufen eigentlich schon riechen, oder?). eventuell mit einem bekannten.
  • zuvor fotos machen vom balkon+treppenhaus.
  • denn wenn Ihre bitten nix nützen, sollten Sie mglst schnell Ihre HV/Ihren Vermieter informieren:
  • hundehaufen gelten nicht als vertragsgemäße nutzung des balkons! zudem nehem ich an, dass der hund auch hinpinkelt? das muss dann ja ablaufen?
  • schuhe im treppenhaus sind ebenfalls nicht erlaubt nur gedulder (nur kurzzeitig, wenn es draußen stark regnet/schneit)
  • fraglich ist auch: ist die hundehaltung überhaupt genehmigt laut Mietvertrag/ hausordnung? vielleicht schauen Sie mal in Ihre eigenen Unterlagen?
  • sinnvoll ists auch, sich mit netteren nachbarn zu verbünden. mit denen könnten Sie auch zusammen höflich vorsprechen.

ich hoffe, Sie kriegen das hin. bitte berichten!

Ich würde das mal dem Vermieter mitteilen.
1.) hätte er die Hundehaltung genehmigen müssen
2.) nur er weiss was er genehmigt hat und was im Mietvertrag zu Sachen Sauberkeit etc. vereinbart worden ist
lg
MT

nachtrag
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/__8.html
Tierschutzverordnung, sieh absatz 2 nr 4:

§ 8 Fütterung und Pflege

(1) Die Betreuungsperson hat dafür zu sorgen, dass dem Hund in seinem gewöhnlichen Aufenthaltsbereich jederzeit Wasser in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung steht. Sie hat den Hund mit artgemäßem Futter in ausreichender Menge und Qualität zu versorgen.
(2) Die Betreuungsperson hat
1.
den Hund unter Berücksichtigung des der Rasse entsprechendem Bedarfs regelmäßig zu pflegen und für seine Gesundheit Sorge zu tragen;
2.
die Unterbringung mindestens einmal täglich und die Anbindevorrichtung mindestens zweimal täglich zu überprüfen und Mängel unverzüglich abzustellen;
3.
für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemperaturen zu sorgen, wenn ein Hund ohne Aufsicht in einem Fahrzeug verbleibt;
4.
den Aufenthaltsbereich des Hundes sauber und ungezieferfrei zu halten; Kot ist täglich zu entfernen.

Hallo,
ich rate Dir umgehend den Vermieter oder die Hausverwaltung zu informieren. Diese müssen den Mieter abmahnen oder sogar kündigen, da der Zustand für die Mitbewohner nicht zumutbar ist.
Freundliche Grüße und guten Rutsch
Udo

hi
bin zwar kein experte denke aber das is ein fall fürs ordnungsamt. schick die dahin und dann is ruh.
lg

am besten eine andere Wohnung suchen, denn wegschauen wollen sie nicht

Mach ein paar Fotos (Balkon und Treppenhaus) und zeig sie dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung. Die müssen das abstellen und werden es auch.
Gruss
Werner

Hallo,

abgesehen von der Geruchsbelästigung wird durch Müll und Hundekot das Ungeziefer angelockt. Hundekot verteilt sich bei trockener Luft extrem in der Atemluft und schädigt extrem die Gesundheit. Von der Sauerei ganz abgesehen.
Schuhe haben im Treppenhaus nichts zu suchen, das Treppenhaus ist keine Abstellkammer.
Mach Fotos von den Missständen und wende dich an deinen Vermieter, bzw. an die Hausverwaltung. Die sind deine Ansprechpartner, nicht diese Nachbarn.
Wer auf solche abartigen Ideen kommt, ist sicherlich nicht auf ein Gespräch unter Nachbarn aus. Es ist kann auch nicht deine Aufgabe sein, deine Nachbarn zu erziehen.
Die Hausverwaltung oder dein Vermieter müssen ganz schnell Abhilfe schaffen.
Sollten die nicht reagieren, Miete Kürzen.

Es gibt sicherlich schon Urteile darüber, zulässig ist das Verhalten natürlich nicht.

Viele Grüße
Llissy

leider gibt es da keine rechtliche Handhabe. Der weg führt lediglich über eine Beschwerde beim Vermieter. Der muss dann die nöötigen Schritte einleiten…

Hallo,

Sofort den Vermieter oder Verwalter informieren und das Ordnungsamt einschalten.

Gruß Bukatcho

Hallo,

in so einem Fall würde ich mich an den Vermieter wenden und gleich als Beweis Bilder mit liefern. Ich habe selber einen Hund,der sich allerdings nur auf dem Balkon sonnen darf und mehr nicht. Auch das Zumüllen ist nur bedingt zu ertragen.
Genauso gibt es gesetzlich geregelte Ruhezeiten, an die sich auch das junge Paar zu halten hat.
Bezüglich der Sauberkeit im Treppennhaus würde ich das Paar anschreiben oder -sprechen und sowohl die Ruhezeiten als auch die Sauberkeit im Treppenhaus ebenfalls im Brief an den Vermieter erwähnen.

petra0801

Ein gutes neues Jahr erstmal

Leider liegt das Thema nicht gerade in meinem Bereich.

Aber haben Sie die Hausverwaltung informiert? Das ist das erste was man tun sollte. Alleine der Müll, ist gesundheitlich nicht zu tragen und Hundekot schon gar nicht.

Rechtsprechung kenne ich dazu so direkt nicht.

Gruß