Hallo,
in einer ordnungsbehördlichen Satzung der Stadt „Musterstadt“ findet sich dieser Passus:
„Hunde müssen zum Verrichten ihrer Notdurft in den Rinnstein geführt werden. Halter oder Begleiter von Hunden sind dafür verantwortlich, dass die Hunde den übrigen Straßenkörper und die Grünflächen, Anpflanzungen, Friedhöfe sowie Sport- und Spielplätze nicht beschmutzen. Etwaige Beschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. Im Bereich der Fußgängerzone haben Begleiter von Hunden ein Schippchen und einen Plastikbeutel oder ähnlich geeignetes Gerät mitzuführen. Sie sind verpflichtet, damit den von ihren Hunden hinterlassenen Kot sofort zu beseitigen.“
Herr X versteht das so:
Hunde dürfen ausschließlich den Rinnstein „beschmutzen“, nirgends anders ihre Notdurft verrichten.
Doch, die dürften das beispielsweise außerhalb der Stadt, in der Wohnung des Halters/Begleiters oder dessen Garten.
Wenn der Rinnstein (oder andere Orte) „beschmutzt“ wurde, dann ist die „Beschmutzung“ zu beseitigen.
In der Fußgängerzone - und nur dort - müssen Plastikbeutel und Schippchen (?!) mitgeführt werden. Warum auch immer, aber nur dort ist die Beseitigung des Kotes damit vorgeschrieben, vom Rinnstein darf man den Kot auch mit der bloßen Hand aufnehmen.
Finde ich gut, es gibt schon genug Regulierung. Wer will, darf dort die Kacke auch mit der Hand anfassen. Schippchen und Plastikbeutel sind ja nur Vorschläge an denen man sich dann bei der Wahl ähnlich geeigneter Utensilien orientieren kann. Man kann sich dann mit den Leuten vom Ordnungsamt streiten, ob die Hand geeignet ist. Ich vermute mal, dass das Fehlen geeigneter Utensilien dann schon eine Ordnungswidrigkeit wäre, wenn man so in der Fussgängerzone angetroffen würde. Ursache für die Regelung mag sein, dass in der Vergangenheit eine starke Korrelation zwischen Nichtmitführen und Kacke liegenlassen beobachtet worden ist. Ist daher wahrscheinlich ähnlich wie bei Sanikasten, Warndreieck oder Warnweste im PKW zu verstehen.
Herr X versteht nicht:
Warum muss der Rinnstein benutzt werden, warum darf die Notdurft nicht vom Straßengrün, Beet, Wiese aus entfernt werden?
Ist halt so. Da fragt man am besten mal bei der Musterstadt nach, warum das so geregelt wurde. Eine möglicher Beweggrund könnte sein, dass man die Kacke im Rinnstein am besten entfernt bekommt und es dort auch als nicht so ganz so schlimm angesehen wird, falls da doch jemand vergisst, die Kacke zu entfernen oder wenn ein wenig Restkacke hängenbleibt, da dort eventuell regelmäßig die Straßenreinigung durchfegt. Es wird sicher noch einige andere vernünftige Gründe geben, die irgendwie das Ziel verfolgen, dass nicht überall hingekackt und beschmutzt wird. Fragst Du Dich zu Hause auch, warum dafür, jedenfalls hier im mitteleuropäischen Kulturkreis, eine konkrete Lokalität vorgesehen und eingerichtet wurde, anstatt bei Bedarf erstmal auf den Teppich/das Sofa etc. pp. zu kacken und das dann wegzubringen?
In Musterstadt haben viele Gehwege kleine Wiesenflächen, die „Hund“ von Natur aus viel lieber „beschmutzen“ würde
Ist es denn für irgendetwas in der Öffentlichkeit so grundsätzlich von Belang, was der Einzelne lieber machen würde?
und von der Herrchen viel einfacher und sicherer die Beschmutzung unverzüglich entfernen könnte als vom Rinnstein (mit dem Hintern im Verkehr, mit der Hand im:***).
Es wird ja keiner gezwungen seinen Hund dort hinkacken zu lassen? Den Rinnstein erreiche ich auch mit dem Hintern auf dem Gehweg. Davon abgesehen vermute ich, dass man Hundekacke ab einer gewissen Konsistenz eben nicht mehr so einfach vom Gras und der Erde abgewischt bekommt. Lass den mal zu Hause auf den Steinfussboden kacken und dann auf den Teppich oder das Sofa. Dann bekommt man einen Eindruck vom Unterschied.
Oder versteht Herr X das ganz falsch und der Rinnstein darf beschmutzt (bekotet) werden, ohne dass man den Kot aufnehmen muss?
Nö, das versteht er falsch. Hund darf da kacken, aber die Kacke muss dann entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Eigentlich selbstverständlich. Dass es solch einer Satzung erst Bedarf nehme ich mal als Beleg, dass es doch nicht so selbstverständlich erfolgt.
Ist „Wald“ nicht auch eine Grünfläche?
Was schreibt denn die Satzung zum Geltungsbereich? Ich vermute, dass die für den Innenbereich gilt.
Ist Urin nicht streng genommen auch eine Beschmutzung?
Ich würde sagen, dass ist eine Verunreinigung.
Warum heißt es einmal „Beschmutzung unverzüglich entfernen“ und das andere mal „Kot sofort beseitigen“?
Früher gab es für Wiederholungen im Aufsatz Minuspunkte für Wiederholungen. Der Satzungsschreiber hat da wahrscheinlich ein Trauma. Oder es haben mehrere geschrieben, wovon einer/eine nicht das Wort Kot benutzen wollte. Vielleicht auch ein Trauma aus der Kindheit.
Aber eigentlich ist das doch egal. Hauptsache die Kacke liegt nicht rum. Falls da Klärungsbedarf besteht, einfach beim Ordnungsamt nachfragen. Die sollten wissen, wie es gemeint ist, damit sie bei Fehlhandlungen ein Knöllchen verteilen können.
Grüße