Ich habe heute abend eine Reportage über eine Frau gesehen, die überwacht, ob Hunde angeleint oder sogar mit Maulkorb rumläuft. Zusetzlich entscheidet sie, ob ein Hund bei seinem Halter bleiben darf oder nicht.
Bei dieser Sendung viel mir die Frage ein, warum eigentlich nicht Eltern überprüft werden, wie sie mit ihren Kindern umgehen. Es gibt viele gewalttätige Kinder, aber niemand greift ein.
Sollten wir nicht auch einen Prüfer haben, der den Eltern vorschreibt, dass sie zu einer Elternschule gehen? Denn wer bringt die Kinder in Richtung Gewalt? Sind es nicht unfähige Eltern?
Hund sind auch nur Kinder. Hunde sind viel intelligenter als Affen. Wenn man sie richtig anpackt, ist nicht einmal der von der Züchtung her gewaltätigste Hund gewaltätig.
Wenn man Kinder von Anfang an richtig aufwachsen lässt, dann üben auch diese Kinder keine Gewalt aus.
Gewaltätige Eltern lehren ihren Kindern Gewalt. Wer hilft diesen Kindern, einen Weg kennen zu lernen, der nicht gewalttätig ist?
Aber der Gerechtigkeit Willen, es werden Eltern auch Kinder weg genommen, ohne ihnen zu helfen, wie man mit ihnen umgeht.
Was wollen Politiker noch alles kontrollieren? (egal ob sinnvoll oder nicht?)
Es gibt viele gewalttätige Kinder, aber niemand
greift ein.
der vergleich hinkt ja doch ein wenig.
leider ist zur erfolgreichen fortpflanzung keine intelligenz nötig. d.h. die dümmsten primitivsten menschen können sich vermehren und haben volle kontrolle über ihren nachwuchs. ein vermehrungsverbot ist natürlich ausgeschlossen, weil das ein menschenrecht ist. demgegenüber steht ein hund, der rechtlich gesehen eine sache ist. und manchmal ist er einfach eine waffe. waffenschein für hunde - das klingt vernünftig. außerdem ist mir nicht bekannt, daß kinder gemeingefährlich wären, abgesehen von ein paar ausnahmen. sobald sie wirklich gemeingefährlich sein können, sind sie meistens schon so alt, daß sie strafmündig - also verantwortlich für ihr tun - sind. die eltern sind dann aus dem schneider, spätestens aber ab 18. was willst du da machen?
gruß
datafox
"demgegenüber steht ein hund, der rechtlich
gesehen eine sache ist."
Tiere sind keine Sachen, §90a BGB.
"demgegenüber steht ein hund, der rechtlich
gesehen eine sache ist."
Tiere sind keine Sachen, §90a BGB.
dann müssen sie wohl a) natürliche personen oder b) juristische personen sein?
„Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“
entweder behandlung als person oder nicht. ein drittes gibt es nicht.
gruß
datafox
"demgegenüber steht ein hund, der rechtlich
gesehen eine sache ist."
Tiere sind keine Sachen, §90a BGB.
Das ist eine rein gedankliche Unterscheidung zwischen Sachen und Tieren und ein Verweis auf Tierschutzgesetz und Konsorten. In rechtlicher Hinsicht sind Tiere den Sachen gleichgestellt.
Soviel nur zur Klarstellung. Mit der Thematik hat das so oder so nicht viel zu tun.
Gruß,
Christian
hi
auch wenn Dein Vergleich in meinen Augen ein wenig hinkt, trotzdem:
Was erwartest Du? Wir leben in einem Land in dem der Naturschutzbund mehr Mitglieder hat als der Kinderschutzbund.
gruesse
Raoul