Hunderecht

Hallo Zusammen,

ich habe da ein kleines Problem mit einem Jäger - Leinenpflicht,
nun wollte ich von Euch wissen, wie das mit Jäger - Leine -
Schiessen denn so ist. Und ob jemand mir eine Internetseite
nennen kann, dort die Rechte und Pflichten eines Jägers, bzw.
eines Hundebesitzers stehen. Über eure Hilfe würde ich mich sehr
freuen.

Vielen dank
Puschl

Hallo Puschl!

ich habe da ein kleines Problem mit einem Jäger -
Leinenpflicht,
nun wollte ich von Euch wissen, wie das mit Jäger - Leine -
Schiessen denn so ist.

Ist wohl eher kein kleines Problem. Nach geltendem Recht hat ein Jäger das Recht, einen Hund zu erschießen wenn er ihn beim Wildern erwischt oder in einer Falle gefangen wurde. Im allgemeinen geht man davon aus, das, wenn im Umkreis von 10 Metern um den Hund kein Mensch zu sehen ist, der Hund herrenlos und wildernd angetroffen wurde und insofern erschossen werden darf :o((((

Das bedeutet auch, das ein Hund, der z.Bsp. einem Kaninchen hinterherjagdt, sofort erschossen werden darf. Dies gilt auch dann, wenn Der Hund (z.Bsp. Rassehunde) in seinem Monetären Wert deutlich erkennbar um ein vielfaches über dem Wert des gehetzten Tieres einzustufen wäre. Mal davon abgesehen, das ich es persönlich für falsch halte, wenn man seinen Hund Tiere hetzen läßt, finde ich diese Regelung auch nicht gerade begrüßenswert.

Es soll in der Vergangenheit auch schon Fälle gegeben haben, in denen Jäger oder Förster auch Hunde erschossen haben, die an der Leine waren (mit der Begründung der Wilderei). Letzten Endes fällt hinterher der Nachweis meist schwer, ob oder das es unbegründet war. Nutzt ja dann meist auch nichts mehr :o(

Übrigens wäre selbst dann im nachhinein der Jäger nur Schadenersatzpflichtig (wie lächerlich - Schadenersatz für einen Hund, das ist doch makaber), wenn man ihm Grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz nachweisen könnte. Beweispflichtig wärest in diesem Fall Du selber. Steht Aussage gegen Aussage gilt: Im Zweifel für den Angeklagten.

Das Problem, das sich daraus ergibt, liegt in der Regel in der Natur der Sache. Versuch mal, im Zweifel zu beweisen, das Dein Hund nicht etwa soweit entfernt war oder nicht gewildert hat. Das dürfte schwer fallen. Generell ist daher die Rede davon, das der Hund im Wald einem Leinenzwang unterliegt, sofern nichts anderes explizit ausgewiesen ist.

Und ob jemand mir eine Internetseite
nennen kann, dort die Rechte und Pflichten eines Jägers, bzw.
eines Hundebesitzers stehen.

Versuche es mal auf folgenden Seiten:

http://www.free.de/tierrechtsini/jagd2.html

http://mats-docu.de/jj-home/jj_jr00.htm
(Hier die Punkte 73 und 74 im besonderen.)

Hier findest Du das Bundesjagdgesetz, auch wenn da nicht so viel drinsteht zu dem Thema. Meist ist das Thema in den jeweiligen Bundesländern in speziellen Verordnungen oder Gesetzen noch einmal landesrechtlich geregelt.

http://www.verbraucherministerium.de/wald_forst/bund…

Über eure Hilfe würde ich mich
sehr freuen.

Ich weiß nicht, ob man sich sich darüber freuen kann :o((.

Vielen dank

Wenns Dich weiterbringt, gern geschehen.

Puschl

Grüße
Mathias

Gehe mal auf die Page http://www.jagd.de
Dort kannst du dich mit Jägern unterhalten, sie sind sehr nett und hilfsbereit. Ich konnte meine Fragen dort immer ohne probleme stellen und habe immer die Informationen auf netter Art und Weise bekommen.

Gruß Daniela

Hallo Sandra,

die Anleinpflcht für Hunde ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.
In Brandenburg gilt beispielsweise nach dem Landeswaldgesetz eine generelle Anleinpflicht für Hunde unabhängig, ob sie dem Wild gefährlich werden können oder nicht.
Nach dem BJG ist es erlaubt, Hunde zu töten, die dem Wilde nachstellen und sich außerhalb des Einwirkungsbereich des Herrn befinden.
Natürlich geistern Meldungen umher, daß Hunde an der Leine ihres Herrn erschossen werden, aber der allergrößte Teil der Jäger geht mit dem Thema verantwortungsbewußt um.

Bei der tierschützerischen Betrachtung darf man auch das Wild ncht vergessen. Eine von einem Hund kurz vor dem Setzen (gebähren) gerissene Ricke ist wirklich kein schöner Anblick und es gehört nicht sehr viel Phantasie dazu, sich vorzustellen, welche Qualen das Tier erlitten hat.

Ein vor einem Hund aufspringendes Reh ist für einen Hund die größte Versuchung, die man sich vorstellen kann und nur sehr wenige Hunde gehorchen auch dann noch zuverlässig.

Du solltest also unabhängig von einem Verbot immer versuchen, einen Augenblick schneller sein als der Hund und sehr aufmerksam sein, wenn er Witterung aufnimmt.

Schließlich ist auch die Rasse nicht ganz unerheblich. Ein Irish Setter, der ja als Jagdhund gezüchtet wurde, hat einen wesentlich größeren Jagdtrieb als ein Hütehund.