Hallo Puschl!
ich habe da ein kleines Problem mit einem Jäger -
Leinenpflicht,
nun wollte ich von Euch wissen, wie das mit Jäger - Leine -
Schiessen denn so ist.
Ist wohl eher kein kleines Problem. Nach geltendem Recht hat ein Jäger das Recht, einen Hund zu erschießen wenn er ihn beim Wildern erwischt oder in einer Falle gefangen wurde. Im allgemeinen geht man davon aus, das, wenn im Umkreis von 10 Metern um den Hund kein Mensch zu sehen ist, der Hund herrenlos und wildernd angetroffen wurde und insofern erschossen werden darf :o((((
Das bedeutet auch, das ein Hund, der z.Bsp. einem Kaninchen hinterherjagdt, sofort erschossen werden darf. Dies gilt auch dann, wenn Der Hund (z.Bsp. Rassehunde) in seinem Monetären Wert deutlich erkennbar um ein vielfaches über dem Wert des gehetzten Tieres einzustufen wäre. Mal davon abgesehen, das ich es persönlich für falsch halte, wenn man seinen Hund Tiere hetzen läßt, finde ich diese Regelung auch nicht gerade begrüßenswert.
Es soll in der Vergangenheit auch schon Fälle gegeben haben, in denen Jäger oder Förster auch Hunde erschossen haben, die an der Leine waren (mit der Begründung der Wilderei). Letzten Endes fällt hinterher der Nachweis meist schwer, ob oder das es unbegründet war. Nutzt ja dann meist auch nichts mehr :o(
Übrigens wäre selbst dann im nachhinein der Jäger nur Schadenersatzpflichtig (wie lächerlich - Schadenersatz für einen Hund, das ist doch makaber), wenn man ihm Grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz nachweisen könnte. Beweispflichtig wärest in diesem Fall Du selber. Steht Aussage gegen Aussage gilt: Im Zweifel für den Angeklagten.
Das Problem, das sich daraus ergibt, liegt in der Regel in der Natur der Sache. Versuch mal, im Zweifel zu beweisen, das Dein Hund nicht etwa soweit entfernt war oder nicht gewildert hat. Das dürfte schwer fallen. Generell ist daher die Rede davon, das der Hund im Wald einem Leinenzwang unterliegt, sofern nichts anderes explizit ausgewiesen ist.
Und ob jemand mir eine Internetseite
nennen kann, dort die Rechte und Pflichten eines Jägers, bzw.
eines Hundebesitzers stehen.
Versuche es mal auf folgenden Seiten:
http://www.free.de/tierrechtsini/jagd2.html
http://mats-docu.de/jj-home/jj_jr00.htm
(Hier die Punkte 73 und 74 im besonderen.)
Hier findest Du das Bundesjagdgesetz, auch wenn da nicht so viel drinsteht zu dem Thema. Meist ist das Thema in den jeweiligen Bundesländern in speziellen Verordnungen oder Gesetzen noch einmal landesrechtlich geregelt.
http://www.verbraucherministerium.de/wald_forst/bund…
Über eure Hilfe würde ich mich
sehr freuen.
Ich weiß nicht, ob man sich sich darüber freuen kann :o((.
Vielen dank
Wenns Dich weiterbringt, gern geschehen.
Puschl
Grüße
Mathias