Servus,
eigentlich ist schon alles gesagt, aber ich glaube, da geht einiges durcheinander.
Neu war mir, dass auch Grünfutter als Nahrungsmittel gilt.
Was denkst Du denn so, womit Milchkühe gefüttert werden? Lebkuchen vielleicht, oder Knäckebrot, oder Papayas?
Ich hab das Schild nämlich auch auf Wiesen gesehen, wo
offensichtlich keine Nahrungsmittel für Menschen angebaut
werden und mich darüber gewundert.
Ach weißt Du, einer Wiese sieht mans nicht immer an, was man damit macht. Und die trickreichen Bauern besorgen die damit verbundene Arbeit oft genug zu Zeiten, wos keiner sieht, z.B. in strömendem Regen oder morgens um siebene… Unabhängig davon: Die Standorte, wo eine nicht genutzte Wiese unter hiesigen Bedingungen Wiese bleibt, kann man zählen. Schätzungsweise viel weniger als 1% der Wiesenflächen.
Denkbar ist freilich, dass auf einer Wiese, die schon von ganz geringen Veränderungen kippen würde (z.B. wenn Knabenkraut, Zweiblatt, Ragwurz etc. drauf stehen) das Schild aufgestellt wird, weil das bekannte mit dem grünen Rand eh kein Mensch mehr ernst nimmt (au fein! Naturschutz! da kucken wir doch mal, was es da auszugraben gibt!)
Hätt’ auch nicht gedacht, dass es als Grünfutter verwendet
wird (wahrscheinlich Schafszucht).
Wenn Du die Stücke näher beschreibst, sag ichs Dir.
Klar, dass ein Biobauer der Nahrungsmittel ohne Düngemittel
anpflanzt eine Fremddüngung nicht zulassen darf
Das ist Kappes. Ein paar Gramm mehr oder weniger N/ha machen dem überhaupt nichts aus, darum gehts nicht. Es gibt überhaupt keine Biobauern, denen es gelungen wäre, an Liebig vorbei zu arbeiten - obwohl es viele postuliert haben.
und dass ein
düngender Bauer keine Überdüngung zulassen darf.
Siehe oben. Das ist nicht das Problem.
Mit privat ist hier doch fremd-privat und nicht eigen-privat
gemeint, oder?
Ganz einfach: Privat. Also nicht öffentlich. Dazu gehören auch private Flächen, die nicht hermetisch von der Umgebung abgeriegelt sind, und auch solche, für die nach Landesrecht z.B. ein Betretungsrecht gilt. Betretungsrecht ist für sich allein kein unbeschränktes öffentliches Nutzungsrecht.
Zum Übrigen: Vgl. drambeldier.
Wenn Herr BASF nicht möchte, dass ich sein Betriebsgelände betrete, ist er mir keine Rechenschaft darüber schuldig, an welcher Stelle ich dabei welchen betrieblichen Ablauf gefährden könnte, oder welcher betriebliche Ablauf mich gefährden könnte. Auch wenn ich einem Bauern auf dem Hof rumrenne, ist er mir keine Erklärung schuldig, welche Unfallschutzmaßnahmen er getroffen hat und welche nicht - wenn ich im Einzug vom Häckslergebläse drin bin, bin ich halt drin, und wenn ich den Fünfscharpflug ans Ohr kriege, ist das Ohr nebst Kopf halt ab - ohne dass der Bauer mir hätte vorher erklären müssen, warum genau er auf seinem eigenen Grundstück andere Dinge tut als z.B. auf der öffentlichen Straße.
Und so ists halt mit der Wiese auch: Der, dem sie gehört, schafft an.
Schöne Grüße
MM