Hallo,
ich möchte demnächst in Schleswig-Holstein eine Hundeschule eröffnen. Seit längerer Zeit befasse ich mich mit den organisatorischen Grundlagen, hole Infos bei Steuerberater, Versicherungen, IHK und zuständigen Ämtern ein. Beim Ordnungsamt sagte man mir, dass ich lediglich einen Gewerbeschein bräuchte, um dieser Tätigkeit nachzugehen.
Nun bin ich auf den § 11 des Tierschutzgesetzes aufmerksam geworden, weil ich überlege, parallel täglich für bis zu 2 Hunde (also im kleinen Rahmen), aber dennoch gewerblich, eine Betreuung anzubieten.
Könnt Ihr mir weiterhelfen, wie es damit auch bezüglich der Hundeschule aussieht? Bei diversen Praktika in größeren Hundeschulen und eben auch beim Ordnungsamt war nie die Rede von einer entsprechend benötigten Genehmigung.
Vielen Dank schon mal im Voraus,
Fridhem