Hundeschule und § 11 Tierschutzgesetz

Hallo,

ich möchte demnächst in Schleswig-Holstein eine Hundeschule eröffnen. Seit längerer Zeit befasse ich mich mit den organisatorischen Grundlagen, hole Infos bei Steuerberater, Versicherungen, IHK und zuständigen Ämtern ein. Beim Ordnungsamt sagte man mir, dass ich lediglich einen Gewerbeschein bräuchte, um dieser Tätigkeit nachzugehen.

Nun bin ich auf den § 11 des Tierschutzgesetzes aufmerksam geworden, weil ich überlege, parallel täglich für bis zu 2 Hunde (also im kleinen Rahmen), aber dennoch gewerblich, eine Betreuung anzubieten.

Könnt Ihr mir weiterhelfen, wie es damit auch bezüglich der Hundeschule aussieht? Bei diversen Praktika in größeren Hundeschulen und eben auch beim Ordnungsamt war nie die Rede von einer entsprechend benötigten Genehmigung.

Vielen Dank schon mal im Voraus,

Fridhem

Hallo,

durch meine Kontakte zum Tierschutz bekomme ich einiges in der Richtung mit. Pflegestellen, welche Hunde bis zur Vermittlung beherbergen, fallen nämlich auch unter diese Vorschriften.

http://bundesrecht.juris.de/tierschg/__11.html
Der entsprechende Auszug lautet:

„Wer Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten, will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde […]. Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde […] beizufügen.“

Niemand weiß, ab welcher Anzahl Tiere das gilt, dies ist nirgendwo festgeschrieben und unterliegt dem Ermessen des Amtsveterinärs. Da es hier um eine gewerbliche Tätigkeit geht, würde ich lieber proaktiv sein, das ganze beim Amtsvet beantragen und den Sachkundenachweis lt. §11 erwerben. Achtung, das ist nicht das selbe wie der Sachkundenachweis für Hundehalter!

Gruß,

Myriam

Hallo Myriam,

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Ich denke auch, dass es Sinn macht, lieber von vornherein mit dem Veterinäramt in Kontakt zu treten, bevor nachher Strafen durch das Ordnungsamt anstehen…

Im Tierschutzgesetz heißt es:

Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
§ 11

(1) Wer

  1. Wirbeltiere

a) nach § 9 Abs. 2 Nr. 7 zu Versuchszwecken oder zu den in § 6 Abs.1 Satz 2 Nr. 4, § 10 Abs.1 oder § 10a genannten Zwecken oder

b) nach § 4 Abs. 3 zu dem dort genannten Zweck

züchten oder halten,

  1. Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten,

2a. Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung, in der Tiere gehalten und zur Schau gestellt werden, halten,

2b. für Dritte Hunde zu Schutzzwecken ausbilden oder hierfür Einrichtungen unterhalten,

2c. Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder

  1. gewerbsmäßig

a) Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere, züchten oder halten,

b) mit Wirbeltieren handeln,

c) einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten,

d) Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen oder

e) Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen

will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Da ich in meiner Hundeschule keine „Hunde zu Schutzzwecken“ ausbilden werde, falle ich doch eigentlich nicht unter diesen Paragraph, oder? Kann mir jemand sagen, wie das mit Hundeschulen so gehandhabt wird?

Wie aufwändig ist die Prüfung durch den Amtsveterinär, wo bekomme ich Infos (außer natürlich über den Amtsveterinär selbst…), habt Ihr Erfahrungen mit soetwas?

Viele Grüße,

Fridhem

Da ich in meiner Hundeschule keine „Hunde zu Schutzzwecken“
ausbilden werde, falle ich doch eigentlich nicht unter diesen
Paragraph, oder?

Keine Ahnung, da Du aber wegen der Pensionssache zum Amtsvet musst, würde ich da mal nachfragen. Hier ein Muster so eines Antrags, bei Deinem Amt wird es bestimmt ein ähnliches Papier geben:
http://lk-wf.active-city.net/city_info/display/dokum…

Wie aufwändig ist die Prüfung durch den Amtsveterinär, wo
bekomme ich Infos (außer natürlich über den Amtsveterinär
selbst…), habt Ihr Erfahrungen mit soetwas?

Dieser Sachkundenachweis ist nicht ohne und kostet auch etwas (ich habe eine niedrig 3stellige Summe im Kopf). Infos:

http://www.bna-ev.de/ (keine Info online, mal direkt anfragen)

Die hier bieten Seminare an (unter „Termine“):
http://www.landestierschutzverband-sh.de/index_02.html

Gruß,

Myriam