Hundesteuer

Habe bis jetzt nie einen Hund angemeldet da die früheren Hunde unser Grundstück nie verlassen haben. Jetzt sind wir umgezogen und müssen des öfteren den Hund mitnehmen da wir keinen Hundesitter(Oma)auf dem Gelände haben.Worin liegt der Unterschied bei der Steuer Schoßhund **grins** oder Wachhund oder ist der Steuersatz gleich was zahlt man im schnitt auf dem Land für einen Hund?

hallo,
soweit ich weiß variiert das von stadt zu ländlichem gebiet. es kann in der stadt um die 260 EUR kosten und auf dem land um die 60 EUR. kannst du aber auf der website von deinem wohnort erfahren was bei euch so verlangt wird.
ich wußte gar nicht, dass man für einen hund, der nur aufs eigene grundstück pinkelt, keine steuern zahlen muß???

gruß

makea

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Hallo Doris,
die Hundesteuer wird in einer kommunales Satzung (Stadt, Gemeinde) festgelegt und unterscheidet sich zum Teil erheblich, nicht nur in der Höhe, sondern auch bei den veranlagten Hunden. Also suche unter Deiner Stadt/Gemeinde. Viele haben entsprechende Satzungen auch im Internet veröffentlicht. Deine Vika war als Suchhilfe nicht förderlich. Prüfe bei der Gelegenheit auch mal die Adresse Deiner Homepage in der Vika.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf

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Hallo erstmal,

einen Hund nicht anzumelden - unabhängig davon, ob er das Grundstück verlässt oder nicht - kann ein teurer Spaß werden. Insbesondere seit die Kommunen so knappe Kassen haben und auch gerne mal Leute mit offenen Ohren durch die Straßen schicken. Wie ich aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen meiner Kommune erfahren habe, stieg die Zahl der Anmeldungen sprunghaft mit der Ankündigung von Kontrollen (gerne mit der Bemerkung, man habe es schon zigfach erfolglos versucht :wink:.

Was dann der einzelne Hund kostet ist von Kommune zu Kommune verschieden, weil die Hundesteuer eine kommunale Steuer ist. Teilweise gibt es auch Rabatte/Aufpreise für Zweithunde, Hunde besonderer Größe oder Rasse, Hunde mit besonderen Aufgaben (Rettungshunde/Begleithunde) oder Hunde aus dem Tierheim.

Gruß vom Wiz

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Bundesminist. f. Finanzen schreibt:
Hallo Doris,
hier:
Was wird besteuert? -Besteuert wird die Hundehaltung.

Wer zahlt die Hundesteuer?
Steuerpflichtig ist der Hundehalter, dessen Aufwand für die Hundehaltung von der Steuer getroffen werden soll.

Wie hoch ist die Hundesteuer?
Die landesrechtlichen Regelungen lassen nur eine begrenzte Variation der Abgabensätze zu. Der Steuersatz kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für Kampfhunde wesentlich erhöhen. Das Halten z.B. von Blindenführhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern ist nach Maßgabe der in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen von der Steuer befreit.

Wie lautet die Rechtsgrundlage?
Rechtsgrundlage sind die landesgesetzlichen Hundesteuergesetze bzw. Kommunalabgabengesetze, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersatzungen berechtigen.

Wer zahlt Hundesteuer?
Besitzt eine Familie einen Hund und sind dafür Hundesteuern zu zahlen, so spielt es für das Finanzamt keine Rolle, welchem Familienmitglied der Vierbeiner gehört. Die Hundesteuer schuldet immer der Wohnungseigentümer. (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 4 W 3575/96)

Wer erhebt diese Hundesteuer?
Die Hundesteuer wird von den Gemeinden erhoben. Mit ihr werden v.a. ordnungspolitische Ziele verfolgt. Diese Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.

Falls es interessiert - Wie hat sich die Hundesteuer entwickelt?

In ost-und mitteldeutschen Quellen taucht um 1500 erstmals ein „Hundekorn“ auf, das teilweise unter der Steuerbezeichnung „Bede“ in Form von Kornabgaben (Roggen, Gerste, Hafer) erhoben wurde; es diente der Ablösung der Hundegestellungspflicht der Bauern im Rahmen von Jagdfrondiensten. Zu Hundefutter verbacken und später auch „Hundebrot“ genannt, wurde diese Abgabe z.B. nach den Hildesheimer Stadtrechnungen von 1658/59 „zur Erhaltung gemeiner Stadtjagdgerechtigkeiten“ verwendet. Im 19. Jahrhundert sind in den deutschen Einzelstaaten moderne Hundeabgaben hauptsächlich aus polizeilichen Gründen eingeführt und teils als Luxussteuer (so in Preußen 1810 bis 1814, 1824 f.), teils als Nutzungsgebühr (so in Bayern 1876) ausgestattet worden. Im Allgemeinen haben von Anfang an die Gemeinden das Besteuerungs- und Ertragsrecht erhalten, doch wurde von einigen Ländern (z.B. Baden und Hessen-Darmstadt) noch lange ein staatlicher Anteil abverlangt. Aufgrund der landesrechtlichen Hundesteuer- und Gemeindeabgabengesetze der Weimarer Zeit zu den „örtlichen Abgaben“ gezählt, fiel die Hundesteuer nach dem Bonner Grundgesetz von 1949 in die Kategorie der „Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis“ (seit der Finanzreform 1969 „örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern“) und wurde als reine Gemeindesteuer geregelt. Das Aufkommen betrug 2002 211,6 Mio. €.

Quelle: Bundesfinanzministerium
hier der Link - SEITE 68
[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_3792…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_3792/DE/Service/Downloads/Downloads 6/29678 1,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)
Tschö Schnute

Hallo!
Jede Kommune bestimmt selbst, ob und wie hoch Hundesteuer erhoben wir. Zuständig ist also die Stadt oder das Landratsamt. Einen Schnitt zu bestimmen ist schwierig. Ich schätze mal, ein Hund kostet im Jahr durchschnittlich 50 bis 100 Euro. Einige Kommunen verlangen für einen Hund, der auf der Liste der gefährlichen Hunde (sog. Kampfhundliste) steht, mehr Steuer. Ich kenne Gemeinden, da kostet z. B. ein Rottweiler 500 Euro.
Ich würde dir raten, deinen Hund schnell anzumelden. Sonst kannst du mächtig Probleme bekommen.
LG, Iris

Kurze Anmerkung :wink:
In der Gemeinde BELLENberg in Bayern kosten Hunde keine Steuer!
Nett, oder?