Hundesteuer

Hi,

kennt sich hier jemand mit Hundesteuer aus? Was passiert, wenn man jahrelang
keine Hundesteuer gezahlt hat? Wird dann der Hund weggenommen oder sind dann
„nur“ deftige finanzielle Strafen fällig?

Mein Nachbar, ein lieber älterer Herr (er hat einen älteren Münsterländer) macht
sich Sorgen, weil er nach seinem Umzug und dem Tod seiner Frau, die wohl immer
für den Hund zuständig war, anscheinend nie Hundesteuer gezahlt hat und jetzt
ein Verwarnung mit einem Formular, dass er überhaupt nicht versteht, bekommen
hat. Er muss nun zig Nachweise über alles Mögliche beibringen, er sagte sogar
was von Führungszeugnis, sachkundlichen Nachweisen, Ablegen von irgendwelchen
Prüfungen etc. All das überfordert ihn komplett. Sein Hund ist auch schon älter
und nun wirklich kein Kampfhund. Aber das interessiert die Behörden
wahrscheinlich nicht sonderlich.

Auf was sollte er sich gefasst machen und wo könnte er sich informieren?
Ich habe ihm schon die Satzung unserer Gemeinde empfohlen, allerdings steht dort
ja nicht drin, wie Zuwiderhandlungen geahndet werden. Er macht sich solche
Sorgen, dass er den Hund abgeben muss.
Er ist alles, was er noch hat!
Danke für Eure Antworten,
Liebe Grüße, Anna.

Hi Anna, kannst Du denn nicht zur Gemeinde gehen und das so erklären, wie Du das hier gemacht hast? Viel Glück.

Hi anna,

den Hund wird er sicher nicht weggenommen bekommen aber event. Nachzahlen.

Wenn Du ihn dabei unterstützt und das so für ihn Regeln kannst das er eben erst ab diesem Jahr wieder Steuer zahlen muß wär doch klasse.
Vielleicht habt ihr Glück und einen Verständnisvollen Sachbearbeiter/in.

Hundesteuer ist sowieso eine Phase solange hier in diesem Land jede Katze Steuerfrei ist!!!

LG

Chris

Hallo,

um eine sinnvolle Antwort zu geben, müsste man das Bundesland wissen, in dem der Herr wohnt.

Gruß,

Myriam

Also ich will ja hier niemand zu ungesetzlichen Dingen anstiften.
Aber ich bin davon überzeugt das dieser wundererbare Hund dem lieben alten Herren exact an jenem Tage zugelaufen ist an dem die Behörde darauf aufmerksam geworden ist. Achja der andere Hund der genauso aussah und schon viel früher von den Nachbarn gesehen wurde?
Der war nur zu Besuch und ist jetzt mit seinem Herrchen in sagenwirmal
USA aber genau wissen tun wir das auch nicht.
Diese Kameraden haben keinerlei Handhabe auf Nachzahlung oder sonst etwas, wiegesagt an eben jenem Tage zugelaufen und bis jetzt auf was weiss ich gewartet :wink:)))

Das funzt

und nochmal …
Hallo Anna,

da Du ja auf Nachfrage nicht geantwortet hast, muss ich dann allgemein antworten.

Es geht hier nicht nur um die Hundesteuer. Wie damit am geschicktesten zu verfahren ist, wurde ja schon erwähnt (ist mir vor 6 Wochen zugelaufen, kam noch nicht dazu …).

Wichtiger aber ist es, dass der Halter offenbar einen Sachkundenachweis braucht (zumindest erscheint mir das anhand Deiner Fragestellung so). Das ist in einigen Bundesländern je nach Rasse/Größe des Hundes Pflicht. Ist z.B. in NRW der Hund größer als 40cm oder schwerer als 20kg, wird so ein Sachkundenachweis verlangt. Dieser kann beim Ordnungsamt oder auch bei bestimmten Tierärzten abgelegt werden. Außerdem benötigt man eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Alternativ kann man auch nachweisen, dass man schon mehrere Jahre lang große Hunde gehalten hat, ohne dass es dabei zu Schwierigkeiten kam. Diese Alternative fällt nun bei Deinem Nachbarn flach, denn das geht nur, wenn der Hund angemeldet war.

Ich finde es auch nicht toll, wenn man einem alten Mann solchen Ärger macht. Leute, die keine Hundesteuer zahlen finde ich aber auch nicht toll und viel schlimmer finde ich es, wenn man keine Tierhalterhaftpflicht hat. Wenn das Viech jemandem vors Auto läuft, wird Opa seines Lebens nicht mehr froh.

Gruß,

Myriam