Hundesteuer am Zweitwohnsitz sparen?

Guten Tag,
nehmen wir mal an, Person X möchte sich einen Hund anschaffen. Da sie sehr gewissenhaft ist, informiert sie sich vorher über alle möglichen anfallenden Kosten. Dabei bemerkt sie, dass die Hundesteuer in ihrer Stadt extrem hoch ist. Doch Person X hält sich für pfiffig und beschließt den Welpen einfach an ihrem Zweitwohnsitz anzumelden, wo die Hundesteuer um einiges günstiger ausfällt. Ist das Vorgehen von Person X rechtmäßig? Kann man Person X überhaupt nachweisen, dass sie den Hund in Wirklichkeit dauerhaft am Hauptwohnsitz hält?
Zum Hintergrund sei noch gesagt, dass Person X bereits lange vor der „Hunde-Idee“ eine Zweitwohnung im Hundesteuerparadies :smile: angemeldet hat.
In der Satzung des Hauptwohnsitzes steht übrigens folgendes:
§ 2 Steuerschuldner
(1) Steuerschuldner ist der Halter eines Hundes.
(2) Hundehalter ist jede natürliche Person, die einen Hund in ihrem Haushalt aufge-nommen hat.
(3) Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haushaltsangehörigen gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
(4) Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund mehr als vier Wochen in Pflege oder Ver-wahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist.

Vielen Dank für Infos!

Gruß,
Line

Hallo Line,

Entschuldigung für die späte Antwort. Habe über die E-Mail antworten wollen. Geht aber gar nicht.

Aus dem Gesetzestext geht eindeutig hervor, daß wenn Du den Hund in Deutschland angemeldet hast, machst Du nichts falsch. Dem Gestzgeber reicht nur die Steuermarke.

Nachweisen können sie Dir es nicht. Der Aufwand zum Nutzen ist einfach zu hoch. Und wo sich der Hund letztendlich aufhaten wird, kann die Behörde doch gar nicht vorraussagen. Die sind schon auf deine Angaben, die Du machst, angewiesen.

MfG

Jürgen Stirnberg

Liebe Line!

Da muss ich dich leider enttäuschen. Der Hund muss dort angemeldet werden, wo sich der Hund am meisten aufhält, also dem Hauptwohnsitz des Besitzers. Um rechtlich auf dem richtigen Weg zu sein sollte man die höheren Kosten in Kauf nehmen, denn die Strafe würde um einiges höher ausfallen. Hoffe dir damit geholfen zu haben.

Mit freundichen Grüßen
Fürnkranz

hey!

hab das gleiche problem.

mir stellt sich jetzt die frage, wie definiere ich dauerhaften aufenthalt. mehr als die hälfte von 365 tagen im jahr oder drei tage im monat.
hab in den städtischen satzungen noch nichts zu lesen können.

ich pendel meist zwischen zwei orten hin und her! hab ein wenig panik dass nachher beide finanzämter von mir geld haben wollen.

grüße von der verfolgten hundefrau (denn ich wurde angezeigt)

jenesaispas