Guten Tag,
nehmen wir mal an, Person X möchte sich einen Hund anschaffen. Da sie sehr gewissenhaft ist, informiert sie sich vorher über alle möglichen anfallenden Kosten. Dabei bemerkt sie, dass die Hundesteuer in ihrer Stadt extrem hoch ist. Doch Person X hält sich für pfiffig und beschließt den Welpen einfach an ihrem Zweitwohnsitz anzumelden, wo die Hundesteuer um einiges günstiger ausfällt. Ist das Vorgehen von Person X rechtmäßig? Kann man Person X überhaupt nachweisen, dass sie den Hund in Wirklichkeit dauerhaft am Hauptwohnsitz hält?
Zum Hintergrund sei noch gesagt, dass Person X bereits lange vor der „Hunde-Idee“ eine Zweitwohnung im Hundesteuerparadies angemeldet hat.
In der Satzung des Hauptwohnsitzes steht übrigens folgendes:
§ 2 Steuerschuldner
(1) Steuerschuldner ist der Halter eines Hundes.
(2) Hundehalter ist jede natürliche Person, die einen Hund in ihrem Haushalt aufge-nommen hat.
(3) Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haushaltsangehörigen gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
(4) Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund mehr als vier Wochen in Pflege oder Ver-wahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist.
Vielen Dank für Infos!
Gruß,
Line