Hundesteuer in Deutschland zahlen, obwohl man zum größten Teil im Ausland lebt?

Hallo liebe Community,
Ich habe eine Frage.
Ich studiere derzeit im Ausland (Ungarn) und würde hier gerne eine Hündin adoptieren. Gemeldet bin ich in Deutschland nach wie vor an der wohnanschrift meiner Eltern. In Ungarn bin ich jedoch auch regestiert mit meinem ungarischen wohnort als Auslandsstudentin. Die Frage ist nun ob ich in Deutschland (Bayern) trotzdem hundesteuer zahlen muss, obwohl ich dort ja quasi immer nur zu Besuch im. Im sommer zwei monate ansonsten immer nur vereinzelte tage. Habe keine normalen Semesterferien wie in Deutschland.
Ich habe bereits versucht die zuständige Stelle meiner Gemeinde zu kontaktieren doch leider habe ich noch keine Rückmeldung erhalten.

Danke für eure Hilfe.
Liebe Grüße

Hallo,

Hundesteuern sind kommunale Steuern. Du wirst die Hundesteuersatzung deiner Stadt lesen müssen.
„Bayern“ ist als Ortsangabe nicht ausreichend!

Wenn Du gemeldet bist, hast Du da offiziell einen festen Wohnsitz und mußt zahlen. Man bezahlt KFZ-Steuer z.B. ja auch pauschal und nicht nach Nutzungsmenge des Straßennetzes.

Wie/wer sollte das denn kontrollieren wieviel Monate im Jahr du tatsächlich anwesend bist?

Für Nürnberg gilt z.B.;

„Melden Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen bei uns an,
• nachdem Sie ihn neu aufgenommen haben,
• nachdem er vier Monate alt geworden ist,
• nachdem Sie zusammen mit dem Hund nach Nürnberg zugezogen sind.“

Servus,

die Hundesteuersatzung der Stadt Nürnberg ist ein typisches Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte - dort fehlt nämlich in § 1 die konkrete Bestimmung des Begriffs „Haltung“, u.a. zur Abgrenzung von den beschriebenen Aufenthalten zu Besuch, die z.B. nach der Dauer ziemlich leicht möglich wäre.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

die Meldung an einem Wohnsitz, den Du nicht mehr hast, da Du nur noch zu gelegentlichen Besuchen dort bist, wird hier im Zweifelsfall als Indiz dafür gewertet werden, dass das mit den „gelegentlichen Besuchen“ nur eine vorgeschobene Behauptung ist.

Bring sinnvollerweise zuerst die Sache mit der nicht erfolgten Abmeldung in Ordnung, dann hast Du auch bessere Karten gegenüber dem Stadtsteueramt.

Schöne Grüße

MM

Es ist nicht sehr sinnvoll als student nirgendwo mehr in Deutschland gemeldet zu sein… Versicherungen und co^^

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ist viel zu vage, als dass sich das irgendwie beurteilen ließe.

Sicher ist, dass ein Verstoß gegen § 17 Abs 2 BMG auch nicht sehr sinnvoll ist, weil das Knöllchen dafür bis zu tausend Euro ausmachen kann (wird freilich in so einem Fall etwas billiger werden).

Schöne Grüße

MM

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[Beitrag des Zitats gelöscht vom vom www Team]

Hier mal ein paar Möglichkeiten der sehr vielen verschiedenen Regelungen, die es da gibt:

Der bereits besprochene Text der Nürnberger Satzung bezieht sich nur nicht auf Meldeverhältnisse, sondern bestimmt den Begriff des „Haltens“ überhaupt nicht näher. Der Text der Satzung von Dortmund bezieht sich auf den Haushalt, nicht auf die gemeldete Wohnung, aber schließt auch in den Haushalt aufgenommene Hunde von Angehörigen ein. Der Text in Konstanz bezieht sich auf die Meldung eines Hauptwohnsitzes, dort wird also im gegebenen Fall Hundesteuer erhoben.

Moral: Es ist genau, wie @X_Strom schrub: Ohne die Gemeinde zu kennen, in der sich das alles abspielt, kann man genau nix raten, weil man eben nicht weiß, auf welcher Grundlage diese Gemeinde Hundesteuer erhebt.

Schöne Grüße

MM

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