Hundesteuer vergessen zu erheben

Es geht um die Erhebung der Hundesteuer durch die Gemeinde. Ich habe meinen Hund ordnungsgemäß zum 01.01.2016 angemeldet. Da er aus einem Tierheim stammt, war das erste Jahr Steuerfrei. Seit dem habe ich von der Gemeinde nicht´s mehr gehöhrt.
Jetzt ist der Gemeinde aufgefallen, das man vergessen hat, die Steuer zu erheben. Deswegen soll ich nun für 2016 bis 2020 nachbezahlen. Zwar ohne Säumnisszuschlag aber trotzdem stellt sich mir die Frage, ob das zulässig ist. Vorallem weil das Erheben einer Hundesteuer durch die Gemeinde zwar ein Recht aber keine Pflicht ist.
Ich bin auf die Antworten gespannt.

Hallo Dunkelhell,

mit der Freiwilligkeit zur Erhebung der Steuer hat das nichts zu tun.

Maßgeblich müsste hier §169 AO sein.

Da es sich bei der Hundesteuer um eine Verbrauchssteuer handelt, dürfte die Steuer maximal ein Jahr rückwirkend festgesetzt werden.

Sofern die Widerspruchsfrist des Steuerbescheids noch nicht abgelaufen ist, würde ich es an Deiner Stelle mal mit einem Widerspruch versuchen.

Dein,
Ebenezer

Das wird ihm alles nichts nützen weil die Mindestverjährungsfrist bei Steuern 4 Jahre ist und die sind bei ihm alle noch nicht abgelaufen. ramses90

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Die Frist ist noch nicht abgelaufen. Im Bescheid steht halt wörtlich " Es ist vergessen worden, mir (dem Sachbearbeiter) die Anmeldung … zu übermitteln.)
Ansich schon schräg aber ich werde es mit einem Wiederspruch versuchen. Danke.

Das Stichwort ist hier „Verbrauchssteuer“ und da steht im § 169 ganz klar eine Frist von einem Jahr.

Würde mich freuen, wenn Du hier von dem Ergebnis berichten würdest.

„2Die Festsetzungsfrist beträgt zehn Jahre, soweit eine Steuer hinterzogen, und fünf Jahre, soweit sie leichtfertig verkürzt worden ist. 3Dies gilt auch dann, wenn die Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung nicht durch den Steuerschuldner oder eine Person begangen worden ist, deren er sich zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten bedient, es sei denn, der Steuerschuldner weist nach, dass er durch die Tat keinen Vermögensvorteil erlangt hat und dass sie auch nicht darauf beruht, dass er die im Verkehr erforderlichen Vorkehrungen zur Verhinderung von Steuerverkürzungen unterlassen hat.“
Aus Deinem Limk aber probieren kann man´s ja mit dem Widerspruch. ramses90

Naja, der Sachverhalt gibt dazu zwar nichts her. Aber wenn da bei der Behörde intern was schief gelaufen ist (so klingt das jetzt für mich), kann man dass wohl kaum als Steuerhinterziehung bezeichnen…

Aber warten wir mal den Widerspruchsbescheid ab.

Ich habe gerade ein wenig nach Verbrauch- und Aufwandsteuer gegoogle´d.
Da der Steuerbescheid immer nur für ein Jahr gestellt wird, beträgt die verjährung wohl auch ein Jahr. Ich werde versuchen nur ein Jahr nach zu zahen. Es geht auch „nur“ um 273,-€ aber trotzdem.
Letztendlich ist das ja nicht mein verschulden. Es gibt einige Gemeinden, die keine Hundesteuer verlangen weil sie Ihre damit verbundenen Aufgaben ( Spielwiese, Kotbeutelstationen etc) nicht nachkommen.

Na und? Du sollst ja nur das bezahlen, was du auch hättest bezahlen müssen, wenn die Behörde dich nicht vergessen hätte. Und diese Zahlung knüpft an bei deinem Hund, nicht bei deinem Verschulden.

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Vielleicht in China.
Hier in Deutschland werden Hunde nicht konsumiert, die Hundesteuer ist eine Aufwandsteuer.
Auch hier nachzulesen:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2012/14_A_926_12beschluss20120514.html

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Das sehe ich auch so.

@Dunkelhell
Im übrigen weißt Du doch seit 4 Jahren, daß Du seit 3 Jahren Steuern zahlen müßtest.
Jetzt haben sie Dich halt doch noch „erwischt“.
Wer entsorgt eigentlich seit 4 Jahren die Hinterlassenschaften?
Etwa die Gemeinde?

Das Gelächter in der Amtsstube ist Dir auf jeden Fall sicher.

Es geht nicht um „erwischt“ und ich gehöhre zu diesen bescheuerten Hundebesitzern die ständig Tüten mit sich rum tragen ( weil die Gemeinde weder Spender noch Mülltonnen aufstellt) und sich IMMER nach der Hinterlassenschaft bücken und aufsammeln. Auch auf Tierweiden.
Es geht vielmehr darum, das wenn ich vergesse Steuern zu zahlen muss ich einen Säumnisszuschlag zahlen. Wenn nun die Gemeinde vergisst einen Steuerbescheid zu erstellen soll ich Komentarlos nachzahlen. Tatsächlich „verzichtet“ die Gemeinde auf 22 Monate Steuern.

Du fühlst dich offenbar ungerecht behandelt. Ich verstehe den Grund nicht. Es ist nicht so, dass ich einfach nur anderer Ansicht wäre. Ich verstehe wirklich nicht, wo dein Problem liegt.

Wenn die Behörde dich nicht vergessen/übersehen hätte, hättest du im Laufe der vergangenen Jahre einen Betrag X gezahlt. Jetzt, wo der Fehler bemerkt wurde und korrigiert werden soll, musst du genau diesen Betrag X zahlen. Du stehst durch die amtliche Säumnis wirtschaftlich nicht schlechter, als wenn die Steuer von Anfang an erhoben worden wäre. Du stehst sogar minimal besser da, weil du ja einen Zinsvorteil hast (mehr Guthabenzinsen oder weniger Dispozinsen, je nach Kontostand).

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Es wäre gerechter, wenn der Beamte im Rathaus, der den Fehler gemacht hat, der Stadt einen solchen Säumniszuschlag bezahlen müsste.

Das ist aber im Dienstrecht nicht vorgesehen, also ärgere dich nicht weiter.

Ich habe mir erlaubt, mit dem Herren zu telefonieren. Es war ihm höhrbar peinlich, das „vergessen“ wurde, mir den entsprechenden Steuerbescheid zu erlassen.
Letztlich werden nur 4 Jahre in Rechnung gestellt, weil alles andere eh verjährt wäre.
Ich habe nun die 273,00 € überwiesen weil ich dafür nicht meine Rechtsschutz strapazieren möchte.