Hundesteuer

Hallo ihr Wissenden!
Mein neuer Hundesteuerbescheid hat mich schlucken lassen.Ganz locker hat die Stadt die Steuer um 21 Euronen erhöht.
Jetzt interessiert mich folgendes: darf die Stdt nach Gutdünken erhöhen oder gibt es dazu auch Regelungen?
Bitte,bitte keine Diskussionen über Sinn oder Unsinn dieser Steuer!
Danke und Gruß
Andrea

Hallo,
bei Hundesteuer darf die Gemeinde das.
Da gilt das Subsidiaritätsprinzip (erst andere Einnahmen, dann Steuern) ausdrücklich nicht.

Gruß
HaWeThie

Hallo HaWeThie!
Erstmal danke für die Auskunft.
Was mich interessiert:gibt es keine Einschränkungen bei der Steuererhöhung-z.B. nur ein Maximalprozentsatz oder ähnliches?
So wie ich das jetzt verstehe darf die Stadt-mal übertrieben-von 10 auf 1000 Euros erhöhen?
Danke schonmal und Gruß
Andrea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Was mich interessiert:gibt es keine Einschränkungen bei der
Steuererhöhung-z.B. nur ein Maximalprozentsatz oder ähnliches?
So wie ich das jetzt verstehe darf die Stadt-mal
übertrieben-von 10 auf 1000 Euros erhöhen?

wie kommst du darauf, daß es übertrieben ist ? wohl nicht auf dem laufenden. ein Hundezüchter mit rd. 35 Hunden erhielt eine rechtswirksame Hundesteuerforderung von 400.000 Euro, als rd. 399.000 euro mehr als im vorjahr. Der Typ war sogar im Fernsehen. Ein Witz ? keineswegs. Die Hundesteuer ist eine Aufwandssteuer. Geschehen jan 2004 in den neuen Bundesländern.

Gruß Frank

Hallo,

das gibt es (leider?) nicht.

Ob das allgemeine Gebot, dass eine Steuer den Steuerpflichtigen nicht „erwürgen“ soll gilt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten.

Gruß
HaWeThie

Danke euch beiden für die Auskunft.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]