„Das hat nichts mit Tiertrainer o.ä. zu tun.“
In der Fragestellng steht, dass man sich als Tiertrainer
selbständig machen will.
Wenn man noch nicht mal weiss, was man nun machen möchte,
würde ich erst mal dringend von der Selbständigkeit abraten.
„Wenn man Menschen die Probleme mit der Erziehung ihre Hunde haben berät und dafür ausschließlich sich als Person und sein Wissen einbringt, ist es kein Gewerbe.“
Beratende Tätigkeit ist ein gewerbe, und kein Freier Beruf;
ausgenommen ist die beratende Tätigkeit der katalogberufe.
„Es ist die Frage wie man es nennt, da es sich beim „Hundetrainer“ leider nach wie vor nicht um einen geschützten Beruf handelt und sich jeder Hans und Franz der mal ´nen Hund hatte oder auch nicht so nennen kann.“
Es kommt nicht darauf an, wie man es nennt, sondern was man macht.
"Zur Zeit gibt es zwei Vorreiter die versuchen einen anerkannten Beruf daraus zu machen.
- IHK Potsdam
- Tierärztekammer SH "
Ein anerkannter Beruf, ist noch kein Freier Beruf.
„Da ich mich für die Zertifizierung durch die Tierärztekammer entschieden habe, verstehe ich mich als Verhaltensberater.“
der verhaltensberater ist auch ein gewerbe;
ausgenommen sind wie gesagt nur die Katalogberufe wie
der psychologe;
das gilt aber nicht für den (selbsternannten) Tierpsychologen;
sondern nur für die Psychologie am Menschen.
„Das ist etwas anderes, als einem Hund Sitz, Platz, Fuß beizubringen, wo wir wieder beim „Tiertrainer“ wären…“
Mag sein, dass es etwas anderes ist, für einen Freien Beruf
reicht es aber auch noch nicht, wenn man nur der subjektiven meinung
ist, mehr zu können als andere.