Hundetrainer - Freiberufler oder Gewerbetreibende?

Guten Tag,

könnt ihr mir sagen, ob man sich als zertifizierter Hundetrainer (von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein)freiberuflich selbständig machen kann, oder ob man ein Gewerbe anmelden muss.
Ich meine es ist freiberuflich, da es sich in diesem Fall um eine ausschließlich beratende Tätigkeit handelt.
Dagegen spricht, dass es viele Hundeschulen gibt die ein Gewerbe angemeldet haben, oder macht das vielleicht den Unterschied?

Danke im voraus.

Kerstin

Hundetrainer kann freiberuflich oder gewerblich sein;
das kommt auf die Einzelumstände an.

Hallo,

Dagegen spricht, dass es viele Hundeschulen gibt die ein
Gewerbe angemeldet haben, oder macht das vielleicht den
Unterschied?

Die Hundeschulen, die ich kenne, bieten meist auch Pension für Hunde an oder nehmen irgendwelche Not"felle" auf (also nicht ausschließlich Beratung) und sind damit im Gewerbe"bereich"

LG
kl

Okay, dann ist es also korrekt, dass man kein Gewerbe anmelden muss, wenn man ausschließlich beratend tätig ist.
Z.B. Hausbesuche bei Kunden macht, oder sich in Feld und Flur trifft um Problemverhalten zu lösen…
Hundepension und Not"felle" steht ja auf einem anderen Blatt und was mal irgendwann wird ist ja auch eine andere Geschichte…, da kann man dann ja immernoch ein Gewerbe anmelden.
Momentan geht es mir nur darum nächstes Jahr die vorweggenommenen Betriebsausgaben geltend zu machen, evtl. schonmal eine Homepage erstellen und nebenbei schon ein wenig zu arbeiten, sofern Zeit und Kundschaft vorhanden.
Gruß
Kerstin

Wenn man es unbedingt asl freien Beruf ausüben
möchte, teilt man das dem Finazamt mit,
und begründet dies.

Wenn man Glück hat, wird das vonm
Finanzamt dann als Freier Beruf im steuerechtl.
Sinne anerkannt.

Hat man noch das Problem mit dem gewerbeamt,
ob die das auch so sehen;
deshalb würde ich mich da auch direkt mal erkundigen.

Hallo,

könnt ihr mir sagen, ob man sich als zertifizierter
Hundetrainer (von der Tierärztekammer
Schleswig-Holstein)freiberuflich selbständig machen kann, oder
ob man ein Gewerbe anmelden muss.

nein, können wir Dir nicht sagen, da solche Dinge nicht von www entschieden werden, auch wenn noch so viele dazu posten. Da musst Du schon an Deinem Wohnort fragen. Zu den Katalogberufen nach §18 EStG gehört der Hundetrainer jedenfalls nicht. Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf

Ich meine es ist freiberuflich, da es sich in diesem Fall um
eine ausschließlich beratende Tätigkeit handelt.

Friseure beraten auch und sind doch keine Freiberufler, trotz möglicher Weise anderer Meinung.

Dagegen spricht, dass es viele Hundeschulen gibt die ein
Gewerbe angemeldet haben, oder macht das vielleicht den
Unterschied?

Dann frage diese nach Ihren Erfahrungen. Im Gegensatz zu den Hunden beißen die mit sicherheit nicht. :wink:

Gruß

osmodius

,:

Dann frage diese nach Ihren Erfahrungen. Im Gegensatz zu den
Hunden beißen die mit sicherheit nicht. :wink:

Gruß

osmodius

Hast du eine Ahnung, viele Hundetrainer sind bissiger, als die meisten Hunde…

Danke für eure Meinungen, ich werde es erstmal laufen lassen und dann gegebenenfalls berichten, ob und unter welchen Bedingungen es geht oder nicht.

Gruß
Kerstin

Mit beratender Tätigkeit hat das nichts zu tun;
in Frage käme die Tätigkeit als Trainer;
die gehört nach den Steuerrichtlinien zu den
Freien Berufen;
nicht jedoch bei Trainertätigkeit mit Tieren;
insofern dürfte es sich regelmäßig um eine
gewerbliche Tätigkeit handeln.

http://www.magdeburg.ihk24.de/recht/Gewerberecht_Ord…

Ich habe heute mit einer Steuerberaterin gesprochen und in meinem Fall handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit.
Das hat nichts mit Tiertrainer o.ä. zu tun.
Wenn man Menschen die Probleme mit der Erziehung ihre Hunde haben berät und dafür ausschließlich sich als Person und sein Wissen einbringt, ist es kein Gewerbe.
Es ist die Frage wie man es nennt, da es sich beim „Hundetrainer“ leider nach wie vor nicht um einen geschützten Beruf handelt und sich jeder Hans und Franz der mal ´nen Hund hatte oder auch nicht so nennen kann.
Zur Zeit gibt es zwei Vorreiter die versuchen einen anerkannten Beruf daraus zu machen.

  1. IHK Potsdam
  2. Tierärztekammer SH
    Da ich mich für die Zertifizierung durch die Tierärztekammer entschieden habe, verstehe ich mich als Verhaltensberater.
    Das ist etwas anderes, als einem Hund Sitz, Platz, Fuß beizubringen, wo wir wieder beim „Tiertrainer“ wären…

Das glaube ich alles so nicht.

„Das hat nichts mit Tiertrainer o.ä. zu tun.“

In der Fragestellng steht, dass man sich als Tiertrainer
selbständig machen will.

Wenn man noch nicht mal weiss, was man nun machen möchte,
würde ich erst mal dringend von der Selbständigkeit abraten.

„Wenn man Menschen die Probleme mit der Erziehung ihre Hunde haben berät und dafür ausschließlich sich als Person und sein Wissen einbringt, ist es kein Gewerbe.“

Beratende Tätigkeit ist ein gewerbe, und kein Freier Beruf;
ausgenommen ist die beratende Tätigkeit der katalogberufe.

„Es ist die Frage wie man es nennt, da es sich beim „Hundetrainer“ leider nach wie vor nicht um einen geschützten Beruf handelt und sich jeder Hans und Franz der mal ´nen Hund hatte oder auch nicht so nennen kann.“

Es kommt nicht darauf an, wie man es nennt, sondern was man macht.

"Zur Zeit gibt es zwei Vorreiter die versuchen einen anerkannten Beruf daraus zu machen.

  1. IHK Potsdam
  2. Tierärztekammer SH "

Ein anerkannter Beruf, ist noch kein Freier Beruf.

„Da ich mich für die Zertifizierung durch die Tierärztekammer entschieden habe, verstehe ich mich als Verhaltensberater.“

der verhaltensberater ist auch ein gewerbe;
ausgenommen sind wie gesagt nur die Katalogberufe wie
der psychologe;
das gilt aber nicht für den (selbsternannten) Tierpsychologen;
sondern nur für die Psychologie am Menschen.

„Das ist etwas anderes, als einem Hund Sitz, Platz, Fuß beizubringen, wo wir wieder beim „Tiertrainer“ wären…“

Mag sein, dass es etwas anderes ist, für einen Freien Beruf
reicht es aber auch noch nicht, wenn man nur der subjektiven meinung
ist, mehr zu können als andere.