Hundeverbot Genossenschaft - Was tun?

Hallo nochmal! Tut mir leid! Ich frage noch einmal wegen dem Hundeverbot. http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/1374253/… Ich habe mir den Mietvertrag nun noch einmal angeschaut. Es steht drinnen, dass die Wohnungsgenossenschaft bei einer Haltung von Tieren zustimmen muss, soweit es sich nicht um Kleintierhaltung handelt und unter Beachtung von §16 (Verbot der Hundehaltung). Ich habe aber auch schon in einem anderen Forum gefragt und die sagen, es sei einfach nur ein „Standart“, dass so etwas im Mietvertrag steht. Ist das war? Bei uns vor dem Haus gehen auch immer täglich ca. 5-10 Hunde Gassi. Ob die Herrchen und Frauchen aber zur Genossenschaft gehören, wei0 ich leider nicht… Kann ich denn da noch etwwas machen?? Wie gesagt, ich würde auch eine Unterschhriftenaktion in meinem Haus starten und von Tür zu Tür gehen. Wie könnte ich meine Nachbarn dann fragen? Einfach, ob sie mit der Hundehaltung einverstanden sind? Ich danke schon mal für die Antowrten!

2 Tipps für die Zukunft:

  1. FAQ:1129 beachten
  2. ein Hund zulegen und ebenfalls Gassi gehen.
  1. ein Hund zulegen und ebenfalls Gassi gehen.

Ganz, ganz schlechte Idee!

Nu komm mir nicht mit dem Urteil des BGH, ein krankes Kind mit
Empfehlung des Arztes für einen 20cm Hund und alle Nachbarn haben
zugestimmt!

Der Plem

  1. ein Hund zulegen und ebenfalls Gassi gehen.

Ganz, ganz schlechte Idee!

Nu komm mir nicht mit dem Urteil des BGH, ein krankes Kind mit
Empfehlung des Arztes für einen 20cm Hund und alle Nachbarn
haben
zugestimmt!

Auf den Gedanken wäre ich nie gekommen.

Aber wenn der Fragende einen Hund hätte, müsste er nicht ständig aus dem Fenster die vorbeilaufenden Leute beobachten und käme auch etwas an die frische Luft.

Der Plem

Gruß Merger

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Aber wenn der Fragende einen Hund hätte, müsste er nicht
ständig aus dem Fenster die vorbeilaufenden Leute beobachten
und käme auch etwas an die frische Luft.

Im Ursprungsposting steht aber

Es steht drinnen, dass die Wohnungsgenossenschaft bei einer
Haltung von Tieren zustimmen muss, soweit es sich nicht um
Kleintierhaltung handelt

Außerdem hat er/sie keinen Hund wie aus folgendem hervorgeht.

Wie könnte ich meine Nachbarn dann fragen? Einfach, ob sie mit der
Hundehaltung einverstanden sind?

Der Plem

Aber wenn der Fragende einen Hund hätte, müsste er nicht
ständig aus dem Fenster die vorbeilaufenden Leute beobachten
und käme auch etwas an die frische Luft.

Im Ursprungsposting steht aber

Es steht drinnen, dass die Wohnungsgenossenschaft bei einer
Haltung von Tieren zustimmen muss, soweit es sich nicht um
Kleintierhaltung handelt

Habe ich auch gelesen - nur es gibt auch kleine Hunde von ca. 15- 20 cm. Höhe.

Außerdem hat er/sie keinen Hund wie aus folgendem hervorgeht.

Wie könnte ich meine Nachbarn dann fragen? Einfach, ob sie mit der
Hundehaltung einverstanden sind?

Auch völlig richtig - daher mein Tipp sich einen (kleinen) Hund zuzulegen.

Der Plem

Merger

Ergänzung:
siehe BHG-Urteil vom 20.03.2013, Az VIII ZR 168/12

http://blog.tiertafel.de/?tag=az-viii-zr-16812

Ich habe aber auch schon in einem anderen
Forum gefragt und die sagen, es sei einfach nur ein
„Standart“, dass so etwas im Mietvertrag steht. Ist das war?

Nein, es ist Standard und wahr. Scherz beiseite: Viele Vermieter schreiben es wirklich erstmal in den Vertrag um hinterher die Freiheit zu haben. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Vermieter das Recht hat, Hundehaltung zu untersagen.

Bei uns vor dem Haus gehen auch immer täglich ca. 5-10 Hunde
Gassi.

Geil! Bei mir vorm Haus fahren Linienbusse - sogar die mit zwei Gelenken. So einen wollte ich schon immer mal haben! Jetzt muss mir mein Vermieter das auch erlauben!

Kann ich denn da noch etwwas
machen??

Öhm… Mit dem Vermieter reden?

Wie gesagt, ich würde auch eine Unterschhriftenaktion
in meinem Haus starten und von Tür zu Tür gehen. Wie könnte
ich meine Nachbarn dann fragen?

Naja, die Nachbarn fragen, ist zwar nett, bringt aber erstmal nix. Der Vermieter darf es verbieten, auch wenn es allen NAchbarn nichts aus macht. Die Umfrage hilft nur, wenn der Vermieter sagt, dass er es erlauben würde, wenn alle Nachbarn zustimmen.

Da gibts doch gerade ein neues Grundsatzurteil:
http://www.derwesten.de/panorama/hundehaltung-darf-i…
d.h. der Vermieter muss schon triftige Gründe haben. Mal abwarten, wie das umgesetzt wird.

Auch völlig richtig - daher mein Tipp sich einen (kleinen)
Hund zuzulegen.

Um einen Rechtsstreit zu riskieren, das Verhältnis zum Vermieter zu
zerstören und dann mit vielen Kosten zu verlieren.

Geiler Tip.

Der Plem

Auch völlig richtig - daher mein Tipp sich einen (kleinen)
Hund zuzulegen.

Hi,

wenn ich Dich richtig verstehe, interpretiertst Du das Urteil so, wie beispielsweise im Falle der starren Fristen bei Schönheitsreparaturen?

Ungültige Schönheitsreparaturklauseln entbinden ja von der Renovierungspflicht, so weit gehe ich mit Dir konform.

Ich weiß aber nicht, ob man das jetzt eins zu eins auf die Tierhaltung übertragen kann.

Wäre es nicht besser, sich vorab bei einem Mieterverein oder bei einem Anwalt rückzuversichern, bevor man den Hund evtl. wieder abschaffen muß?

Gruß
Tina