Hundeverbot im Lebensmittelhandel

Kann mir jemand mal den Gesetzestext benennen, in welchen Geschäften das Mitführen von Hunden grundsätzlich untersagt ist?
Nach meiner Meinung überall dort, wo Lebensmittel verkauft werden, ob im Supermarkt, Fleischerei, Bäckerei.
Danke.

Infektionsschutzgesetz

Überall wo:

  1. Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
  2. Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
  3. Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
  4. Eiprodukte
  5. Säuglings- und Kleinkindernahrung
  6. Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
  7. Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
  8. Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen

verkauft werden,ist aus Infektionsschutzgründen das Mitbringen von Tieren in den Laden verboten.

Hallo,

wo genau steht das da?

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ifsg/g…

Oder wohl eher da?
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/lmhv_2…

Vielleicht aber in Regelungen wie hier:

http://www.freiburg.de/servlet/PB/show/1153711/OrtsR…

VG
EK