Hundeverbot Wohnungssuche

Hallo,

ich habe gerade mit der Neuen Lübecker telefoniert, weil diese eine super Wohnung für uns hätte.

So weit so gut, als ich fragte ob mein Hund mit rein dürfte kam dazu ein knappes „nein“

Ich lass mich ja nicht so abwimmeln, da ich weiß, dass da einige Hunde leben.

Der Grund ist, dass sie in dieser Gegend bereits genug Hunde haben… ja , hm…

Kann ich mich einfach damit zufrieden geben oder ist das ein Wiederspruch in sich?!

Was kann ich noch sagen, damit ich vielleicht doch die Wohnung beziehen könnte mit Hund.

Ich finde, wenn da schon so viele Hunde leben, denn fällt doch einer mehr auch nicht mehr auf?!

Meine Hündin ist auch super ruhig und Haftpflichtversichert- besucht die Hundeschule weiterhin und ist gut erzogen.

Würde mich über nette Antworten freuen.

LG
Minka

Leben denn die Hunde in Wohnungen die eben der Gesellschaft gehören?Dann ist es zwar widersprüchlich,aber es geht ja jetzt um einen neuen Vertrag und wenn in diesem ein hundehaltungsverbot steht,können Sie nichts dagegen machen,ausser riskieren wenn sie trotzdem einziehen,dass sie die Kündigung bekommen…

Es leben mehrere Hunde in der gleichen Genossenschaft. Nur die Blocks auf der einen Seite sind Hartz4 Wohnungen- dort gibt es bestimmt 10Hunde und da wo ich die Wohnung haben will lebt nur 1 Hund und ist für „Normalverdiener“.

Ich brauche aus psychischen Gründen einen Hund und arbeite auch mit Hunden.

Die Genossenschaft hat nach meinem Wissen gar keine Angaben zur Tierhaltung oder „nach Vereinbarung“

Finde diese Aussage von dem Herrn sehr mau. Er sagt, dass die schlechte Erfahrungen haben, da keiner seine Hinterlassenschaften wegräumt- das mache ich bei meinem Hund.
Ich habe auch gesagt, dass die es von mir aus auch nur dulden können mit meinem Hund und bei negativen mich quasi kündigen dürfen. Da ich garantieren kann, dass ich alles für und mit meinem Hund mache.

( ich weiß nicht was ich noch machen/sagen soll

Hallo,

also bei uns im Block ist es so, dass zwar im Mietvertrag die Haltung von Tieren verboten ist, wir uns aber mit dem Vermieter so geeinigt haben, dass, wenn die anderen Mieter nichts dagegen haben, einer Tierhaltung nichts im Wege steht. Wir haben Hund, Katze, Meerschweinchen.
Außerdem möchte ich noch auf folgendes hinweisen:

Das Verbot, Haustiere zu halten, benachteiligt den Mieter nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unangemessen und ist dementsprechend gem. § 9 AGBG unwirksam.
Hoffe, damit etwas geholfen zu haben.
LG
Sabine Kruse

Wie gesagt:der inhalt des vertrages ist ausschlaggebend!ist dort von einem hundehalteverbot die rede und Sie ziehen trotzdem mit hund ein,kann das zur fristlosen kündigung führen.