Hundewarnschild - Absicherung - Durchfahrtsrecht

Hallo!

Ich hoffe, ich darf diese Anfrage hier stellen und ihr könnt mir weiterhelfen.

Die Sache betriffte in Miethaus in Österreich. Es werden Hunde gehalten, der Garten ist durch einen Zaun abgesichert. Ein direkter Nachbar (Zaun an Zaun) hat das Wegerecht durch das Grundstück - angeblich aber nur für das Leeren der Senkgrube.
Was passiert nun, wenn die Nachbarn ungefragt das Grundstück durch das hintere Tor (verbindet die beiden Grundstücke) betreten und von einem der Hunde gebissen werden?

Das Grundstück ist grundsätzlich so abzusichern, dass niemand unbefugt eintreten kann - dies ist auch gegeben, der Zaun ist hoch genug, dass niemand darüber klettern könnte, die Tore sind alle mit Ketten und Vorhängeschlössern abgesichert - zusätzlich sind überall Warnschilder bezüglich der Hunde angebracht.
Nur an diesem Tor, das nur die zwei Gärten miteinander verbindet, ist (bisher) kein Schild angebracht und absperren kann man es, aufgrund des Wegerechtes natürlich auch nicht.
Wie soll man das nun am besten handhaben? Die Nachbarn zeigen sich zwar einsichtig, jedoch kann man aufgrund von Erfahrungswerten sagen, dass sie immer wieder durch das Tor in den Garten kommen (auch die Kinder!).
Darf man - trotz Wegerecht - das Tor absperren? Oder müssen die Hunde anders „abgesichert“ werden?

Danke schon mal!

Grüße!
Sandra