Moin,
Außenbereich ist unabhängig vom Bundesland.
http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html
Bei dieser Aufzählung ist Hundezucht (auch ohne Gebäude) nicht enthalten.
Da sich die Bauaufsicht schon gemeldet hat, ist „Kopf in den Sand setzen“ sicherlich nicht der richtige Weg.
Interessant (nach 20 Jahren) sind folgende Fragen:
Ist das Gewerbe bei der Gemeinde angemeldet?
Sind in Archivakten die Gebäude / die Nutzung irgendwo ersichtlich
Ist das Gebäude eingemessen (Flurkarte)
Was sagt der Flächennutzungsplan.
Gibt es in der Gemeinde weitere gegen §35 BauGB verstoßende Anlagen
Ziel ist es der Gemeinde nachzuweisen, dass sie von der Anlage gewusst hat. Dies könnte man dann als stillschweigende Duldung auslegen.
Eine Chance für eine Genehmigung sehe ich nicht, schon wegen der Vorbildfunktion. Es könnte lediglich auf eine weitere Duldung hinauslaufen.
Im Faller einer Abrissverfügung auf jeden Fall nicht einschüchtern lassen. (Die erste Instanz geht mit Sicherheit verloren)
vnA