Hundezucht, Zwingerbau im Außenbereich

Guten Tag,

auf einem Grundstück wird seit fast 20 Jahren eine angemeldete und vom Veterinärsamt genemigte Hundezucht. Nun meldet sich die Bauaufsicht und erklärt das es dafür keine Genehmigung gibt. Da die Zwinger (auf dem Grundstück) im Außenbereich sind.
Was kann man tun?

Hallo,

nachträglichen Bauantrag stellen und hoffen die Angelegenheit damit zu erledigen. Der Veterinär hat ja nix mit Baugenehmigung zu tun. Hat die Gemeinde gepennt?

Ciao

Ich welchem Bundesland steht der Zwinger? Befindet sich der Zwinger auch schon seit 20 Jahren dort oder nur die Hundezucht allgemein?

Hallo,

Was kann man tun?

Mir fällt nur ein so schnell wie möglich die Genehmigung zu besorgen.
Vielleicht meldet sich noch jemand, der sagen kann, ob eine Hundezucht auch im Außenbereich grundsätzlich genehmigungsfähig ist (also um ein privilegiertes Bauvorhaben http://de.wikipedia.org/wiki/Privilegiertes_Bauvorhaben handelt). Dazu müste man aber, wie immer im Baurecht, das Bundesland wissen.

Cu Rene

Danke für die schnellen Antworten.
Die Zwinger sind in NRW. Von der nachträglichen Beantragung einer Genehmigung wurde gerade aktuell abgeraten, das diese sicher nicht erteilt würde, eben weil im Außenbereich.

Die Hundezucht inklusive der Zwinger befindet sich seit fast 20 Jahren auf dem Grundstück in NRW.

Moin,
Außenbereich ist unabhängig vom Bundesland.
http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html

Bei dieser Aufzählung ist Hundezucht (auch ohne Gebäude) nicht enthalten.
Da sich die Bauaufsicht schon gemeldet hat, ist „Kopf in den Sand setzen“ sicherlich nicht der richtige Weg.
Interessant (nach 20 Jahren) sind folgende Fragen:
Ist das Gewerbe bei der Gemeinde angemeldet?
Sind in Archivakten die Gebäude / die Nutzung irgendwo ersichtlich
Ist das Gebäude eingemessen (Flurkarte)
Was sagt der Flächennutzungsplan.
Gibt es in der Gemeinde weitere gegen §35 BauGB verstoßende Anlagen

Ziel ist es der Gemeinde nachzuweisen, dass sie von der Anlage gewusst hat. Dies könnte man dann als stillschweigende Duldung auslegen.
Eine Chance für eine Genehmigung sehe ich nicht, schon wegen der Vorbildfunktion. Es könnte lediglich auf eine weitere Duldung hinauslaufen.
Im Faller einer Abrissverfügung auf jeden Fall nicht einschüchtern lassen. (Die erste Instanz geht mit Sicherheit verloren)

vnA

1 Like

Daran führt ab kein Weg vorbei!!! Der Hinweis der Baubehörde ist eindeutig so zu deuten. Denn ohne Antrag kein possitver Bescheid möglich, sondern nur Abbruchvfg! RA für VwRecht fragen, dringend!

Link super! Hattu da nich §35/2 vergessen?

Hallo,
und eben §35(1)

4. wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll,
wobei ich mir da auch nicht sicher wäre. Die Anlagen dieser Art, die ich kenne, liegen aber immer mindestens am Ortsrand.

Cu Rene