Hundezusammentreffen an der Leine

Hallo, Ihr lieben Kathleen, Motorradmieze, Dicker und BelRia!

Ich danke euch für die sachliche Diskussion. Vorneweg zur Klarstellung, bei uns gibt es KEINE Leinenverordnung.

Und dann speziell an exc: Eben diesen Hund möchte ich so erziehen, dass es mit Leuten wie Ihnen keine Konflikte gibt. (Weitere Anmerkungen füge ich nicht hinzu)

Ja, den Umgang mit fremden Hunden müssen wir gemeinsam erlernen. Auch die unbedingte Abrufbarkeit, gerade bei den vielen Hunden am Rhein, ist mir wichtig.

Im Feld klappt es wirklich gut und fast jederzeit. Ich meide das Touri-Rheinufer jetzt, weil es einfach zu viele Ablenkungen gibt. Man lernt auch dazu :wink:
Das Laufen im Feld und im Ort ist einfach entspannter für die Kleine und wir treffen die immer gleichen Hunde, die wir, sie, jetzt jeweilig im Temperament einschätzen kann/können.

Leine ist vielleicht auch ein bisschen Sicherheit, das andere Ende schaut auch auf mich.

Das kann ich mir nicht verkneifen… Die Wochenend-am Rhein Decken -Ausbreiter haben sich beschwert über den massiven „Hundedreck“ …
…Schüttel… es sind die Gänse gewesen, die bei optimalem Menschen- Mangel (ab Nieselregen) die Wiesen wieder für sich zur Notdurft einnehmen.

Vielen Dank für eure Hinweise und Tipps
LG
Chrissie

Hallo exc,

ich finde weiterhin, daß die Formulierung übertrieben ist und
auf nichts anderes wollte ich hinaus. Zwischen „manche
Menschen sind manchmal rücksichtslos“ und „viele Menschen
kennen das Wort Rücksichtnahme nicht“ sehe ich immer noch
einen erheblichen Unterschied.

stimmt - und ich finde es wirklich schön, dass es Banker im Bereich Risikomanagement gibt, die heute noch von Ethik sprechen - das gibt mir Hoffnung!

Stimmt, diese meine Aussage hat hier nichts zu suchen, sie ist unsachlich - und in einer ähnlichen Relevanz wie Deine Tirade.

Doch, eben genau darum ging es, auch wenn es die
Fragestellerin nicht hören wollte.

Ich bin beeindruckt, dass Du alle deutschen Gemeindeverordnungen kennst. Wusstest Du, dass hier bei uns außerhalb der Brut- und Setzzeit kein Leinenzwang herrscht? Und dass diese Zeit des Leinenzwanges zwischen dem 1. April und dem 15. Juli alleinig dem Wildschutz dient? Touristenschutz gibt es hier nicht!

Und noch ein Zitat dazu:

„Ein pauschaler Leinenzwang, wie er von manchen Gemeinden angeordnet wurde, ist nach einem Beschluss des OVG Lüneburg unverhältnismäßig, da er die Rechte von Hundehaltern unangemessen einschränkt und lediglich von einer abstrakten Gefahr ausgehe, die sich nicht auf alle Hunde verallgemeinern lasse.“

Es ging um die Frage, wann und wo und in welchem Alter Hunde
von der Leine gelassen werden sollten.

Falsch, es ging um die Frage, ob man Beißereien eher vermeidet, wenn man den Hund nicht an der Leine führt!

Die wichtigste Antwort
darauf gibt die Stadtordnung oder eine vergleichbare Regelung.

Diese gibt nur den Rahmen vor - füllen muss man ihn selbst.

Erst wenn es keinen Leinenzwang für die betreffende
Situation/Örtlichkeit gibt, braucht man sich Gedanken darüber
zu machen, ob es aus Hundesicht angebracht ist, die Leine zu
lösen.

Und damit sind wir bei der eigentlichen Fragestellung! Was tätest Du?

Von „jede Frage“ kann überhaupt nicht die Rede sein. Mal
abgesehen davon, daß das seit Jahren mein erster Artikel in
diesem Brett war (und auch wahrscheinlich für die nächsten
Jahre der letzte Artikelbaum, an dem ich mich beteiligt habe),

Schade, mich hätte jetzt wirklich Deine Expertise interessiert: Wie verhält sich exc mit Hund bei der Begegnung mit Fremd-Hunden?

ist die oberste Instanz für Leinenfragen die Rechtslage, auch
wenn das vielleicht langweilig, doof oder sonstwie nicht recht
ist.

S.o.: Was machen wir bloß, wenn es keine Instanz gibt?

Der Leinenzwang ist
übrigens nicht dazu da, um Hunde und Besitzer zu ärgern,
sondern um Tiere und Menschen zu schützen sowie unerfreuliche
Situationen von vornherein zu vermeiden.

Deine Rechtsgläubigkeit in allen Ehren, aber ich hoffe, dass Dir schon bewusst ist, wie so manch Verordnung zustande gekommen ist.

Sonnige Grüße aus der ab Mittwoch wieder Leinenzwang-losen nordischen Gemeinde von

Kathleen,
die trotzdem darauf bedacht ist, ihren Hund stets abzurufen, da sie keine Lust hat, dass ihr Hund mal solch gruselige Erfahrungen macht.

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Guten morgen,

ich finde weiterhin, daß die Formulierung übertrieben ist und
auf nichts anderes wollte ich hinaus. Zwischen „manche
Menschen sind manchmal rücksichtslos“ und „viele Menschen
kennen das Wort Rücksichtnahme nicht“ sehe ich immer noch
einen erheblichen Unterschied.

Du darfst gewisse Formulierungen schon mir überlassen.
Schließlich habe ich Hunde und nicht erst seit gestern und
kenne die Rücksichtnahme gewisser nicht weniger Menschen ganz
genau.

irgendwie scheinst Du nicht zu verstehen, worauf ich hinaus will. Unabhängig davon, ob man die Formulierung „das Wort Rücksichtnahme nicht kennen“ wörtlich oder metaphorisch nimmt, ist sie schlicht und ergreifend übertrieben - erst recht im Zusammenhang mit „viele Menschen“.

Es ging um die Frage, wann und wo und in welchem Alter Hunde
von der Leine gelassen werden sollten. Die wichtigste Antwort
darauf gibt die Stadtordnung oder eine vergleichbare Regelung.

Nein, das magst du vielleicht daraus lesen wollen. Doch wenn
du dir den Artikel noch mal genau durchliest, geht es um etwas
ganz anderes.

Es geht um Hundebeissereien und wie sie sich als Hundehalterin
am besten verhält. Begegnungen mit anderen Hunden: hier mit
oder ohne Leine.

Und bevor das entschieden werden kann, muß man wissen, ob es überhaupt erlaubt ist, den Hund von der Leine zu lassen. Wenn nicht, erübrigen sich alle weiteren Überlegungen.

C.

Guten morgen,

ich finde weiterhin, daß die Formulierung übertrieben ist und
auf nichts anderes wollte ich hinaus. Zwischen „manche
Menschen sind manchmal rücksichtslos“ und „viele Menschen
kennen das Wort Rücksichtnahme nicht“ sehe ich immer noch
einen erheblichen Unterschied.

stimmt - und ich finde es wirklich schön, dass es Banker im
Bereich Risikomanagement gibt, die heute noch von Ethik
sprechen - das gibt mir Hoffnung!

endlich eine persönliche Bemerkung. Ich hatte mich schon gefragt, wie lange das noch dauert.

Stimmt, diese meine Aussage hat hier nichts zu suchen, sie ist
unsachlich - und in einer ähnlichen Relevanz wie Deine Tirade.

Ich glaube, das Wort solltest Du noch einmal nachschlagen. Wer sich hier in Tiraden ergeht, sind die Hundehaltersympathisanten, die sich etwas schwer tun, zu verstehen, was ich eigentlich sagen wollte, sondern nur eine potentielle Einschränkung des Freiheitsdranges von Hunden registrieren. Neben durchaus existierenden Ausnahmen sind viele Hundebesitzer mindestens so schlimm wie Eltern: völlig kritikunfähig, frei von Unrechtsbewußtsein und nicht in der Lage, das eigene Verhalten zu reflektieren.

Doch, eben genau darum ging es, auch wenn es die
Fragestellerin nicht hören wollte.

Ich bin beeindruckt, dass Du alle deutschen
Gemeindeverordnungen kennst.

Gerade weil ich sie nicht alle kenne, schlug ich vor, sich zu informieren.

Es ging um die Frage, wann und wo und in welchem Alter Hunde
von der Leine gelassen werden sollten.

Falsch, es ging um die Frage, ob man Beißereien eher
vermeidet, wenn man den Hund nicht an der Leine führt!

Ein paar Zitate:
„Ich habe meinen 4-monatigen BC-Mix“
„Meine Kleine hat aber vielleicht noch die „Welpen-Narrenfreiheit“?“
„Ich käme natürlich nicht auf die Idee, meinen Hund in der Stadt oder an einer viel befahrenen Straße, Kindergarten, Schule o.ä. ohne Leine laufen zu lassen. Aber wie sieht es aus bei Spaziergängen im Feld, oder bei uns konkret am Rheinufer, wo sich bei schönem Wetter die Hunde nur so tummeln?“

Alles klar soweit?

Die wichtigste Antwort
darauf gibt die Stadtordnung oder eine vergleichbare Regelung.

Diese gibt nur den Rahmen vor - füllen muss man ihn selbst.

Vom Grundgesetz über die Bundesgesetze und Verordnungen bis hin zu Vorschriften auf Gemeindeebene nimmt Abstraktheit der gesetzgeberischen Vorgaben ebenso kontinuierlich ab wie der Interpretationsspielraum. Daher sollte man eigentlich keine Schwierigkeiten haben, eine Stadtordnung zu verstehen bzw. dort nennenswerten Interpretationsspielraum sehen.

Von „jede Frage“ kann überhaupt nicht die Rede sein. Mal
abgesehen davon, daß das seit Jahren mein erster Artikel in
diesem Brett war (und auch wahrscheinlich für die nächsten
Jahre der letzte Artikelbaum, an dem ich mich beteiligt habe),

Schade, mich hätte jetzt wirklich Deine Expertise
interessiert: Wie verhält sich exc mit Hund bei der Begegnung
mit Fremd-Hunden?

Ist doch logisch: ich ziehe mir ein Rattenfänger von Hameln-Kostüm an, drehe den immer mitgeführten Ghettoblaster voll auf, laufe schreiend auf den Hund zu und versuche, ihm in die Ohren zu beißen.

Gruß
C.

„Ich habe meinen 4-monatigen BC-Mix“
„Meine Kleine hat aber vielleicht noch die
„Welpen-Narrenfreiheit“?“

Ich wollte nur mal kurz klarstellen, dass sich das mit der Narrenfreiheit auf die Reaktionen anderer Hunde bezieht, nicht dass Welpen allgemein unkontrolliert rumlaufen dürfen. Nur falls Du das anders interpretiert hast. Es spielt auf den legendären „Welpenschutz“ an, der Jungtiere angeblich vor den Angriffen von Artgenossen schützt.

@all: Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum hier so eine irre Diskussion entsteht. exc hat eingeworfen, dass für die Entscheidung ob man Hunde abgeleint oder angeleint sich begegnen lässt, zuallererst auch gewährleistet sein sollte, dass man an dem bestimmten Ort überhaupt ableinen darf. Das ist doch selbstverständlich, warum diese Diskussion?

Gruß,

Myriam

Lieber Christian,

ich denke, wir können uns doch durchaus darauf einigen, dass die überwiegende Mehrheit der an dieser Diskussion beteiligten Hundebesitzer sehr wohl signalisiert hat, dass sie ihre Hunde nicht überall und grundsätzlich rumspringen lässt, selbst nicht in Gegenden, in denen es keine Verordnungen gibt.

Das ist jedenfalls der Tenor, den ich hier herauslese.

Mit Resistenz und mangelnder Reflexionsbereitschaft muss man immer und überall rechnen, daher ist es umso wichtiger, etwaige Nervereien mit empfindlichen Geistern zu vermeiden (daher der Abruf des Hundes bei „Fremdbegegnung“ - auch in Menschenform).

Die UP hat bereits erläutert, dass kein Leinenzwang in ihrer Kommune verordnet ist, und hat zum Wohle und im Sinne ihrer Erziehung des Hundes beschlossen, gewisse Gebiete zu meiden.

Welches Verständnis und welche Reflexionsbereitschaft muss man denn (u.a. hier) noch präsentieren, damit solche Vorurteile, dass nur die Minderheit der Hundebesitzer einen Sinn darin sieht, andere nicht zu belästigen, keinen Bestand haben?

Viele Grüße

Kathleen

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Hallo,

ich darf mal eben die Kernaussage meines ersten Artikels wiederholen:
„als allererstes würde ich mich darüber informieren, wann und wo die Gemeinde einen Leinenzwang vorschreibt.“

Und jetzt kannst Du überlegen, ob es a) dazu überhaupt irgendetwas zu diskutieren gibt und b) ob die folgende Diskussion dem Inhalt und dem Umfang nach angemessen verlief.

Gruß
C.

Hallo,

ich finde weiterhin, daß die Formulierung übertrieben ist und
auf nichts anderes wollte ich hinaus. Zwischen „manche
Menschen sind manchmal rücksichtslos“ und „viele Menschen
kennen das Wort Rücksichtnahme nicht“ sehe ich immer noch
einen erheblichen Unterschied.

Du darfst gewisse Formulierungen schon mir überlassen.
Schließlich habe ich Hunde und nicht erst seit gestern und
kenne die Rücksichtnahme gewisser nicht weniger Menschen ganz
genau.

irgendwie scheinst Du nicht zu verstehen, worauf ich hinaus
will.

Da sei dir mal sicher, dass ich das ganz gut verstehe worauf du hinaus willst. Wobei was genau soll nun diese Aussage, was du meinst was ich verstehe oder nicht ?

Unabhängig davon, ob man die Formulierung „das Wort
Rücksichtnahme nicht kennen“ wörtlich oder metaphorisch nimmt,
ist sie schlicht und ergreifend übertrieben - erst recht im
Zusammenhang mit „viele Menschen“.

Es sind viele Menschen denen dieses vollkommen fremd ist. Wie gesagt,
einfach an einem sonnigen Sonntagnachmittag auf zum Rheindamm, da lernst du Rücksichtnahme, von einer ganz anderen Seite kennen.

Es ist mir schon klar, dass meine Erfahrungen eine andere sind, als deine, denn ich habe nicht vorhandene Rücksichtnahme von Mitmenschen in vielen Variationen bereits erleben dürfen - Unterwegs mit Kind und Hund.

Es geht um Hundebeissereien und wie sie sich als Hundehalterin
am besten verhält. Begegnungen mit anderen Hunden: hier mit
oder ohne Leine.

Und bevor das entschieden werden kann, muß man wissen, ob es
überhaupt erlaubt ist, den Hund von der Leine zu lassen. Wenn
nicht, erübrigen sich alle weiteren Überlegungen.

Ich denke mal, du hast noch nie eine Rangelei zwischen Hunden erlebt. Da wird keiner überlegen ob er den Hund von de Leine lassen darf oder nicht, wenn ein anderer Hund über einen an der Leine geführten Hund herfällt.

Und nur darum ging es. Und da wirst du in der Gemeinde- oder Stadtverordnung keinen Passus finden der diese regelt. Und wenn meine Hunde von einem anderen Hund oder Hunden angefallen werden, interessiert mich eine Leinenverordnung wenig, denn ich möchte nicht, dass meine Hunde totgebissen werden, weil sie an der Leine weder wegrennen noch sich wehren können.

Und nur darum ging es in de Fragestellung der UP.

Gruß
BelRia

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