Hundhaltung - Verbot trotz Vereinbarungsklausel?

Ich habe folgendes Problem. Ich wohne in einer Mietwohnung, im Mietvertrag steht, dass die Zustimmung für Hundehaltung individuell erteilt wird und je nach Einzelfall entschieden wird. Das ist ja eine gängige Klausel in Mietverträgen.

Jetzt sieht es so aus, dass ich einen Hund halten möchte (keine 40cm hoch, ruhig, absolut stubenrein), und die Antwort des Vermieters „nein“ ist.

Als Begründung wir angeführt, dass man sich entschieden hat, grundsätzlich keine Hunde mehr zuzulassen im Haus, da es einmal mit einem (ich betone: EINEM!) Hund Probleme wegen Lärm gab.

Jetzt fühle ich mich ungerecht behandelt. Der Vermieter kann doch nicht nach nur einer schlechten Erfahrugn mit einem (sehr großen Hund) auf Millionen andere Hunde schließen??

Außerdem: Wenn ich eine Vereinbarungsklausel habe, dann gehe ich davon aus, dass, wie im Mietvertrag festgehalten, individuell und im Einzelfall entschieden wird und nicht auf einmal ein grundsätzliches Verbot vorherrscht. Wenn es von Anfang an grundsätzlich verboten gewesen wäre, hätte ich den Mietvertrag niemals unterschrieben.

Was soll ich jetzt tun? Habe ich Chancen, gegen ein grundsätzliches Verbot vorzugehen? Ich bitte um Hilfe.

viel rechte hast du diesbzgl. nicht. schlage dem vermieter vor, dass er es dir unter vorbehalt genehmigen soll und sollte es klagen von dritten geben, könnte er seine genehmigung wiederrufen.

Hallo,

Sie fühlen sich zurecht ungerecht behandelt. Der Vermieter scheint hier einer nicht zulässigen generellen Formularklausel (Generelles Tierhaltungsverbot) zu umgehen.
Er hätte allerdings von vorn herrein das Halten von Tieren untersagen können, wenn er den Zusatz „mit Ausnahme von Kleintieren“, hinzugefügt hätte.
In Ihrem Fall, wo es die Zustimmung des Vermieters bedarf, können Sie als Mieter davon ausgehen, dass es von den konkreten Umständen des Einzellfalls abhängt, ob der Vermieter die Tierhaltung verbietet. Jedenfalls sehen das die Gerichte so. Generell können Sie bei einer solchen Formularklausel davon ausgehen, dass der Vermieter seine Zustimmung erteilt, falls nicht gewichtige Gründe dagegensprechen. - Um einen gewichtigen Grund handelt es sich beispielsweise, wenn ein Nachbar auf der selben Etage unter einer Tierhaarallergie leidet. Der Vermieter ist zu einem generellen Verbot, in Ihrem Fall, nicht berechtigt.

Viele Grüße

PS: die genaue Niederschrift im Vertrag, wäre aber hilfreich.

Hi
das mit dem Hund ist immer so ne Sache… es wurde mal grundsätzlich von Gerichtlicher seite her entschieden, was ein Vermieter an Tieren zu halten hat ohne seinen Vermieter fragen zu müssen. Schildkröten Kanaren usw. das sind die Sachen… Bei Hunden hört das jedoch auf. Zumindest ist das Stockmaß entscheident und da binich nicht so recht im Bilde ob dein Maß noch in der Tolleranz liegt.
gruß Peter

Keine Chance! Ohne die Zustimmung des Vermieters liefern Sie sich im Falle der Zuwiderhadlung in letzter Konsequenz der Wohnungskündigung aus. Da können Sie sich auch gleich eine Wohnung suchen, in der die Hundehaltung erlaubt ist.