Im § 16 Warnzeichen, der StVO, steht das Schallzeichen und Lichtzeichen nur gegeben werden düfen, wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder wer sich oder andere gefährdet sieht.
Nun mein Anliegen.
Es gibt immer mal wieder die Situation an einer roten Ampel, das einige Autofahrer/in bei Umschalten der Ampel in die Grünphase nicht losfahren, weil diese abgelenkt sind oder vor sich hinträumen. Oft (meistens) betätige ich die Hupe damit diese Schlafnasen wach werden.
Was mache ich in solcher Situation, Hupen darf ich ja nicht, laut &16, weil ich und andere nicht gefährdet sind !? Muß ich dies also hinnehmen und auf die nächste Grünphase warten, oder was?
Was mache ich in solcher Situation, Hupen darf ich ja nicht,
laut &16, weil ich und andere nicht gefährdet sind !? Muß ich
dies also hinnehmen und auf die nächste Grünphase warten, oder
Das mit den an die Scheibe klopfen ist ja ne gute Idee, aber wenn ich gerade auf den Weg zu meinen Vordermann/frau bin und diese/r dann losfährt, muß ich erstmal wieder zurück zu meinen Auto und bin dann diejenige den den nachfolgenden Verkehr aufhält. Könnte man mich also fürs Hupen, wie in der Beschrieben Situation, bestrafen? Wie auch immer!.
Prinzipjell ja, allein wegen unnötiger ruhestörung oder lärmbelästigung )
Ich machs ganz einfach, ich winke einfach, funktioniert meistens )
Alternativ steht, zumindest abends für schnachnasen, die lautlose licht hupe zur alternative, aber bitte nicht übertreiben
sollte dann, er immernoch nach gewisser zeit nicht anfahren,
so nutze ich den STVO §1 und sehe mich gefährdet und muss ihn dann mit kurzen „ermahnen“ dazu auffordern, dass er seine Gefährdung auflöst… also losfährt
das ist aber meine Interpretertion des §1
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ich glaube nicht, dass durch leichtes Anhupen die Grünen böse werden.
Man könnte aber auch sagen, das eine Behinderung durch die Schnarchnase besteht und ein Hupen konform mit der StVO geht.