Hurra, 28 Millionen gewonnen ;-)

Hallo allerseits,

Herr X gewinnt am 28. 01. 2009 den Superjackpot in Höhe von 28 Millionen Euro (Es ist klar, dass X keine Steuern auf seinen Gewinn zahlen muss). Er macht davon Schenkungen in Höhe von jeweils 2 Millionen an seine Eltern, seine Schwester und seine Schwiegermutter.

Wenn ich http://de.wikipedia.org/wiki/Schenkungssteuer richtig lese, dann haben Eltern und Schwester einen Freibetrag von 20.000 (da nicht von Todes wegen) und müssen 30% Steuern zahlen, verbleiben nach „Adam Riese“ 1.406.000 Euro. Ist das soweit korrekt?

Die Schwiegermutter ist eine EU-Ausländerin. Müsste man hier ebenfalls in Deutschland Schenkungssteuer abführen oder ggf. nur in deren Heimatland?

Gruss
norsemanna

Moin!

Naja, die gewinne ich :wink:

Die Schwiegermutter ist eine EU-Ausländerin. Müsste man hier
ebenfalls in Deutschland Schenkungssteuer
abführen oder ggf. nur in deren Heimatland?

=> es muss entweder der Schenker oder der Beschenkte in Deutschland leben und somit ist es in Deutschland steuerpflichtig. Sprich die Schenkungssteuer bleibt hier!

Viele Grüße
e

Hallo ebenso,

Herr X gewinnt am 28. 01. 2009 den Superjackpot in Höhe von 28
Millionen Euro

Das ist Herr W., aber kein Problem :wink:

Er macht davon Schenkungen in Höhe von
jeweils 2 Millionen an seine Eltern, seine Schwester und seine
Schwiegermutter.

Wie ist es denn, wenn Herr W. glaubwürdig darlegt (und wie macht er das?), dass seine Eltern, seine Schwester und seine Schwiegermutter (das ist wohl am schwierigsten :wink:) mit ihm eine Tippgemeinschaft gebildet haben?

Cheers, Felix

Hi,

=> es muss entweder der Schenker oder der Beschenkte in
Deutschland leben und somit ist es in Deutschland
steuerpflichtig. Sprich die Schenkungssteuer bleibt hier!

heisst das, dass der Schenker die Schenkung melden muss. Er selbst ist ja sicherlich nicht steuerpflichtig dafür …

Wenn ja, aus welchem §§ ergibt sich dieses?

Gruss
norsemanna

Hi Felix,

Herr X gewinnt am 28. 01. 2009 den Superjackpot in Höhe von 28
Millionen Euro

Das ist Herr W., aber kein Problem :wink:

hat denn der Herr W. auch eine Schwiegermutter aus dem EU Ausland? :wink:

Wie ist es denn, wenn Herr W. glaubwürdig darlegt (und wie
macht er das?), dass seine Eltern, seine Schwester und seine
Schwiegermutter (das ist wohl am schwierigsten :wink:) mit ihm
eine Tippgemeinschaft gebildet haben?

stimmt, fuer Eltern und Schwester macht das Sinn …

Nur für die Schwiegermutter müsste noch eine Lösung her … denn das kleine blaue Köfferchen durch den Flughafen zu schleusen, ist schon recht gewagt … geschweige denn von dem „sicheren“ Transport zur lokalen Bank … und dann erst die Fragen der Bankangestellten …

Gruss
norsemanna

Re^3: Hurra, 28 Millionen gewonnen :wink:
Moin!

heisst das, dass der Schenker die Schenkung melden muss. Er
selbst ist ja sicherlich nicht steuerpflichtig dafür …

Nein, der Beschenkte. Es wird erst geprüft, ob ein steuerpflichtiger Vorgang vorliegt. Wenn entweder der Schenker und/ oder der Beschenkte in D leben, dann ist der Vorgang in D steuerpflichtig.

§§ 1 und 2 ErbStG
http://www.steuerlinks.de/gesetz/erbstg/par1.html

Aber e’s Schwiegereltern bekommen nix :wink:

Viele Grüße
e

Hi Felix,

Herr X gewinnt am 28. 01. 2009 den Superjackpot in Höhe von 28
Millionen Euro

Das ist Herr W., aber kein Problem :wink:

hat denn der Herr W. auch eine Schwiegermutter aus dem EU
Ausland? :wink:

Wie ist es denn, wenn Herr W. glaubwürdig darlegt (und wie
macht er das?), dass seine Eltern, seine Schwester und seine
Schwiegermutter (das ist wohl am schwierigsten :wink:) mit ihm
eine Tippgemeinschaft gebildet haben?

stimmt, fuer Eltern und Schwester macht das Sinn …

Nur für die Schwiegermutter müsste noch eine Lösung her …
denn das kleine blaue Köfferchen durch den Flughafen zu
schleusen, ist schon recht gewagt … geschweige denn von dem
„sicheren“ Transport zur lokalen Bank … und dann erst die
Fragen der Bankangestellten …

Wo ist das Problem? Soweit ich weiß genießen wir alle Freizügigkeit im Kapitalverkehr innerhalb der EU. Ich glaube nicht mal, dass man bei einem Grenzübertritt innerhalb der EU die Summen angeben muss. Kann mich aber auch täuschen. Jedenfalls dürfte es kein Problem sein, anzugeben, dass man das Geld im Lotto gewonnen hat. Hierfür wird ja wohl ein beleg finden lassen.
Jedenfalls ist die Idee mit der Tippgemeinschaft eine kreative Idee, dass Besteuerungsproblem beim Vermögensübertrag zu umgehen. Allerdings kann man sicherlich irgendwie in Konflikt mit den Steuergesetzen (etwa §42 AO) gelangen. Die Frage ist natürlich, wie man es gegenüber dem Finanzamt plausibel machen kann, dass eine Tippgemeinschaft bestanden hat. Ich kann mir vorstellen, dass die glatt behaupten, dass es nicht so ist.
Bei 28 Million € kann man jedoch bestimmt ein paar Euronen für eine professionelle Gestaltung erübrigen.

Gruss
norsemanna

MfG

ElBuffo