Hurra - gewonnen!

Hallo, liebe Experten -

Jemand hat auf einer privaten Veranstaltung von einem dort werbenden 1-Mann-Paketliefer-Unternehmen einen Dienstleistungs-Preis gewonnen.

  1. Kann ein Unternehmen die gewonnene Dienstleistung verweigern, wenn der Gewinner seinen Preis z.B. nach 1 Jahr in Anspruch nehmen will, wenn keinerlei zeitliche Beschränkung am Tage der Veranstaltung ersichtlich war?

  2. Wie lange hat ein Gewinner Zeit, einen Gewinn in Anspruch zu nehmen, wenn keinerlei zeitliche Limitierung gesetzt wurde?

  3. Wenn festgestellt wird, dass dieser Unternehmer seinen Betrieb nicht angemeldet hatte - welche Folgen hätte dies für den Gewinner bei einem Rechtsstreit?

Vielen Dank für Eure Hilfe -

Gruss -Micha-

  1. Kann ein Unternehmen die gewonnene Dienstleistung
    verweigern, wenn der Gewinner seinen Preis z.B. nach 1 Jahr
    in Anspruch nehmen will, wenn keinerlei zeitliche Beschränkung
    am Tage der Veranstaltung ersichtlich war?

Gegenfrage: Kann der Gewinner einwandfrei belegen, dass nicht irgendwo am Abend der Satz gefallen ist: „Ist innerhalb eines Monats einzulösen“? Stehts hart auf hart Aussage gegen Aussage?

  1. Wie lange hat ein Gewinner Zeit, einen Gewinn in Anspruch
    zu nehmen, wenn keinerlei zeitliche Limitierung gesetzt wurde?

Bis zur gesetzlichen Verjährungsfrist evtl.?
Gegenfrage erneut: Hat der Gewinner im abgelaufenen Jahr einmal einen Gedanken daran verschwendet, mit dem Gewinnauslober die Einlösung des Preises zu besprechen? Warum denn so spät?

  1. Wenn festgestellt wird, dass dieser Unternehmer seinen
    Betrieb nicht angemeldet hatte - welche Folgen hätte dies für
    den Gewinner bei einem Rechtsstreit?

Das der Kerl vermutlich nicht mal die 25 EUR für die Gewerbeanmeldung hat und Du vermutlich nichts holen kannst und damit sogar auf Deinen Anwaltskosten hängenbleibst …

Viel Spass beim Nachverfolgen …