Hustle - Unehrlich währt am längsten

Hallo,

ich sehe viele Serien gerne, doch mittlerweile kann ich behaupten, dass Hustle meine Lieblingsserie geworden ist. Ohne Gewalt, nur mit Köpchen und mit vielen Überraschungen ist immer Spannung bis zum Ende.

Was ich nur nicht verstehe, warum die Kauf-DVD ein FSK 16 erhalten hat. Dann müßte meiner Meinung nach eine Aufführung von Hänsel und Gretel mit FSK 18 zugelassen sein. Was hat sich die FSK dabei bloß gedacht?

Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten

Gruß Frank

*lol* des muss man auch net verstehen, aber
die Bundesprüfstelle ist halt so.
Für FSK-Freigaben gibt es keine Richtlinie, des
entscheiden die dort sitzenden Zuschauer und das sind jedesmal andere.
Daher auch die extremen Unterschiede in der FSK-Freigabe:

1.Beispiel:
Braindead - 1. Fassung beschlagnahmt
2. Fassung (1 Min kürzer) FSK 18
3. Fassung (2,5 Min kürzer) FSK 16
Wer den Film kennt weiß des selbst die beschlagnahmte Fassung ein reiner Witz ist. Könnte man locker ab 16 freigeben.

2.Beispiel:
Der Exzorzist (alte Fassung) - FSK 18 inkl Indexliste B
Der Exzorzist (neue Fassung, viel brutaler) - FSK 16

Soviel zur Bundesprüfstelle :smiley:
Bzw eher soviel zu den Leuten die vom Staat bezahlt werden ^^

MfG
Matthias

Hallo,

ich weiss zwar nicht, was die BPjM mit der FSK zu tun haben soll, aber die DVD zur 1. Staffel von Hustle ist wegen der ersten Folge ab 16 frei gegeben.

Unter www.fsk.de kann man nachschauen, dass die erste Folge „Meisterdiebe“ eine Freigabe ab 16 hat. Alle anderen Folgen der DVD haben eine Freigabe ab 12.

Ciao! Bjoern

Hallo,

auch die erste Folge ist harmlos. Es wird darin, wenn ich mich recht erinnere, nur einmal geschossen.

Gruß Frank

BPjM gibt auch Filme frei

Hallo,

BPjM gibt auch Filme frei

das wäre mir neu, aber ich kann mich auch irren.

Soweit ich weiss, reagiert die BPjM nur auf Antrag hin und kann auch keine Altersfreigabe für irgendwelche Medien stellen. Sie hat lediglich zu beurteilen, ob von einem Medium (Film) eine Gefährdung für die Jugend ausgeht. Wenn dem so ist kann sie vorschreiben, dass der Film nur noch Erwachsenen zugänglich sein darf.

Sie kann ein Verbot aussprechen und auch wieder aufheben, aber in keiner Weise einen Film freigeben wenn er gar nicht „indiziert“ war.

Ciao! Bjoern

Hallo,

auch die erste Folge ist harmlos. Es wird darin, wenn ich mich
recht erinnere, nur einmal geschossen.

ich kenne weder die Serie, noch die Folge und auch bei der FSK liegt zu diesem Fall keine Begründung bei, aber bei einigen Entscheidungen habe ich auch schon davon gelesen, dass eine höhere Altersfreigabe von der Rahmenhandlung abhängt.

Ob z.B. die Bösen eindeutig verlieren oder die Guten eindeutig gut sind. Oder wie die Sprache ist, etc. Da gings zwar eher um die Enscheidung FSK-6 oder FSK-12, aber vielleicht war das ja auch hier der Fall.

Und dann spielt natürlich der Zeitraum eine Rolle. War die FSK zu diesem Zeitpunkt wegen einer zu niedrigen Einstufung negativ im Gespräch wird man die nächsten Entscheidungen eher in Richtung zu hoch treffen.

Aber laut Vita bist du 54 Jahre, da kann es dir ja eigentlich egal sein =:wink:

Ciao! Bjoern