HVB-Fusion und Kündigung Baukredite

Hallo zusammen,

ich habe eben einen interessanten Beitrag auf N24 (oder war es n-tv?) gesehen. Demnach haben Kunden der Hypovereinsbank mit lang laufenden Baukrediten ein Sonderkündigungsrecht, wenn die HVB tatsächlich mit dieser italienischen Bank fusionieren sollte.

Mal angenommen, es kommt tatsächlich dazu:

  • Wie gehe ich am besten vor - erst mal „auf Verdacht“ kündigen - schon, oder?
  • Was für Kündigungsfristen gelten?
  • Was für Kosten entstehen bei einer Änderung des Grundschuld-Eintrags?
  • Wie funktioniert der Wechsel von einer Bank zur anderen genau?

Schon mal Danke!

~sam2810

Hallo,

ich habe eben einen interessanten Beitrag auf N24 (oder war es
n-tv?) gesehen. Demnach haben Kunden der Hypovereinsbank mit
lang laufenden Baukrediten ein Sonderkündigungsrecht, wenn die
HVB tatsächlich mit dieser italienischen Bank fusionieren
sollte.

mir fällt kein Grund ein, warum das so sein sollte.

Gruß,
Christian

Hallo Sam,

in den Medien wird berichtet, dass ein Zusammengehen von HVB und Unicredito den Kreditnehmern ermöglicht, ihre Kredite fristlos zu kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen, dabei beruft man sich auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 25.06.2001. Die in den Medien vertretene Auffassung ist unzutreffend: Die Entscheidung des OLG bezieht sich auf eine Verschmelzung im Sinne des Umwandlungsgesetzes. Bei einer Verschmelzung gehen die Kredit- und Sicherungsverträge der übertragenden Gesellschaft kraft Gesetzes automatisch auf die übernehmende Bank über, so dass dem Kreditnehmer ohne dessen Mitwirkung ein neuer Gläubiger gegenübersteht. Nach den Medienberichten wird die HVB aber nicht auf die Unicredito verschmolzen; vielmehr berichten die Medien, dass Unicredito den Aktionären der HVB ein Übernahmeangebot nach den Vorschriften des Wertpapierübernahmegesetzes unterbreiten werde. HVB erhält dann nur einen neuen Aktionär. Im Falle eines Zusammengehens von HVB und Unicredito soll es sich eben gerade nicht um eine Verschmelzung handeln.

Herzliche Grüße,
Tanja

Hallo Sam,

Das von Tanja zitierte Urteil des OLG Karlsruhe vom 25.06.2001 ist auch aus einem anderen Grund nicht anwendbar. Ein generelles Sonderkündigungsrecht für Kreditkunden gibt es nicht. (Dies würde auch jede Bankenfusion in Zeiten niedriger Zinsen unmöglich machen, da jeder die Chance wahrnehmen würde, sich zu zu niedrigen Zinsen neu zu finanzieren, während die Bank auf den alten, teuren Refinanzierungssätzen sitzen bleibt. Aber das nur am Rande).

Das Urteil aus Karlsruhe bezieht sich auf einen ganz speziellen Sonderfall, der so wahrscheinlich nie vorkommt:

Der Kläger wollte ausdrücklich nicht bei der Bank an seinem Wohnsitz den Kredit aufnehmen, da er der Vertraulichkeit der Bank nicht traute. Er ging also in einen Nachbarort und nahm dort den Kredit auf. Blöderweise fusionierten beide Banken. Da damit genau das eingetreten war, was der Kläger vermeiden wollte, wollte er den Kredit kündigen. Das OLG sprach dem Kläger ein Sonderkündigungsrecht zu.

Also: Wird leider nichts mit dem günstigen Kreditablösen… Sorry.

Hilfreicher Link!
Moin,

Hallo zusammen,

ich habe eben einen interessanten Beitrag auf N24 (oder war es
n-tv?) gesehen. Demnach haben Kunden der Hypovereinsbank mit
lang laufenden Baukrediten ein Sonderkündigungsrecht, wenn die
HVB tatsächlich mit dieser italienischen Bank fusionieren
sollte.

ergänzend und weiter ausgeführt werden die Beiträge von Tanja und Karsten Ratzke, in dem auch auf die aktuelle Berichterstattung, die Deine Anfrage ausgelöst hat, eingegangen wird:
http://www.brennecke-partner.de/frameset.php?Navi=Re…

Gruß vom Wolf

Vielen Dank an alle - wird wohl nichts draus…
~sam2810