HWK, warum macht man es so schwer?

Hallo,

mein Mann ist letztes Jahr unverschuldet arbeitslos geworden. Auf unzählige Bewerbungen folgte entweder gar keine Resonanz oder negative. Nun bot ihm sein frührer Arbeitgeber an, ihn freiberuflich zu beschäftigen. Also informierte er sich über die Möglichkeit einer Selbstständigkeit; Überbrückungsgeld wäre möglich; Eigenkapitalbedarf ist kaum vorhanden, alles Nötige wurde bereits im Vorfeld angeschafft. Einziger Hinderungsgrund: die Handwerkskammer.
Folgende Gewerke sollen ausgeführt werden:

  • Einrichtung- und Installation von Netzwerken (lt. Handwerkskammer nicht möglich).
  • Installation von Einbruchmelde- und Videoüberwachungsanlagen (lt. HWK nicht möglich).
    Nach langem hin und her bestätigte die HWK mündlich die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung, Vorraussetzung: in den nächsten 3 Jahren muss eine Meisterprüfung ablegen werden. Wir sehen allerdings weder die Notwendigkeit ein, noch sind die finanziellen Mittel gegeben (es wurde eine Eigenheim angeschafft und wir haben 2 Kinder). In unseren Augen ist es so gut wie unmöglich, neben einer neugegründeten Existenz auch noch eine Meisterschule 3 Jahre lang erfolgreich zu besuchen und nebenher in unserer Situation auch noch zu finanzieren. Mein Mann hat 7 Jahren ausschließlich in diesen Bereichen eigenverantwortlich gearbeitet; scheinbar sieht die HWK die Eigenverantwortlichkeit jedoch nicht als gegeben, denn sie geht nicht darauf ein und beharrt auf der Notwendigkeit einer Meisterprüfung. Es sind jedoch zahlreiche Lehrgänge besucht worden und Zertifikate der Hersteller vorhanden. Was machen wir nun? Die HWK stellt sich stur und wir steuern auf Harz IV zu. Wer könnte uns helfen und gibt es wirklich überhaupt keine Alternative?

Vielen Dank
M. M.

Hallo Melanie,

mein Mann ist letztes Jahr unverschuldet arbeitslos geworden.
Auf unzählige Bewerbungen folgte entweder gar keine Resonanz
oder negative. Nun bot ihm sein frührer Arbeitgeber an, ihn
freiberuflich zu beschäftigen.

Vielleicht kann es doch eine Anstellung geben - mit Lohnkostenzuschuss von der Arbeitsagentur??
Zumal nur einen Auftraggeber zu haben, Scheinselbständigkeit heißt, was nicht in erster Linie für Euch ein Problem ist, sondern für den Auftraggeber (den ehemaligen Arbeitgeber).

die Möglichkeit einer Selbstständigkeit; Überbrückungsgeld
wäre möglich; Eigenkapitalbedarf ist kaum vorhanden, alles
Nötige wurde bereits im Vorfeld angeschafft. Einziger
Hinderungsgrund: die Handwerkskammer.
Folgende Gewerke sollen ausgeführt werden:

  • Einrichtung- und Installation von Netzwerken (lt.
    Handwerkskammer nicht möglich).
  • Installation von Einbruchmelde- und Videoüberwachungsanlagen
    (lt. HWK nicht möglich).
    Nach langem hin und her bestätigte die HWK mündlich die
    Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung, Vorraussetzung: in den
    nächsten 3 Jahren muss eine Meisterprüfung ablegen werden.

Könnten schon recht haben, die Kammerangestellten, dass es nur so geht. Es gibt noch die Altgesellenregelung, doch die gilt für einige zulassungspflichtige Handwerksberufe nicht - z.B. für Informationstechniker -.

Bestes Wissen über Ausnahmen, Regeln und Umwege zum Thema Handwerk ohne Meisterbrief hat www.buhev.de, der Bund unabhängiger Handwerker und Handwerkerinnen.

Beste Grüsse und viel Erfolg!

sehen allerdings weder die Notwendigkeit ein, noch sind die
finanziellen Mittel gegeben (es wurde eine Eigenheim
angeschafft und wir haben 2 Kinder). In unseren Augen ist es
so gut wie unmöglich, neben einer neugegründeten Existenz auch
noch eine Meisterschule 3 Jahre lang erfolgreich zu besuchen
und nebenher in unserer Situation auch noch zu finanzieren.
Mein Mann hat 7 Jahren ausschließlich in diesen Bereichen
eigenverantwortlich gearbeitet; scheinbar sieht die HWK die
Eigenverantwortlichkeit jedoch nicht als gegeben, denn sie
geht nicht darauf ein und beharrt auf der Notwendigkeit einer
Meisterprüfung. Es sind jedoch zahlreiche Lehrgänge besucht
worden und Zertifikate der Hersteller vorhanden. Was machen
wir nun? Die HWK stellt sich stur und wir steuern auf Harz IV
zu. Wer könnte uns helfen und gibt es wirklich überhaupt keine
Alternative?

Vielen Dank
M. M.

Hinderungsgrund: die Handwerkskammer.
Folgende Gewerke sollen ausgeführt werden:

  • Einrichtung- und Installation von Netzwerken (lt.
    Handwerkskammer nicht möglich).
  • Installation von Einbruchmelde- und Videoüberwachungsanlagen
    (lt. HWK nicht möglich).

Wir

sehen allerdings weder die Notwendigkeit ein, noch sind die
finanziellen Mittel gegeben (es wurde eine Eigenheim
angeschafft und wir haben 2 Kinder).

Ohne sind euch aber auch gar keine finanziellen Mittel überhaupt mehr gegeben!!

In unseren Augen ist es

so gut wie unmöglich, neben einer neugegründeten Existenz auch
noch eine Meisterschule 3 Jahre lang erfolgreich zu besuchen
und nebenher in unserer Situation auch noch zu finanzieren.

A) es ist möglich ich kenne 3 Leute die diesen Doppelritt veranstalten.
b) Fragt doch bei der sich sträubenden HWK mal nach Fördermitteln für die Meisterschule und Meisterprüfung!

  1. die beste Möglichkeit sit aber nicht bei der HWK anzumelden, sondern bei der IHK. Dann muss die HWK nachweisen, daß „Handwerkliche Leistungen“ erbracht werden, die einen Meisterbrief erfordern.

Weg: Kabellege und Verbindungsarbeiten beim alten Chef erledigen lassen! Nur die softwareeinrichtung und die planung der Arbeiten anbieten. (Offiziell)
gruss

Hallo

wenn es sich rechnet, gründet doch ne Limited, spanische S.A oder sowas in der Richtung, dann dürft ihr alles machen in Germany und seit die HWK& Co los…

LG
Mikesch

Hallo Melanie,

ich würde die Lektüre dieser Seite empfehlen:

http://www.buhev.de/

Es gibt immer eine Möglichkeit die Meisterpflicht zu umgehen, auf dieser Seite wird beschrieben wie es geht.

Viele Grüße sendet,

Roland Sirtl

P.S.: Ohne akzeptable Kapitalausstattung würde ich keine Firma starten. Zu viel hat noch keinem geschadet. Und: nie ist es leichter an Fördertöpfe zu kommen als wenn man eine Firma neu gründet.

„Kabelverleger im Hochbau“ (ohne Anschlusssarbeiten) ist ein zulassungsfreies Gewerbe.

Ob eine Ausnahmebewilligung § 8 HWO in Frage kommt/ erteilt werden muss, kann man im Zweifelsfall gerichtlich klären lassen.