Vor kurzem habe ich meinen 30 Jahre alten Heizkessel duch einen Ölbrennwert- und Holzvergaserkessel mit Pufferspeicher ersetzen lassen und dafür auch eine Förderung durch die Kfw zugesagt bekommen. Jetzt das Problem: Geld gibt es angeblich nur, wenn ein hydraulischer Abgleich nachgewiesen wird. Dafür bräuchte ich jedoch voreinstellbare Heizkörperventile mit entsprechenden Einsätzen, die für meine Heimeierventile Einbaujahr 1981 nicht verfügbar sind. Komplett neue Ventile einbauen zu lassen, würde einen Haufen kosten. Allerdings muss ich sagen, dass ich von einem hydraulischen Abgleich bei meiner Heizung nicht viel erwarten würde, denn auch jetzt werden alle Heizkörper gleichmäßig und ausreichend warm, die Vorlauftemperatur beträgt bei nicht zu kaltem Wetter ca. 45-50 Grad, der Rücklauf 35-40 Grad. Die Umwälzpumpe läuft mit Minimalleistung.
Weiss jemand hier Rat, um an die Kfw-Förderung zu kommen, ohne dass die Fördersumme vorher für den Abgleich abgedrückt werden muss.
Hallo,
frag doch mal die Firma, die dir die Heizung eingebaut hat, ob sie dir eine Bestätigung schreibt, dass der hydraulische Abgleich gemacht wurde.
Ich habe diese Bestätigung auf Nachfrage auch erhalten (stand allerdings in der Leistungsbeschreibung auch drin), wüsste aber nicht, wann dieser Abgleich gemacht worden wäre. Nachdem die Heizung in Betrieb genommen wurde, wurde von der Firma kontrolliert, ob alle Heizkörper warm werden, ein viertel Jahr später wurden noch die Rohre im Keller isoliert, das war es.
Gruß,
Booze
Hallo !
Es gehört nicht umsonst zu den Bedingungen bei einer Heizungserneuerung und der Fördermöglichkeit durch die KfW.
Es gibt nur eine Ausnahme,wenn Solaranlage nachträglich hinzukommt,dann braucht es nicht gemacht werden.
Ich wundere mich auch etwas,Du gibst geschätzte 10.000 € aus und kannst/willst die voreinstellbaren HK-Ventile nicht einbauen lassen ?
Wenn die Firma Bescheid wusste,es soll KfW-gefördert werden,dann muss sie auch den Abgleich machen. Er gehört bei so umfangreicher Heizungserneuerung unbedingt dazu,KfW hin oder her.
Ohne ist es m.E. nicht fachgerecht.
Das es gefühlsmässig auch so überall warm wird mag stimmen,aber das ist ja auch nicht als Ersatz für den Abgleich anzusehen.
MfG
duck313
Hallo,
ich an deiner Stelle würde mich jetzt sehr ruhig verhalten.
Denn wenn du es sogar weißt, dass nichts gemacht wurde, kommst du ganz schnell in eine Schiene wie Subventionsbetrug oder so.
Da die Förderung der KFW Bundesmittel (wen nicht sogar Europa) sind, ist u. U. mit einem Strafverfahren zu rechnen und die Strafen dafür liegen meines Wissens ab 5.000 € und natürlich Vorbestraft.
O.k., wo kein Kläger, da kein Richter, aber ich würde mir das nicht trauen.
Abgesehen davon, dass es auch Einsparungen mit sich bringt und die Umwelt weniger belastet wird (gut, über die Wirtschaftlichkeit lässt sich streiten …).
MfG
Uli
Hallo,
ich an deiner Stelle würde mich jetzt sehr ruhig verhalten.
Denn wenn du es sogar weißt, dass nichts gemacht wurde,
Du interpretierst da Sachen rein, die da nicht stehen.
Der Abgleich passiert ggf. durchaus schon bei der Montage.
Entweder es werden Ventile mit entsprechendem KV-Wert genommen oder der Voreinstellwert, der idR. in der Montagezeichnung schon eingetragen ist, wird dann z.B. bei der Montage der Thermostatköpfe eingestellt.
Dazu bedarf es keiner „auffälligen Aktion“.
Wenn der Betreiber die bereits vorhandene Berechnung vom Ersteller hat, und der Ersteller die Durchfrührung der Voreinstelung bescheingt, darf man gerne davon ausgehen, dass alles seine Richtigkeit hat.
Hallo,
ich an deiner Stelle würde mich jetzt sehr ruhig verhalten.
Denn wenn du es sogar weißt, dass nichts gemacht wurde, kommst
du ganz schnell in eine Schiene wie Subventionsbetrug oder so.
O.k., wo kein Kläger, da kein Richter, aber ich würde mir das
nicht trauen.
Weder habe ich eine Bescheinigung gefälscht, noch eine Bescheinigung für etwas ausgestellt, das nicht gemacht worden ist! Soweit ich weiß trägt der Aussteller die Verantwortung dafür.
Ich habe lediglich meine Zweifel daran, dass dieser Abgleich so stattgefunden hat, wie es auf manchen Internetseiten beschrieben ist. Wenn das auch anders geht, dann habe ich es eben nicht mitbekommen, ich bin nicht der Fachmann!
Gruß,
Booze