Jemand im Bürojob hat Probleme bei eigener Hygiene. Es betrifft alles: Körperhygiene, Zähne und auch überhaupt medizinische Vorsorge.
Kurzform:
Kollegin stinkt (anders kann man es nicht nennen) aber nicht nach Schweiss o.ä., sondern „muffig“. Gespräche wurden geführt, bringen nichts. Rat wird nicht angenommen.
Die Kündigung wurde nach mehrmaligen Abmahnungen ausgesprochen.
(Anmerkung: Der BR steht hier nicht zur Debatte. Er weiß Bescheid.
So, da sie schon fast 50 ist, stellt sich die Frage nach professioneller Hilfe.
Aber wer??
Wer weiß Hilfe?
Die Kündigung wurde nach mehrmaligen Abmahnungen
ausgesprochen.
So, da sie schon fast 50 ist, stellt sich die Frage nach
professioneller Hilfe.
Warum?
Handelt es sich um einen Menschen, der nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist? Dann ist Z.B. der Sozialdienst (oder wie auch immer diese Einrichtung, der Gemeinde, deren Name ich immer wieder vergesse) zuständig.
Sonst ist das „einem erwachsenen Menschen in sein Leben reinquatschen“.
da besagte Person bislang im Büro gearbeitet hat, wird es wohl schwer, da eine Betreuung durchzusetzen, in deren Rahmen dann Dritte entscheiden, was an Hygiene erforderlich ist. D.h. es bleibt hier bei der Eigenverantwortlichkeit der betroffenen Person. Und wenn der es egal ist, wenn sie sogar den Arbeitsplatz aufgrund Hygieneproblemen verliert, dann sehe ich da wenig Hoffnung, dass sie selbst da noch zur Vernunft kommen wird.
Kaum zu begreifen, ist aber so. Ich kenne das Problem auch. Normalerweise würde man von einem erwachsenen Menschen erwarten, dass wenn er einmalig hierauf angesprochen wird, ihm die Sache so peinlich wäre, dass er in Zukunft alles daran setzen würde, es nicht erneut zu entsprechenden Situationen kommen zu lassen. Aber ich hatte selbst mit einem Fall zu tun, bei dem ein studierter und gebildeter Mensch im besten Alter mindestens vierteljährlich „vorgeladen“ werden musste, weil Kollegen und Kunden es nicht mit ihm aushielten.
danke für Verschiebung, aber der Hintergrund ist tatsächlich
arbeitsrechtlicher Natur, nicht medizinischer.
Das geht aus deinem Artikel nicht eindeutig hervor.
Formuliere ihn bitte neu, so dass klar zu erkennen ist, was du wissen willst, und stelle ihn dann wieder im Brett Arbeitsrecht ein.
Naja, diese Beiträge haben mir aber schon gezeigt, was ich eh annahm. Wenn sie nicht mitmacht und den Ernst der Lage realisiert, wird es ein schlechtes Ende mit ihrem Job nehmen.
Du verstehst mich miss. Ich spreche von Betreuung im rechtlichen Sinne nach BGB. Im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Gesundheitssorge kann der Betreuer dafür Sorge tragen, dass auch die Hygiene - notfalls mit Zwangsmaßnahmen - durchgesetzt wird. Aber das ist natürlich ein ganz massiver Eingriff in Fällen, in denen Menschen schon weit jenseits einer Berufstätigkeit stehen. Unterhalb dieser Grenze gibt es aber keine rechtlichen Möglichkeiten.