Hallo zusammen,
mich würde interessieren, ob in Betriebskantinen für das Küchenpersonal eine Pflicht besteht, bei der Essenzubereitung + der Essenausgabe eine Kopfbedeckung und/oder ggf. Handschuhe zu tragen ( es wird auch kassiert) ?
Kennt sich damit jemand aus? Gibt es Hygienerichtlinien, wo man das nachlesen kann?
Merci + Viele Grüße
Bel
hallo!
Ja,es gibt eine Vorschrift, sowohl Kopfbedeckung, als auch Handschuhe tragen zu müssen. Die Handschuhe müssen getragen werden, wenn Lebensmittel berührt werden, die nicht mehr weiter verarbeitet werden, d.h. nicht gegart werden. Du kannst Dich mal im Netz umschauen, ob Du etwas über die HACCP Verordnung findest.
Hallo Daniela,
ich habe auf Deinen Hinweis ein ganz aufschlußreiches PDF Dokument gefunden:
http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/attachments/7/9/3/CH…
Danke + Gruß Bel
Hallo zurück!
Ich freue mich, daß ich Dir weiterhelfen konnte.
Ich glaube, daß diese Vorschriften besonders in der Gemeinschaftsverpflegung gelten. Ich habe selber eine Berufsausbildung zur Köchin in einer Seniorenresidenz gemacht, als diese HACCP Richtlinien Vorschrift wurden. Da hatten wir nämlich auch Mützen-und Handschuhpflicht.
Viele Grüße, Daniela