Hypotekenzinsen absetzbar bei Vermietung einzelner

Hypotekenzinsen absetzbar bei Vermietung einzelner Räume ?

Ich möchte ein Haus kaufen, einen Teil bewohnen,
in einem anderen arbeiten
sowie einen Raum „untervermieten“.

Nun würde ich gern für die beruflich genutzten und vermieteten Räume einen Kredit aufnehmen

und den von mir bewohnten Teil eigenfinanzieren.

Lassen sich die Zinszahlungen für den Kredit steuerlich absetzen?

ja

Kann ich nicht genau beantworten, daher bitte den Bankfritzen oder Steuerberater Fragen.
Wennh es dabei um einzelne Räume geht ist es schwierig denke ich. Es müsst eine Teilung der Immobilie vorhanden sein. Bei einem Kredit kann dann direkt zugeordnet werden.
Aktuell könnt ein Kredit nur Quotal auf die vermietete- /Arbeitsfläche umgelegt werden. Ebenfalls funktioniert es nicht den Vermieteten teil sauteuer zu kaufen und die Privatwohnung für „Appel und Ein“

Hilfreich?

Guypratte

Hallo „Lichtblick“,
leider darf ich Ihre Frage nicht beantworten, da es sich dabei um eine individuelle Frage zum Steuerrecht handelt. Damit fällt die Frage unter das Steuerberatungverbot, zumal Sie auch kein (Baufinanzierungs-)Kunde bei uns sind.

Sie müssten sich mit Ihren Fragen in dieser Sache an ihr Finanzamt oder einen Steuerberater wenden.

Mit freundlichen Grüssen
Olaf Varlemann

Vom Grundsatz her ja. Dennoch sollten Sie die Sache mit Ihrem Steuerberater besprechen. Frage ist bei derartig gemischter Nutzung, wie das Finanzamt es anerkennt. Es sei denn, Sie können die Darlehen klar der jeweiligen Wohnung oder Räumlichkeiten zuordnen. Es sei denn Sie haben die Immobilie in ETW aufteilen lassen.

Ich rate zu einem Gespräch mit dem Steuerberater.

Gruß
W. Hölker

Hallo,
genau sollte das der Steuerberater ausrechnen können.
Aber grundsätzlich, ja, Hypothekenzinsen sind steuerlich absetzbar.
Allerdings im Rahmen der gegezurechnenden Einnahmen bzw. den geldwerten Vorteilen.

Generell ja, aber wie man das am besten „einstielt“ muss der Steuerberater am speziellen Fall errechnen.
Ohne den geht’s schief !

Viel Grüße
Jürgen

Man braucht als eigentümer nicht untervermieten. auch für nur ein Raum kann mann/Frau normal vermieten. Viele Leute mieten nur einen Raum.

Für die Vermietung sind alle Kosten, auch die Kreditkosten, anzugeben.

Für den eigenen Wohnbereich ist dann eine fiktive Miete als Mieteinnahme dem Finanzamt anzugeben.
Beispiel:
100 qm eigene Wohung = 6,6 € je qm, weil schlechter Wohnbereich (natürlich)
50 qm vermietet = 10 € je qm bzw. was sich vermieten lässt nach Mietspiegel
Dann werden alle Kosten, die das Haus hat STEUERMINDEND angebeben und die eigene Wohnung wird als Mieteinnahme (fiktiv) hinzugerechnet, erhöht also das steuerliche Einkommen, von dem Steuern gezahlt werden, aber alle Kosten, auch die Grundsteuer, Versicherung, Reparaturen etc. werden wieder abgezogen.
Möglichst nur einen Stromzähler nehmen und einen priat gekauften Zwischenzähler (geeicht gebraucht reicht, alls 15 Jahre neu!) und den vermieteten Zählerstand mit Zählergebühr abrechnen (über NK Abrechung).
Den Kredit bekommt man nur für das ganze Haus und die Zinsen werden wieder abgezogen, wie auch das Wassergeld. Man muss natürlich vermieteten.

Wenn das nicht klar ist, einmal Steuerberater die Einkommensteuerbescheid machen lassen und den Antrag selber zum Finanzamt bringen (vorher Kopie machen, damit man weiss, wo alles einzutragen ist!)

Ja das geht

Ach so, das geht unter bestimmten Bedingungen. Also vorher genau eruieren.

Hallo,

etwas spät meine Antwort, aber besser als garnicht.

Klares JA! Hier kommt es aber auf eine klare Abgrenzung des eingebrachten Eigenkapitals für den eigengenutzten Anteil und dem Finanzierten Anteil zur Fremdnutzung an.

Hypotekenzinsen absetzbar bei Vermietung einzelner Räume ?

Ich möchte ein Haus kaufen, einen Teil bewohnen,
in einem anderen arbeiten
sowie einen Raum „untervermieten“.

Nun würde ich gern für die beruflich genutzten und vermieteten
Räume einen Kredit aufnehmen

und den von mir bewohnten Teil eigenfinanzieren.

Lassen sich die Zinszahlungen für den Kredit steuerlich
absetzen?

Grundsätzlich gibt es dafür Möglichkeiten, die aber ein Steuerberater besser aufzeigen kann. Deine Konstruktion ist aber nicht ganz einfach. Sauber trennen kannst Du solche Darlehen nur, wenn es einzelne Grundbücher für die verschiedenen Immobilienteile gibt. Das ist aber recht kompliziert und kostet natürlich auch einiges extra.
In der Regel wird dann die grundsätzliche Finanzierbarkeit durch die Banken schwerer und teurer (höherer Zinssatz)
Ich würde ein Darlehen aufnehmen und es nach die Zisnkosten nach der Wohnfläche aufzuteilen. Dann ist der Steuervorteil vielleicht nicht ganz so hoch, aber die Handhabe ist dann viel leichter. Du solltest aber auf jeden Fall einen Steuerberater fragen und durchrechnen lassen.

Gruß Schlarzi

ja.