Hallo,
ein (auch privat) vermieteter Garagenhof ist im Grunde eine gewerbliche Anlage auf einem Grundstück, das normalerweise sehr selten auch als Stellplatz-/Garagenanlage festgesetzt ist.
Die Leistungsfähigkeit des Schuldners und der Beleihungswert eines solchen Objektes ist also weitaus schwieriger einzuschätzen als bei einem Einfamilienhaus (wg. Kürze der Mietdauer, einfacherer Gebäudesubstanz, bauordnungsrechtliche Einschränkungen des Grundstücks und aus allen vorgenannten folgend dem Wiederverkaufswert usw.).
Ausschliessen würde ich eine Beleihungsfähigkeit zwar grundsätzlich nicht (Sicherungshypotheken der örtlichen Sozialverwaltungen „gehen“ ziemlich sicher
), aber ob sich eine Bank die Mühe macht, den Beleihungswert festzustellen, kommt halt darauf an, wieviel Geld sie grade braucht (oder eben wieviel der Schuldner braucht oder wieviel er bislang mit der Bank „zu tun“ hatte
).
Gruß vom
Schnabel