Hypothek auf haus von mutter

Liebe Forumsmitglieder, meine alte Mutter hat nur eine geringe Rente und kaum noch Barvermögen. Ihr abbezahltes Haus/Grundstück in bevorzugter Lage will und wird sie nicht verlassen. Was kommt auf mich als Kind zu, wenn sie ihr Haus belasten will?
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten

Falls Sie auf das Grundstück, resp. Haus Ihrer Mutter eine Hypothek aufnehmen können, müssen danach fortlaufend die Zinsen und/oder Tilgung für diese Hypothek aufgebracht werden. Der Grundbesitz dient ja lediglich der Sicherung der Hypothek.
Irgendwann wird diese Hypothek dann ja auch wieder zurückzuzahlen sein( was im dem fall, das Sie als Erbin eingesetzt wären und das Erbe in Anspruch nähmen, Ihre Aufgabe wäre, ansonsten fiele das HAus/Grundstück an die Bank…) Eine andere Weise , sich finanziell zu versorgen, wäre ein Verkauf vermittels einer Leibrente mit lebenslangem Wohnrecht. Hierbei sichert sich der Käufer mittelfristig den Zugriff auf die Immobilie, Ihre Mutter könnte aber dort wohnen bleiben bis zum Ende Ihrer Tage und hätte zusätzlich eine Rente.

Sie kann das Haus belasten da es eine Sicherheit darstellt.
Sollte ihr etwas passieren muss der für die Schuld aufkommen der das Haus erbt. ansonsten wird das Haus von der Bank die auch anfällt.zwangsversteigert. denkt aber auch noch an die Erbschaftssteuer

Die Hypothek wird doch nicht höher sein, als das Haus wert ist!? Es erben die Nachkommen ein schönes Haus in bevorzugter Lage und dafür müssen die Nachkommen die Hypothek abzahlen. Das wird sich doch wohl lohnen und Ihre Mutter hat noch ein paar schöne Jahre.

Leider kann ich ihnen hier nicht helfen diese Situation ist schon Hart aber leider kann ich ihnen hier keine verbindliche Antwort geben. Nur eins, nur nicht Kredit aufnehmen evtl. vermieten auf Rentenbasis.

Leider kann ich auch nicht helfen.

Es tut mir sehr leid, aber auf diese Frage kann ich nicht antworten.

Hallo,

hm, das ist eine gute Frage, ich würde mal sagen nichts, bis es ums Erbe geht und soweit ich weiß darf man ein Erbe auch verweigern… .Aber um ganz sicher zu gehen, würde ich mich an jemanden wenden der sich auskennt, Bank oder Versicherung zum Beispiel…

LG

Peggy