Hypothek aufnehmen möglich ?/ Miteigentümer gesucht

Hallo,
ich habe 2 Fragen zu einer Immobilie. Durch Zufall hat meine Oma erfahren, das Sie 1/12- Anteil an einen Haus mit Grundstück hat. Ist es möglich den Anteil mit einer Hypothek zu belasten? Wie bekommt man die anderen Miteigentümer heraus, das Grundbuch wurde schon lange nicht mehr aktialisiert, sodas dies nur ältere Eintragungen enthällt.

Vielen Dank.

Hi,

Hypothek - nein; Grundschuld - prinzipiell ja.
Hierfür müssen allerdings alle Miteigentümer zustimmen, da eine Grundschuld ja die Immo „belastet“; könnte also bei einer solchen Menge an MEs schwierig werden…

Auch wenn das Grundbuch lange nicht aktualisiert wurde, gibt es zu jedem Grundstück/Immo eine GRUNDAKTE; darin müssen alle Unterlagen zu dem Objekt gesammelt werden.
Soll heißen: Deine Oma kann als Miteigentümerin ein „berechtigtes Interesse“ kundtun und hat das Recht auf Info. Je nachdem in welchem Bundesland das Grundbuchamt ist, kann man - natürlich abhängig davon wie die Mitarbeiter drauf sind - auch Einblick nehmen. Wenn nicht, müssen die Herrschaften eben mal Gas geben…
Oft geht das schneller, wenn ein Notar nachfragt!
Kostet was, führt aber - wenn der Notar was taugt - schneller weiter.

Prinzipiell kann man sagen, dass viele Grundbuchämter komplett überlastet sind. Insbesondere in den neuen Bundesländern herrscht oft noch völliges Chaos, da die Eigentumsverhältnisse lange Jahre unklar waren, bzw. vor Gericht erst geklärt werden mussten und so haben sie noch für Jahre Arbeit vor sich…

Oft macht es Sinn einfach im näheren Umfeld des Objektes Nachbarn, Geschäftsinhaber usw. zu fragen. Häufig wissen diese eher, wer wann verstorben ist und von wem beerbt wurde, wer was, an wen verkauft hat, usw.

Ich weiß natürlich nicht um welche Art von Immo es sich handelt… Prinzipiell solltet ihr aber auch versuchen herauszufinden, ob - seit Eigentumsübergang an deine Oma - irgendwelche Erlöse usw. aus dem Objekt geflossen sind, Miete/Pacht/Nießbrauch etc. Aus dem Grundbuch könnt ihr dann ersehen, wem diese zustanden und ob deine Oma da noch Ansprüche haben könnte.

Geduld werdet ihr sicher brauchen.

Viel Glück und liebe Grüße

Moni

Antwort/en:

Belastung eines Eigentumsbruchteils >
grundsätzlich ja, durch Eintragung einer Grundschuld.
Praxis: Viele Banken beleihen keine Eigentumsbruchteile, da, bei Nichtbedienung des Kredits, eine Zwangsversteigerung oft keine Gebote bringt, denn jeder Ersteher will das gesamte Objekt, keinen Bruchteil. Bei meiner Bank: die Beleihung eines Bruchteils nicht möglich, da die Bank den bankinternen Sicherheitenwert bei Bruchteilsbeleihungen auf Null stellt.

Wie bringst Du die anderen Miteigentümer raus:
Immer 1.Wahl: mit ihnen reden, die meisten werden wohl auch lieber Geld sehen als ein Bruchteilseigentum.
2. Wahl: Antrag auf Teilungsversteigerung beim Amtsgericht, Unterabteilung: Zwangsvollstreckungsgericht.
Bevor das die von Dir genannte Bruchteilseigentümerin macht, bitte unbedingt zum Rechtsanwalt, beraten lassen.

Grüsse aus Niederbayern.
Bracco.

Hallo Jordon,

zur 1. Frage:
Klar kann man einen 1/12 Anteil mit einer Hypothek oder Grundschuld belasten; fragt sich nur, wie hoch der Wert der Immobilie ist.

Zur 2. Frage:
Die anderen Miteigentümer bekommt man nur aus dem Grundbuch raus, wenn man sich einigt und die Anteile übernehmen kann. Heißt: auszahlen!
Wenn allerdings ältere Personen eingetragen sind, die evtl. verstorben sind, ist es eine langwierige Sache. Erst müssen die Erben ausfindig gemacht werden, die das Grundbuch berichtigen lassen müssen und dann wohl auch ein Stück vom Kuchen haben wollen.
Aber auch mit denen kann man sich einigen. Alles eine Frage des Geldes.

Viel Glück dabei!
Viele Grüße von der Blonden

Hallo,

fangen wir bei der 2. Frage an: Die Eintragungen im Grundbuch genießen grundsätzlich öffentlichen Glauben, d. h. daß die Eintragungen als richtig gelten. Sollte eine Eigentumsveränderung vorgenommen worden sein (Verkauf o.ä.), dann hätte dies auch im Grundbuch eingetragen werden müssen. Denkbar wäre allenfalls, daß ein Erbfall nicht gemeldet wurde und somit der Erblasser noch im Grundbuch steht. Dann ist es aber auch Aufgabe und im Interesse des Grundbuchamtes, dies zu berichtigen, wenn es davon erfährt.

Zur ersten Frage: Grundsätzlich kann ein ideller Miteigentumsanteil belastet werden, die Frage ist nur, welcher Sinn dahinter steht bzw. ob der Finanzierer mitspielt.
Beispiel: Der Eigentümer einer Eigentumswohnung hält auch z. B. 418/10.000 an dem Grundstück „verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung…“. Somit ist eindeutig geklärt, was dem Eigentümer gehört, am Grundstück gehört im aber natürlich nur ein ideeller Anteil. Ähnlich sieht es aus, wenn mehrere Häuser eine gemeinsame Einfahrt haben, auch hier haben dann die Eigentümer einen Miteigentumsanteil an dieser Einfahrt.
Hier ist dann jeweils auch die (ggfs. Teilungs-) Versteigerung des Besitzes möglich. Banken lassen sich grundsätzlich auch das Recht auf Auflösung der Gemeinschaft und insbesondere auf Auszahlung des Anteils an der Gemeinschaft bei Auflösung abtreten.

Anders sieht es aber aus, wenn der Anteil im Rahmen einer Gesamthandsgemeinschaft, z. B. Erbengemeinschaft, besteht. Dieser kann nicht belastet werden.
Gruß
Günter

Hallo,
danke für deine Antwort.

Im Grundbuch wúrden einige Erben nicht nachgetragen, muß ich die alle Ausfindig machen, oder gibt es da andere Möglichkeiten?

Wie kann man den Anteil am einfachsten Verkaufen?
Es handelt sich um eine Erbengemeinschaft.

Gruß

jordon

Für was / warum brauchst Du die anderen Miteigentümer?
Laß’ doch das Grundbuchamt suchen.

Am einfachsten wäre es, den Erbanteil (also alles, nicht nur den Anteil am Haus) an einen anderen Erben zu verkaufen. Der weiß, um was es geht und verbessert dann seine Position. Irgendwann sollte ohnehin aufgeteilt werden…

Gruß

Günter

Erste Frage: Ja es ist möglich einen Miteigentumsanteil zu belasten.
Zweite Frage: Suchen -kein Grundbuchproblem an sich-
Ein Tipp: wer aht denn dei Grundsteuern bisher bezahlt?