Hypothek aufnehmen möglich?

Hallo,
ist es möglich, wenn man im Grundbuch eingetragen Besitzer zu einen 1/12 Anteil an einen Grundstück mit Haus ist, dies zu belasten?
Das Geld soll nicht zurück gezahlt werden, sondern die Bank den Anteil übernehmen.

Ist das möglich

Antwort:
Die Belastung eines Miteigentumsanteils ist keine sogenannt „bankmäßige“ (also: einwandfreie) Sicherheit, von daher erübrigt sich das Thema.
Im worst case, also schlechtesten Fall, muß die Bank zwangsversteigern (ZV). Jetzt sind wir soweit:
Wer ersteht in der ZV einen Miteigentumsanteil (MEA)?
Wohl niemand. Ich habe für die Bank ca. 200 Zwangsversteigerungstermine wahrgenommen. Da waren auch einige Objekte dabei, bei denen nur ein MEA belastet war, und somit zur ZV kam.
Jedesmal Null Chancen, dieses Objekt an den Mann zu bringen.
Frage Dich selbst: Würdest Du nur einen MEA kaufen oder erstehen? Deine Antwort: mit Sicherheit nein.

Anteile übernehmen seitens der Bank: 0,00.

Die einzige Chance, wenn Miteigentümer ein Kaufangebot von Dir ablehnen, ist, die Teilungsversteigerung bei Gericht zu beantragen. In solch einem Fall keine Aktionen ohne Anwalt.
Informiere Dich fürs Erste mal hier:

http://www.teilungsversteigerung.net/

Grüsse
Bracco

Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich werde mit den Link aufmerksam durchlesen.
Eine Frage habe ich aber noch.
Im Grundbuch ist schon eine Hypothek von 1928 eingetragen.
Wie sieht es hermit aus?
Ich weiß leider nicht, ob diese schon zurück gezahlt wurde.

Gruß

andreas

Antwort:
Eine Uralt-Goldmark-Hypothek oder so ähnlich.
Um solch ein Recht löschen zu können, muß sich der Eigentümer an den Gläubiger wenden. Letzterer steht immer als Berechtigter im Grundbuch, Abteilung III
(Grundschulden, Hypotheken, Rentenschulden).
Wird vermutlich schwierig werden, den mit seiner neuen Adresse zu ermitteln. Falls er überhaupt noch existiert.
Lies mal hier nach:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=18899

Wenn Du trotzdem nicht klar kommst, wende Dich an das zuständige Amtsgericht, Unterabteilung Grundbuchamt, und Frage nach, wie Du am besten vorgehst.
Verlange aber einen RECHTSPFLEGER, der kennt sich damit aus.

Grüsse
Bracco