Hypothek aufnehmen ohne persönlich anwesend z sein

Hallo,

folgendes Problem. Ein Haus gehört einer Erbengemeinschaft, Part 1 ein deutscher Eigentümer gehört 50%, Part 2 einer Gruppe im Ausland lebender Neffen und Nichten gehören die anderen 50%.
Der deutsche Eigentümer möchte auf seinen Anteil eine Hypothek aufnehmen, die Ausländer haben nichts dagegen, so lange ihnen keine Kosten/Pflichten entstehen.
Meine Fragen:

1)Kann die Hypothek aufgenommen werden, ohne dass einer der Ausländer persönlich nach Deutschland kommt, z.B. durch Notar? Wie geht das?
2)Wie kann man den Ausländern garantieren, dass ihnen keine Kosten/Pflichten entstehen? Separater Vertrag? Oder kann die Hypothek auf die 50% des deutschen Eigentümers beschränkt werden?

Hallo,

folgendes Problem. Ein Haus gehört einer Erbengemeinschaft,
Part 1 ein deutscher Eigentümer gehört 50%, Part 2 einer
Gruppe im Ausland lebender Neffen und Nichten gehören die
anderen 50%.
Der deutsche Eigentümer möchte auf seinen Anteil eine Hypothek
aufnehmen, die Ausländer haben nichts dagegen, so lange ihnen
keine Kosten/Pflichten entstehen.
Meine Fragen:

1)Kann die Hypothek aufgenommen werden, ohne dass einer der
Ausländer persönlich nach Deutschland kommt, z.B. durch Notar?
Wie geht das?

Antwort:
M.E. ja, sprechen Sie mit dem beurkundenden Notariat.
Es handelt sich um eine Grundschuldbestellung durch den deutschen EG-Miteigentümer, wobei die restlichen EG-Miteigentümer in separaten notariellen Urkunden die Hauptgrundschuldurkunde genehmigen.

2)Wie kann man den Ausländern garantieren, dass ihnen keine
Kosten/Pflichten entstehen? Separater Vertrag?

Antwort:
In der Grundschuldbestellungsurkunde steht grundsätzlich, dass die Eigentümer für die Notarkosten haften.
Sie müssen in der Grundschuldbestellungsurkunde erklären, dass Sie die anderen EG-Eigentümer von den Kosten freistellen, so dass ein schuldrechtlicher Anspruch der anderen EG-Eigentümer gegen Sie entsteht.
Allerdings bleiben die anderen EG-Eigentümer trotzdem in der gesamtschuldnerischen Haftung (das Risiko ist aber durch Ihre Erklärung reduziert).

Oder kann die

Hypothek auf die 50% des deutschen Eigentümers beschränkt
werden?

Antwort:
Vergessen Sie das, keine Bank wird so eine Finanzierung aufziehen, da es sich um keine sogenannte „bankmässige (also einwandfreie)“ Sicherheit im Falle der Zwangsversteigerung handelt.

Tip:
So eine Liegenschaft ist für keinen der EG-Miteigentümer erstrebenswert (es sei denn es fließen hohe Mieten daraus und die werden aus den Nettomieten laufend verteilt).
Entweder ein EG-Miteigentümer übernimmt das Objekt und zahlt die anderen aus oder, wenn es Zoff diesbzüglich gibt, leitet einer oder mehrere die Teilungsversteigerung ein. Es handelt sich hier um keine Zwangsversteigerung, obwohl es sehr ähnlich abläuft. Letztendlich bleibt ein Erlös, der entsprechend der Erbanteile dann aufgeteilt werden kann.
Diesbezüglich empfehle ich Ihnen die Internetseite
teilungsversteigerung.net

Lesen Sie auch:
http://www.finanz-gruppen.de/post/8308/Grundschuld_:…

http://www.anwaltskanzlei-dr-zecher.de/adz/index.php…

Grüsse
Bracco