Hypothek ohne persönlich anwesend

Hallo,

folgendes Problem. Ein Haus gehört einer Erbengemeinschaft, Part 1 ein deutscher Eigentümer gehört 50%, Part 2 einer Gruppe im Ausland lebender Neffen und Nichten gehören die anderen 50%.
Der deutsche Eigentümer möchte auf seinen Anteil eine Hypothek aufnehmen, die Ausländer haben nichts dagegen, so lange ihnen keine Kosten/Pflichten entstehen.
Meine Fragen:

1)Kann die Hypothek aufgenommen werden, ohne dass einer der Ausländer persönlich nach Deutschland kommt, z.B. durch Notar? Wie geht das?
2)Wie kann man den Ausländern garantieren, dass ihnen keine Kosten/Pflichten entstehen? Separater Vertrag? Oder kann die Hypothek auf die 50% des deutschen Eigentümers beschränkt werden?

Herzlichen Dank!

1)Kann die Hypothek aufgenommen werden, ohne dass einer der
Ausländer persönlich nach Deutschland kommt, z.B. durch Notar?
Wie geht das?

Die Belastung des Grundstückes einer Erbengemeinschaft kann nur insgesamt erfolgen. Der beste Weg wäre die Auseinandersetzung nach Bruchteilen mit der Folge das A zu 1/2 im Grundbuch steht und B auch zu 1/2.
Hierzu ist ein Notar aufzusuchen. A kann für sich und in behaupteter oder auch vorgelegter Vollmacht (notarielle Form mit Befreiug von § 181 BGB) für B handeln.
Handelt A in behaupteter oder nicht formgerechter Vollmacht so ist der Vertrag durch B nachzugenehmigen. Der Notar fertigt eine Genehmigungserklärung und leitet diese mit dem Auseinanderstezungsvertrag an B weiter. Diese suchen eine zuständige Stelle z.B. Konsulat auf und lassen die Genemigungserklärung unterschriftsbelaubigen.
Nach Vollzug der Auseinandersetzung hat A einen ideellen - separat belastbaren - Anteil. Die Hypothel - wohl eher Grundschuld wird daran eingetragen.

Soll die Hypothek/Grundschuld am gesamten Grundstück, bzw. auf allen Anteilen lasten kann auch diese beurkundet bzw. nachgenehmigt werden wie oben.
A ist persönlicher Schuldner und A und B die dinglichen Schuldner. Wäre ich B würde ich dies allerdings nicht mitmachen. Zwar ist keine persönliche Zahlungsverpflichtung begründet, jedoch wäre mein Anteil am Grundstück ggf. weg wenn A nicht mehr zahlt.

ml.