Hallo,
folgendes Problem. Ein Haus gehört einer Erbengemeinschaft, Part 1 ein deutscher Eigentümer gehört 50%, Part 2 einer Gruppe im Ausland lebender Neffen und Nichten gehören die anderen 50%.
Der deutsche Eigentümer möchte auf seinen Anteil eine Hypothek aufnehmen, die Ausländer haben nichts dagegen, so lange ihnen keine Kosten/Pflichten entstehen.
Meine Fragen:
1)Kann die Hypothek aufgenommen werden, ohne dass einer der Ausländer persönlich nach Deutschland kommt, z.B. durch Notar? Wie geht das?
2)Wie kann man den Ausländern garantieren, dass ihnen keine Kosten/Pflichten entstehen? Separater Vertrag? Oder kann die Hypothek auf die 50% des deutschen Eigentümers beschränkt werden?
Herzlichen Dank!