Hypothek restkaufgeld

Hypothek Restkaufgeld:
Der Käufer A oder sein Bevollmächtiugter kann natürlich auch selbst mit dem Voreigentümer C und dem Verkäufer B die Forderunsghöhe des Restkaufgeldes zur Herausgabe der Grundschuld verhandeln und muss nicht den Notar beauftragen.

Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes bringt nicht mehr als die eines Notars, ausser man möchte einen Rechtsstreit führen, aber mit wem?

Es besteht aber nur ein Vertragsverhältnis zwischen Person C und B in Bezug auf das Restkaufgeld, nicht aber zwischen Käufer A und Verkäufer B. Worauf sollte sich die Klageschrift begründen, auf die Herausgabe der Grundschuld.
Eine entsprechende Klage könnte der Schuldner B gegen den Gläubiger C führen. Nur ist dieser noch der Inhaber der Grundschuld, sollte er diese zur Refinanzierung des Restkauf-Geldes bei einem Dritten beispielsweise einer Bank hinterlegt bzw. abgetreten haben.
Ist der Kaufvertrag zwischen A und B schon rechtskräftig oder noch ein schwebendes Rechtsgeschäft. Was steht in dem Kauftrag in Bezug auf die Kaufpreis-Zahlung und die lastenfreie Umschreibung drinnen.
Möchte A vom Vertrag zurück treten, wenn B diesen nicht erfüllen kann.
Ich erteile gerne weiter immobiliarwirtschaftliche Auskünfte, benötige aber mehr Informationen. Diese müsssen Sie nicht im Forum bekannt geben, sondern über eine persönliche Kontaktnahme. Für diesen Fall sollten Sie mir Ihre Mailadresse oder Telefonnummer bekannt geben.
HeLe

Hallo erstmal

zur Sache:
A will ein Haus von B kaufen, das Haus ist mit einer Hypothek
(Restkaufgeld) über Gläubiger C belastet.

Verkäufer B hatte das Haus von C gekauft und dies mit einer
Ratenzahlung auf 60 Monaten.

Also vorbesitzer des Hauses war C.

Im November wurde B als Alleineigentümer ins Grundbuch
eingetragen, im Mai des folge Jahres hat C eine Hypothek ohne
das wissen von B aufgenommen.

Anmerkung:
Verstehe ich nicht ganz. Wenn C das Haus verkauft, den kompletten Kaufpreis nicht auf einmal bekommt, dann hat er sich unzweifelhaft schon seinerzeit eine Restkaufgeldhypothek im Grundbuch an 1. Rangstelle eintragen lassen. Ist das so? Alles Andere wäre ja
höchst riskant.
Im Nachhinein (im Mai) kann ein Voreigentümer sich keine Hypothek eintragen lassen, es sei denn, es wurde so im Kaufvertrag vereinbart.
Eine Einsicht beim Grundbuchamt (Amtsgericht) unter dieser Eintragungsbewilligung (Kaufvertrag B mit C) wäre sicherlich lohnenswert. Fragen Sie beim Grundbuchbeamten nach, dass er Ihnen den Kaufvertrag zur Einsicht vorlegt (der liegt bei den grundbuchamtlichen Grundakten). Berechtigung nach § 12 Grundbuchordnung (GBO) können Sie nachweisen, da Sie das Objekt kaufen wollen.

B hat nach aussage von C nur 25 Monate bezahlt, B meint aber
es währe mehr gewesen aber gibt zu das er nicht alles bezahlt
hat.

Anmerkung: Einer lügt da, entweder B oder C. Ich vermute eher B. Warum sollte C das tun.
B kann ja nachweisen wieviele Raten er bezahlt hat.
Lassen Sie sich die Nachweisungen vorlegen und auch den Kaufvertrag B mit C. Dann haben Sie ihn in der Zwickmühle.

Dies liegt aber jetzt auch schon wieder 6 Jahre zurück.

Da kommt die Frage wie da die Rechtslage ist, A will das Haus
jetzt kaufen aber muss die Hypothek mit übernehmen (bezahlen),

Antwort:
Es kann A egal sein, wieviel von seiner Kaufpreiszahlung für Schuldentilgung des B verwendet wird und wieviel B netto vom Kaufpreis bleibt.
Das Schuldverhältnis B zu C kann Sie nicht betreffen, das sollen die beiden nur weiter auskämpfen.

B meint das währe nicht rechtens und C fordert das Restgeld
mit der Zusage das er die Zinsen erlässt. Wie soll oder kann
sich A jetzt verhalten oder mehr wie soll er die Sache
angehen.

Antwort:
Wenn B bereit ist zum Notar zu gehen und den Verkauf an A zu beurkunden, ist die Sache gelaufen.
Sie sind auf der sicheren Seite, dann der Notar ist Treuhänder, er wird so beurkunden, dass Ihr Kaufpreis für Schuldentilgung verwendet wird und zwar so, dass das Grundbuch in Abteilung III (Grundpfandrechte) lastenfrei übergeben wird.
Sagen Sie das B auch so, nochmals: es kann n i c h t I h r Problem sein.
Problem für A könnte es nur werden, wenn B nicht zum Notar mitgeht um zu beurkunden, dann platzt der Verkauf von B an A.

Dann sollten Sie alle 3 sich mal verabreden. Jeder, B und C sollten alle Fakten auf den Tisch legen.
B die Zahlungsbelege inclusive Bankkontoauszüge sowie C
seine Bankkontoauszüge. Fehlen Raten, dann wird das spätestens hier ganz offensichtlich.
Sollte B Raten bezahlt haben, die nie bei C angekommen sind, muß B zu seiner überweisenden Bank gehen und Nachforschungen einleiten lassen.

Ich denke aber, dass hier einer unlauter ist.

Falls es noch Fragen gibt, bitte fragen.

Sorry, dass ich spät anworte, es hat seine Gründe.

Grüsse
Bracco

Leider keine Erfahrungen. Viel Erfolg, Stefan