Hypothek und Grundschuld

Hallo,

wenn ich alles richtig verstanden habe, dann ist es den
Gläubigern gegenüber auch sehr unfähr, wenn sie nicht
mindestens mit den Schulden der Immobile als Mindestgebot
ansetzen. Wenn es gerecht wäre, müsste ein Haus mit einem Wert
von 280.000€ und 100.000€ Schulden ein Mindestgebot von
200.000€ ergeben denk ich mir mal so, dass ist Wahrscheinlich
anders, aber nur so hätte auch jeder was davon.

hier ist alles genau erklärt:
/t/mindestgebot-bei-einer-zwangsversteigerung/2845288

Bei einer ZV wird selten der Verkehrswert erreicht, weil sich alle Beteiligten darüber bewußt sind, wo die Grenzen liegen und daß bei der zweiten Runde jeder Preis akzeptiert werden kann. Genau aus diesem Grunde ist man ja auch nicht auf eine ZV aus, sondern versucht, das Problem irgendwie anders zu lösen, was - wie erwähnt - auch heißen kann, daß man das Objekt selbst ersteigert und später freihändig verkauft.

Dann noch etwas, wir haben gelernt dass die Hypothek
akzessorisch sei und die Grundschuld nicht, was bedeutet dass
im Duden steht nebensächlich, hinzutretend. Wenn ich eine
Hypothek auf einer Immobilie hätte wäre dass für mich alles
andere als nebensächlich.?

Naja, die wörtliche Übersetzungen von fachsprachlich verwendeten Begriffen ist immer so eine Sache :wink:
http://de.wikipedia.org/wiki/Akzessoriet%C3%A4t

Gruß
Christian