Hypothek und Grundschuld

Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich bald meine Prüfung in Teil 3 der Meisterschule habe und mich
das Thema Kreditarten sehr Interessiert würde ich gerne mehr über den
Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld Wissen. Dass einzige
was ich darüber weiß ist, dass die Hypothek akzessorisch ist und die
Grundschuld nicht,ich bin mir nicht sicher was dass bedeutet, (ich
habe etwas über nebensächlich gelesen was ich nicht ganz verstehe)
bitte verbesseren Sie mich falls es falsch ist. Dann habe ich gelesen
dass die Grndschuld drei Ränge hat also drei mal Schulden bei der
Bank machen wäre möglich.Stimmt es auch, dass bei der Hypothek dass
bebaute Grundstück mir gehören muss, bei der Grundschuld dagegen ist
es wie bei einer Sicherungsübereignung. Ich hoffe ich wurde ihnen
nicht zu aufdringlich (es ist mein erster Eintrag in wer weiss was)
Liebe Grüße Matthias

Hallo,

das Thema Kreditarten sehr Interessiert würde ich gerne mehr
über den Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld Wissen. Dass
einzige was ich darüber weiß ist, dass die Hypothek akzessorisch ist
und die Grundschuld nicht,ich bin mir nicht sicher was dass bedeutet,
(ich habe etwas über nebensächlich gelesen was ich nicht ganz
verstehe)

eine Grundschuld besteht unabhängig von einer Verbindlichkeit, während eine Hypothek nur in Höhe einer bestimmten Verbindlichkeit besteht, d.h. wenn der Kredit zurückgezahlt ist, ist die Hypothek quasi erloschen, während eine Grundschuld weiterhin besteht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundschuld
http://de.wikipedia.org/wiki/Hypothek

bitte verbesseren Sie mich falls es falsch ist. Dann habe ich
gelesen :dass die Grndschuld drei Ränge hat also drei mal Schulden bei
der
Bank machen wäre möglich.

Neue Schulden sind immer so lange möglich, wie das Kreditinstitut das zuläßt. Des weiteren ist die Zahl der Ränge unbegrenzt, d.h. wenn man lustig ist, kann man auf ein Flurstück auch 723 Grundschulden eintragen lassen. Ob die dann ab dem vierten oder siebten Rang noch einen Wert haben, sei dahingestellt. Der Rang ist dabei die Reihenfolge, in der die Grundschulden bei einer Verwertung der Immobilie bedient werden. Erst bekommt der Gläubiger im ersten Rang sein Geld, dann der im zweiten usw. bis nichts mehr zum Verteilen da ist.

Eventuell meintest Du aber auch das hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Abteilung_(Grundbuch)

Stimmt es auch, dass bei der Hypothek
dass
bebaute Grundstück mir gehören muss, bei der Grundschuld
dagegen ist
es wie bei einer Sicherungsübereignung.

Der im Grundbuch eingetragene Eigentümer muß der Eintragung einer Grundschuld und auch einer Hypothek zustimmen. Mal ganz abgesehen davon, daß die Sicherungsübereignung von Immobilien nicht möglich ist.

Ich hoffe ich wurde
ihnen
nicht zu aufdringlich

Paßt schon :wink:

Gruß
Christian

Hi Matthias,
Ich fuege mal noch hinzu, dass wirkliche Hypotheken praktisch nicht mehr verwendet werden. Das Hypothekenrecht spielt hauptsaechlich eine Rolle, wenn kraft Gesetz Hypotheken entstehen.
Was man landlaeufig als Hypothek bezeichnet („Ich habe eine Hypothek aufgenommen.“) ist ein durch Grundschuld abgesichertes Darlehen. Diese Konstruktion entspricht wirtschaftlich der Sicherungsuebereignung bei beweglichen Sachen.

Gruss
Christoph

Noch als Ergaenzung:

Der Rang einer Grundschuld oder Hypothek hat erst bei der Zwangsversteigerung Bedeutung. Der erstrangige Glaeubiger wird voll befriedigt (sodenn der Erloes reicht), erst dann kommen der Reihe nach die anderen Glaeubiger. Eine Bank verleiht deshalb in der Regel nur dann Geld, wenn sie eine erstrangige Grundschuld bekommt.

Danke an alle die mir geholfen haben,
Ich bin froh dass ich soviele Antworten bekommen habe. Ich habe, dass schon in verschiedenen Foren nachgelest, aber irgendwie hat mich dass mit dem akzessorisch sehr verwirrt, genauso wie das befriedigen des ersten Ranges. Ich wusste nicht wie ich dass verarbeiten sollte. :smile:
Wenn ich also alles Richtig verstanden habe, muss bei der Hypothek als auch bei der Grundschuld der im Grundbuch eingetragene Eigentümer der Kredit nehmer sein. Ein Arbeitskollege von mir hat mir erzählt er geht seine Grundschuld aus dem Grundbuch austragen, dafür hat er ein Termin beim Notar gebraucht.

Meine Frage wieder:
Der Eigentümer des Hauses ist doch die Bank, solange er dass Haus noch nicht abbezahlt hat oder? (er hat selbst gesagt, dass es noch nicht abbezahlt ist). Wie kann er also eine Grundschuld auf sein Haus aufnehmen wenn er garnicht als Eigentümer eingetragen ist.
Ich bin mir allerdings nicht sicher, dass er nicht als Eigentümer drin steht, deshalb erwähnte ich auch die Sicherungsübereignung, weil bei der doch auch der Kreditgeber solange Eigentümer ist, bis der Kreditnehmer (aber auch Besitzer) seine Schulden bezahlt hat. Ist er etwa schon Eigentümer obwohl er es noch nicht bezahlt hat? Geht dass denn?, und würde die Grundschuld im Falle einer Privatinsolvenz meines Arbeitskollegen und Zwangsversteigerung des Hauses im Grundbuch weiter bestehn bleiben? Sehr verzwickt die Situation. :smile:

Nochmal dankeschön an alle die mir schon geholfen haben.

Liebe Grüße Matthias

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Hallo,

Wenn ich also alles Richtig verstanden habe, muss bei der
Hypothek als auch bei der Grundschuld der im Grundbuch
eingetragene Eigentümer der Kredit nehmer sein.

wer Kreditnehmer ist, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, daß der Eigentümer der Eintragung zustimmen muß.

Der Eigentümer des Hauses ist doch die Bank, solange er dass
Haus noch nicht abbezahlt hat oder?

Nein, Eigentümer ist der Eigentümer; zugunsten des Kreditinstituts ist lediglich eine dingliche Sicherheit eingetragen, die es für den Fall von Leistungsstörungen bei dem Kredit ermächtigt, bspw. die Zwangsvollstreckung zu betreiben.

dass es noch nicht abbezahlt ist). Wie kann er also eine
Grundschuld auf sein Haus aufnehmen wenn er garnicht als
Eigentümer eingetragen ist.

Da er es ist, erübrigt sich die Frage.

Ich bin mir allerdings nicht sicher, dass er nicht als
Eigentümer drin steht, deshalb erwähnte ich auch die
Sicherungsübereignung, weil bei der doch auch der Kreditgeber
solange Eigentümer ist, bis der Kreditnehmer (aber auch
Besitzer) seine Schulden bezahlt hat.

Er ist Eigentümer.

Ist er etwa schon
Eigentümer obwohl er es noch nicht bezahlt hat?

Er hat doch den Kaufpreis bezahlt und zwar gerade mit Hilfe des aufgenommenen Darlehens.

denn?, und würde die Grundschuld im Falle einer
Privatinsolvenz meines Arbeitskollegen und Zwangsversteigerung
des Hauses im Grundbuch weiter bestehn bleiben?

Die Grundschuld bleibt solange bestehen, bis sie gelöscht wird; für eine Löschung braucht der Eigentümer eine Löschungsbewilligung oder eine löschungsfähige Quittung.

Sehr verzwickt
die Situation. :smile:

Nein, eigentlich eher trivial, wenn man sich von dem Gedanken löst, ein Kreditgeber würde Eigentümer einer Immobilie, nur weil zu seinen Gedanken eine Grundschuld oder Hypothek eingetragen ist.

Gruß
Christian

Hallo,

dank ihnen kenne ich jetzt schon die wesentlichen Unterschiede einer Hypothek und einer Grundschuld.
Aber wenn die Hypothek und die Grundschuld im Grundbuch erhalten bleibt auch nach einer Zwangsvesteigerung müsste der neue Eigentümer, der dass Haus ersteigert hat ja eigentlich doppelt bezahlen. Also den Preis für die Ersteigerung und die Grundschuld. Dann ist der Preis für die Ersteigerung sicherlich nicht sohoch oder? Wenn wir jetzt noch annehmen würden, der alte Eigentümer hat sein Haus schon bezahlt, die Grundschuld hat er aber für ein zweites Haus aufgenommen, ist aber im Grundbuch des ersten Hauses eingetragen und plötzlich muss er alles verkaufen (Privatinsolvenz) und es kommt zur Zwangsversteigerung des bezahlten Hauses, wie ist den dann der Besitz des zweiten Hauses, hat der neue Eigenümer anspruch auf beide Häuser?

Leider habe ich noch ein Problem, etwas nicht genau zu verstehen, aber nicht in dem Bezug auf einer Hypothek oder Grundschuld. Sondern einer Zession. :smile: Ich schreibe aber dafür einen neuen Artikel wenn Sie noch lust haben mir etwas zu erklären, Bitte, dann Antworten Sie mir doch einfach. :wink:

Gruß Matthias

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Hallo,

vorab eine Bitte: zitiere nur den Teil des vorgehenden Artikels, auf den Du Dich konkret beziehst. Ellenlange oder Ganzkörperzitate machen den Artikel unübersichtlich und fördern Zeigefingerverkrümmung.

Aber wenn die Hypothek und die Grundschuld im Grundbuch
erhalten bleibt auch nach einer Zwangsvesteigerung müsste der
neue Eigentümer, der dass Haus ersteigert hat ja eigentlich
doppelt bezahlen.

Nein, er kauft die Immobilie lastenfrei (vgl. § 91 Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)).

Wenn wir jetzt noch annehmen
würden, der alte Eigentümer hat sein Haus schon bezahlt, die
Grundschuld hat er aber für ein zweites Haus aufgenommen, ist
aber im Grundbuch des ersten Hauses eingetragen und plötzlich
muss er alles verkaufen (Privatinsolvenz) und es kommt zur
Zwangsversteigerung des bezahlten Hauses, wie ist den dann der
Besitz des zweiten Hauses, hat der neue Eigenümer anspruch auf
beide Häuser?

Nein, er hat Anspruch auf Zahlung des ausstehenden Kreditbetrages. Wird der nicht gezahlt, kann er die Zwangsvollstreckung der Grundschuld betreiben. Die Konsequenz ist in der Regel die Zwangsversteigerung der Immobilie, die durch die Grundschuld belastet ist.

Gruß
Christian

Hallo,

Nein, er kauft die Immobilie lastenfrei (vgl. § 91
Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)).

Dass verstehe ich nicht, oben sagen Sie die Immobilie wird lastenfrei verkauft und unten sagen Sie, die Grundschld wird Zwangsversteigert, wenn sie nicht bezahlt wird. was meistens die Zwangsversteigerung der Immobilie zur folge hätte. Dann bezahlt er bei dem untern Fall die Ersteigerung und die Grundschuld oder nicht?

Nein, er hat Anspruch auf Zahlung des ausstehenden
Kreditbetrages. Wird der nicht gezahlt, kann er die
Zwangsvollstreckung der Grundschuld betreiben. Die Konsequenz
ist in der Regel die Zwangsversteigerung der Immobilie, die
durch die Grundschuld belastet ist.

Gruß
Matthias

Dass verstehe ich nicht, oben sagen Sie die Immobilie wird
lastenfrei verkauft und unten sagen Sie, die Grundschld wird
Zwangsversteigert, wenn sie nicht bezahlt wird. was meistens
die Zwangsversteigerung der Immobilie zur folge hätte. Dann
bezahlt er bei dem untern Fall die Ersteigerung und die
Grundschuld oder nicht?

Nein, er bezahlt den Preis, der bei der Versteigerung herausgekommen ist. Aus diesem Versteigerungserlös werden die Gläubiger befriedigt, soweit das eben geht. Die Grundschulden werden wie oben beschrieben gelöscht, so daß der Käufer die Immobilie in der Regel lastenfrei erhält.

Das ist im übrigen auch der Grund dafür, warum Kreditinstitute bei Zwangsversteigerungen selbst mitbieten. So bleibt dann Zeit und Gelegenheit, durch einen freihändigen Verkauf einen höheren Erlös zu erzielen.

Gruß
Christian

Hallo,

wenn ich alles richtig verstanden habe, dann ist es den Gläubigern gegenüber auch sehr unfähr, wenn sie nicht mindestens mit den Schulden der Immobile als Mindestgebot ansetzen. Wenn es gerecht wäre, müsste ein Haus mit einem Wert von 280.000€ und 100.000€ Schulden ein Mindestgebot von 200.000€ ergeben denk ich mir mal so, dass ist Wahrscheinlich anders, aber nur so hätte auch jeder was davon.

Waren Sie schonmal auf so einer Versteigerung? Haben Sie Erfahrungswerte, also Zahlenbeispiele darüber? Würde mich mal interessieren somal dass überhaupt erlaubt ist.

Dann noch etwas, wir haben gelernt dass die Hypothek akzessorisch sei und die Grundschuld nicht, was bedeutet dass im Duden steht nebensächlich, hinzutretend. Wenn ich eine Hypothek auf einer Immobilie hätte wäre dass für mich alles andere als nebensächlich.?

Gruß Matthias

Hallo,

wenn ich alles richtig verstanden habe, dann ist es den
Gläubigern gegenüber auch sehr unfähr, wenn sie nicht
mindestens mit den Schulden der Immobile als Mindestgebot
ansetzen. Wenn es gerecht wäre, müsste ein Haus mit einem Wert
von 280.000€ und 100.000€ Schulden ein Mindestgebot von
200.000€ ergeben denk ich mir mal so, dass ist Wahrscheinlich
anders, aber nur so hätte auch jeder was davon.

hier ist alles genau erklärt:
/t/mindestgebot-bei-einer-zwangsversteigerung/2845288

Bei einer ZV wird selten der Verkehrswert erreicht, weil sich alle Beteiligten darüber bewußt sind, wo die Grenzen liegen und daß bei der zweiten Runde jeder Preis akzeptiert werden kann. Genau aus diesem Grunde ist man ja auch nicht auf eine ZV aus, sondern versucht, das Problem irgendwie anders zu lösen, was - wie erwähnt - auch heißen kann, daß man das Objekt selbst ersteigert und später freihändig verkauft.

Dann noch etwas, wir haben gelernt dass die Hypothek
akzessorisch sei und die Grundschuld nicht, was bedeutet dass
im Duden steht nebensächlich, hinzutretend. Wenn ich eine
Hypothek auf einer Immobilie hätte wäre dass für mich alles
andere als nebensächlich.?

Naja, die wörtliche Übersetzungen von fachsprachlich verwendeten Begriffen ist immer so eine Sache :wink:
http://de.wikipedia.org/wiki/Akzessoriet%C3%A4t

Gruß
Christian

Hallo,

danke für ihre Große mühe, ich hoffe ich kann ihnen auch bald mal helfen.

Danke nochmals

Gruß Matthias