Hallo,
angenommen ein Haus wird zwangsversteigert und der Verkehrswert liegt bei 158000€. Wie hoch ist dann das Mindestgebot beim ersten Versteigerungstermin bzw. was hat es mit der 50%/70%- Grenze auf sich.
cu Skil
Hallo,
angenommen ein Haus wird zwangsversteigert und der Verkehrswert liegt bei 158000€. Wie hoch ist dann das Mindestgebot beim ersten Versteigerungstermin bzw. was hat es mit der 50%/70%- Grenze auf sich.
cu Skil
Hallo Skil,
da gehen ein paar Sachen durcheinander.
So, das war nur eine kurze Erläuterung für den Normalfall!
Sollten sich noch Fragen ergeben. Mail mir einfach
Viele Grüße
Tanja
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- 7/10 Grenze.
Diese Grenze bezieht sich auch auf den Verkehrswert. Hier hat
der betreibende Gläubiger eine Einspruchsmöglichkeit,
Nein - diese Grenze gilt nicht für den betreibenden Gläubiger. Dieser hat ja wie du schon selbst richtig bemerkst, immer die Möglichkeit, den Zuschlag versagen zu lassen - von daher wäre eine Grenze hier Quatsch.
Die 7/10 sind für einen nicht betreibenden Gläubiger, der nachrangig im Grundbuch steht. Wenn dieser unterhalb von 7/10 Geld bekäme, kann er den Zuschlag im ersten Termin versagen lassen.
Gruß n.
Hallo N.,
das ist leider nicht richtig. Die 7/10 Grenze ist sehr wohl auch ein Zuschlagsversagungsmöglichkeit für den betreibenden Gläubiger. Es ist neben den Anträgen auf einstweilige Einstellung §30 Zwangsversteigerungsrecht eine weitere Möglichkeit den Zuschlag versagen zu lassen. Du hast Recht, daß auch ein nachrangiger Gläubiger hier antragsberechtigt sein kann.
Die ist allerdings nur der Fall, wenn das Gebot unter 7/10 liegt und der nachrangige Gläubiger aus dem Gebot eine Zuteilung erhalten würde, wenn 70% geboten worden wären. Dies ist in den meisten Fällen nicht der Fall, da die erstrangigen Gläubiger fast immer eine volle, dingliche Anmeldung vornehmen und damit über 70% des Vehrkehrswertes auslaufen.
siehe hierzu §74a Zwangsversteigerungsgesetz.
Zitat"Beleibt das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte unter 7/10 des Grundstückswertes, so kann ein Berechtiger, dessen Anspruch ganz oder teilweise durch das Mindestgebot nicht deckt ist, aber bei einem Gebot in der genannten Höhe voraussichtlich gedeckt sein würde, die Versagung des Zuschlags beantragen."
Viele Grüße
Tanja
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