Hypothek+Vorfälligkeit

Hallo,
kann von einer Bank bei einem Darlehnsvertrag (läuft noch 2 Jahre) bei Verkauf überhaupt eine Vorfälligkeitsentschädigung gefordert werden ??
und wenn ja, wie hoch oder nach welchem Modus wäre sie zu berechnen ?

Gruss
Klaus

Hallo,

die Vorfälligkeitsentschädigung (VE) kann nur verlangt werden, wenn der Bank durch die vorzeitige Darlehensrückführung ein Schaden entsteht.

Die Höhe der VE ist von vielen Faktoren abhängig (aktuelle Darlehensvaluta, ursprünglicher Darlehenszins, Restlaufzeit, Tilgung, aktuelles Zinsniveau, Sondertilgungsrechten, etc.). Weil alle Werte abgezinst und auch noch die ersparten Risiko- und Verwaltungskosten (ebenfalls abezinst) berücksichtigt werden müssen, läßt sich das nicht mehr mit der Hand rechnen oder die Höhe schätzen.

Hier hilft nur eine Spezialsoftware und die korrekte Eingabe der Daten, um ein richtiges Ergebnis zu ermitteln.

Grüße Georg Pütz