Hypotheken

Liebe/-r Experte/-in,mal ne Frage. Was macht die Bank bzw. der Hypothekengeber wenn man die Hypothek nicht mehr bedient? Klar, sie nimmt die gegebene Sicherheit, z.B. eingetragene Grundschuld, in Anspruch. Wäre es Betrug, wenn mann auf eine vorhandene Immobilie eine Hypothek aufnimmt, davon eine andere Immobilie erwirbt und dann die Hypothek, sagen wir nach 2 Monaten, nicht mehr bedient?
MfG POM

Wenn von vorneherein die Absicht besteht, das Darlehen nach kurzer Zeit nicht mehr zu bedienen, kann ich mir dies als Betrugstatbestand vorstellen.

Auskunft zu Rechtsfragen ist zudem dem Berufsstand der Rechtsanwälte gesetzlich vorbehalten.

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Auf Anfragen zu kriminellen Handlung antwortete ich nicht.

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Hi,
ich habe leider nicht sehr häufig mit der Sicherstellung der Kredite zu tun.
Aber ich versuche mal Dir soweit ich kann zu antworten:
Nehmen wir mal an der aufgenommene Kredit wird zum Beispiel mit einer Hypothek auf das Haus der Eltern abgesichert um sich selbst eine Eigentumswohnung zu kaufen.
Wenn nun alle Anstrengungen der Bank den Kreditnehmer zur Zahlung der Verpflichtungen zu bringen(persönliche Gespräche, Schreiben, Ratenzahlungsvereinbarungen) scheitern (und da stehen dann bei uns oft mehr als 2 Raten aus), wird (bei uns)der Kredit gekündigt. Sollte der Kreditnehmer das Darlehen nicht anderweitig zum Beispiel durch Umschuldung tilgen können, holt sich die Bank ihr Geld durch Verkauf, in der Regel per Zwangsversteigerung, zurück. Würde am Beispiel gesehen bedeuten, die Eltern verlieren ihr Eigenheim.

Sollte ich völlig auf dem Holzweg sein, bitte ich, mich zu korrigieren :wink:

Gruß,
Andi

Die Frage die bleibt. Hat der Sohn in betrügerischer Absicht gehandelt? Oder ist das der Bank, da eine Sicherheit besteht, egal?
Gruss POM

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Also das dürfte, glaube ich, nicht ganz so einfach werden, da eine Betrugsabsicht nachzuweisen. Selbst wenn es von vornherein so geplant sein sollte: Sohn nimmt Darlehen, besichert auf´s Haus der Eltern, auf, um dann anschliessend den Kredit absichtlich nicht zu bedienen…
Denke das ist eher eine juristische Frage, als eine „Bank“-Frage.

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Hallo Manfred,

Mal völlig abgesehen davon, dass ich ein solches Vorhaben nicht unterstützen kann… hier folgende Hinweise.

Dein Vorgehen würde für dich nur aufgehen, wenn die Bank dir mehr Geld gibt als das Haus (bestehende Immobilie) Wert hat. Doch selbst dann (sagen wir, Haus 500’, Hypo 600’) würden 100’ übrig bleiben.

Als nächstes wird also die Bank eine Betreibung auf Pfändung weiterer Vermögenswerte machen… je nach Höhe würde dies dann „Privatkonkurs“ bedeuten solltest du die Immobilie an jemanden anderen abgetreten haben und selbst nicht mehr genügend Geldwerte Gegenstände haben.

Zudem, die Bank wird dich Fragen wofür du das Geld brauchst. Da wäre ich mal gespannt, wie du erklären willst, dass du eine Immobilie mit 500’ Wert mit einer Hypo von 600’ belasten möchtest, aber die neue Immobilie nicht…!!!

Du siehst, die Bank ist nicht blöd und wird ganz bestimmt immer am längeren Strick sein!

Ich hoffe, dass wenn du es dennoch versuchen wirst, kräftig scheiterst… denn es wäre absolut nicht in Ordnung. Bei einem Bekannten von die würdest du es auch nicht machen.

Ich hoffe deine (vermutlich) finanziellen Sorgen lassen sich anders regeln.

Grüsse,
Manu

Hallo,
sorry dass ich jetzt erst schreibe, war im Urlaub und hab meine E-Mails nicht geprüft.

Wird die Hypothek nicht mehr bedient wird erstmal gemahnt und gedroht. Passiert nichts erfolgen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Diese können Zwangsversteigerungen des verpfändeten Objekts sein. Reicht der Erlös der Versteigerung nicht aus kann auch auf das Privatvermögen zugegriffen werden.

Der oben geschilderte Fall wäre meiner Meinung nach kein Betrug. Eine Hypothek auf Objekt A aufzunehmen um Objekt B zu erwerben ist ja nicht unüblich. Wenn das Darlehen dann nicht mehr bedient wird -> Mahnungen usw. -> Zwangsversteigerung usw.

Problem bei der Sache ist jedoch, dass bei einem Verzug der Darlehensraten bereits ein in der Regel sehr hoher monatlicher Verzugszins fällig gestellt wird. Dazu kommen noch die Kosten für das Zwangsversteigerungsverfahren die auch nicht gering sind. Bsp.: Darlehenshöhe = 100.000,00 EUR -> Darlehen wird nicht mehr bedient -> Verzugszinsen + Kosten der Zwangsversteigerung = 10.000,00 EUR. Gesamtschuld nun also 110.000,00 EUR. Das Objekt bringt in der Zwangsversteigerung 95.000,00 EUR -> Restschuld 15.000,00 EUR!! Also man sollte es sich gut überlegen!