Hypothekendarlehen, Wechsel der Bank - Gebühren?

Eine Bekannte hat nach langen Jahren ihrer Hausbank den Rücken gekehrt und ihre Immobilie bei einer anderen Bank finanziert (Hypothekendarlehen über 10 Jahre als Anschlussfinanzierung). Die neue Bank löst in einigen Wochen das Darlehen bei der Hausbank ab und erhält dafür die ursprünglich an die Hausbank abgetretene Grundschuld als Sicherheit übertragen. Soweit so gut. Jetzt aber stellt die Hausbank Gebühren für die Abtretungserklärung und für einen Treuhandauftrag (?) in Rechnung (100,00 und 150,00 Euro).

Ist sie dazu berechtigt und ist die Höhe angemessen?

Ist sie dazu berechtigt und ist die Höhe angemessen?

Ja, ja (finde ich zumindest, Gebühren in dieser Höhe wurde mir auch berechnet).

Hi,
ja, kenne ich auch, auch in dieser Grössenordnung.

Geht hier um die Umschreibung des Grundbucheintrages, den Antrag stellt die Bank, und stellt dir dann den Antrag in Rechnung.
Hätte aber der Bankmensch wissen und sagen sollen…
Es kommt dann auch noch ein Gebührenbescheid des Grundbuchamtes über die Umschreibung zusätzlich soweit ich mich erinnere (man möge mich ggfs korrigieren)
grüsse
dragonkidd

Hallo,

das ist umstritten.

Unumstritten ist, das die Bank nach Abschluss des Kreditvertrags verpflichtet ist kostenlos eine Löschungsbewilligung zu erteilen (die Notargebühren zur Beglaubigung stehen auf einem anderen Blatt.

Grund ist, dass die Bank gesetzlich verpflichtet ist, Sicherheiten, die sie nicht mehr benötigt, freizugeben. Dinge, zu denen man gesetzlich verpflichtet ist, darf man nicht in Rechnung stellen.

Hier sieht es anders aus: Eine gesetzliche Verpflichtung zu einer Abtretung besteht nicht. Ergo: Kosten können belastet werden (100 € scheinen mir angemessen).

Der Witz ist nun aber: Die Kosten für eine Löschungsbewilligung und eine Abtretung sind weitgehend gleich! Daher kann es erfolgreich sein, sich mit diesem Problem an den Ombudsmann des jeweiligen Bankenverbandes zu wenden.

Anders sieht es beim Treuhandauftrag aus. Dies ist eine Zusatzleistung der Bank. Hierfür kann sie Kosten in Rechnung stellen. Der Kunde könnte dies auch umgehen (z.B. Abwicklung über Notartreuhandkonto). Das wäre dann aber nicht billiger…