Hallo,
wir haben für unserer Tochter mit Fam. ein Hypothekendarlehn gebürgt.Sie haben dafür in unserem Haus, wir wohnen seperat, schwer umgebaut. Da wir uns zerstritten haben, wollen sie ausziehen. Müssen die die Hypothek weiter bezahlen oder werden wir zur Kasse gebeten? Das Haus läuft auf unseren Namen. Dürfen wir vermieten oder verkaufen?
Hoffe, daß sich jemand mit diesen Fragen auskennt.
Gruß Gitte
Hallo,
wurde tatsächlich gebürgt (auch persönliche Haftung) oder wurde nur die Hypothek (ich vermute zwar eher Grundschuld) bestelt (dingliche Haftung des Pfandobjektes)?
Grundsätzlich wäre es sehr wünschenswert wenn die Darlehensnehmer ihre Raten brav weiterbezahlen. Oder die Bürgen bzw. Sicherungsgeber.
wenn nicht,
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im Falle der Bürgschaft:
Rückgriff auch ins persönliche Vermögen des Bürgen und bei erfolglosem Rückgriff die Verwertung des Pfandobjektes. Nach Versteigerung (ggf. vorab Zwangsverwaltung) des Objektes bleibt - wie so oft die persönliche Haftung bestehen, wenn nicht alle Schulden durch die Zwangsversteigerung getilgt sind. -
Im Falle der rein dinglichen Haftung:
Verwertung des Pfandobjektes durch Zwangsversteigerung, ggf. zunächst Zwangsverwaltung.
ml.