Hypothekendarlehn ablösen!

Hallo!

Ich möchte mein Hypothekendarlehn vorzeitig ablösen. Meine Bank teilte mir mit, dass dies „in der Regel nur bei der Veräusserung des Objektes“ möglich sei. Stimmt das?

MUSS die Bank akzeptieren, dass ich mein Darlehn - zzgl. Vorfälligkeitsentschädigung ablösen möchte oder braucht sie dies nur auf freiwilliger Basis akzepieren?

Auf welche Urteile/Rechtsgrundlagen kann ich mich evtl berufen?

Vielen Dank
Carsten

Hallo Carsten,

Ich möchte mein Hypothekendarlehn vorzeitig ablösen. Meine
Bank teilte mir mit, dass dies „in der Regel nur bei der
Veräusserung des Objektes“ möglich sei. Stimmt das?

grundsätzlich ja

MUSS die Bank akzeptieren, dass ich mein Darlehn - zzgl.
Vorfälligkeitsentschädigung ablösen möchte oder braucht sie
dies nur auf freiwilliger Basis akzepieren?

Nein, muss sie nicht.

Auf welche Urteile/Rechtsgrundlagen kann ich mich evtl
berufen?

Hierzu gibt es BGH-Urteile, zuletzt m.W. aus Mai 2003.

Freundliche Grüße

wolle