angenommene Werte aus Tilgungsplan:
Juli 2003 : ca. 800 Euro ( Tilgung: 330,Zins 470 )
Juli 2013 : ca. 800 Euro ( Tilgung: 500,Zins 300 )
aktueller Kontostand ca. 96.000 Euro
Im Vertrag ist unter „weitere Darlehnbedingungen“
schriftlich aufgeführt : Sondertilgungen sind
jederzeit ohne vorherige Kündigung möglich !
Da sich der aktuelle Zins auf ein überaus niedriges Niveau beläuft ( 10 Jahre unter 3 % ) stellt sich die Frage, ob der 2003 abgeschlossene Vertag gekündigt werden und ein durch ein aktuell vorliegendes Angebot abgelöst werden sollte ? Ist dies rechtlich möglich
( Hinweis auf Sondertilgung ) ? Wie bewerten sie die finziellen Vor-/Nachteile.
Herzlichen Dank für hilfreiche Rückmeldungen !
Der Betrag ist nicht schriftlich fixiert bzw. begrenzt .
Welche Kosten fallen bei einem Wechsel des Kreditinstitutes an?
Wie dargestellt verändert sich im Laufe der Jahre der Anteil von
Zinszahlung zu Tilgung. Resultiert daraus bei einer vorzeitigen
Ablösung ein Nachtei ?
Welche Kosten fallen bei einem Wechsel des Kreditinstitutes
an?
Vorfälligkeitsentschädigung, Kosten für Umschreibung von Sicherheiten
Wie dargestellt verändert sich im Laufe der Jahre der Anteil
von
Zinszahlung zu Tilgung. Resultiert daraus bei einer
vorzeitigen
Ablösung ein Nachtei ?
keine Anrede, kein Gruß, keine ganzen Sätze, abgehackte Fragen ohne begleitende Informationen. So gestellt würde ich auf der Straße nicht einmal die Frage nach der Uhrzeit korrekt beantworten.
Vorfälligkeitsentschädigung, Kosten für Umschreibung von
Sicherheiten
Weshalb Vorfälligkeitsentschädigung ?
weil Kreditlaufzeit -2013
Kommt drauf an, was vereinbart wird.
Dazu ist schriftlich nichts fixiert. Wenn dies
der Fall ist, welche Regelung kommt dann zum
Ansatz ?
neuer Kredit noch nicht abgeschlossen, daher keine Aussage über das, was noch abgeschlossen wird, möglich
Ganz offensichtlich würde es Ihnen auch schwer fallen die Uhrzeit
korrekt zu benennen. Gemäß der heute durchgeführten Abstimmung mit der Hypothekenbank muss keine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden, da eine unbegrenzte Sondertilgung - wie aufgeführt - möglich ist.
das ist ganz schön dreist!
Die einfachsten Formeln der Höflichkeit gebieten, sich für eine Antwort zu bedanken. Ein Gruß am Anfang und ein freundliches Wort am Ende zeugen von ein wenig Stil.
Wer aber so eine dämliche Antwort bringt, der gehört ausgesperrt. Lies dir deine Unterlagen durch und klicker dich durchs Internet, da wird auf allen Kram irgendwo geantwortet. Um aber den Begriff „Vorfälligkeitsentschädigung“ ein wenig näher zu beleuchten, giibt es hier ein passendes Hilfsmittel: http://www.gidf.de/